Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: evidence am 16. Juli 2010, 00:21:59
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Mein Regel Insolvensverfahren lauft seit dem 22.3.2007. Hab 5963,83 Euro Schulden die zur Insolvenstabelle festgestelt wurden.
Habe von meinem Opa 3800,00 Euro zur Verfügung um schuldenfrei zu werden.
Geht das überhaupt
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Theoretisch ja.
Stand des Verfahrens?
Pfändbare Beträge?
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Sollten Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, können Sie den Antrag auf Restschuldbefreiung zurücknehmen.
Dies hat eine vorzeitige Verfahrensbeendigung zur Folge. Die Restschuldbefreiung tritt dann nicht ein und die Laufzeit der Abtretung und das Amt des Treuhänders enden. Sollte der Vergleich scheitern, entfällt der Vollstreckungsschutz und die Restschuldbefreiung. Daher erst den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückziehen, wenn man sich mit allen Gläubigern geeinigt hat.
Alternativ kann statt der Rücknahme der Restschuldbefreiung auch ein Antrag auf Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht gestellt werden. Sie müssen die schriftliche Bestätigung der Gläubiger nachweisen, dass keine Gläubigerforderungen mehr bestehen. Auch Masseverbindlichkeiten dürfen nicht mehr bestehen.
Bedenken Sie bei eventuellen Verhandlungen mit den Gläubigern auch daran, dass Sie noch die gesamten Verfahrenskosten zu tragen haben. Ein Vergleich ist für die Gläubiger auch nur interessant , wenn sie dadurch wesentlich besser gestellt sind, als durch die Abtretung Ihrer pfändbaren Bezüge.
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Arbeitgeber wird mich einstelle wenn ich nicht in Insolvens bin.
Bin in der wvp, es haben nicht alle Glauebiger angemeldet :gruebel:
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habe nix bezahlt . 0€ bisher
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Dann sollte ihr Opa mit den Tabellengläubigern Kontakt aufnehmen und Verhandlungen führen.
Bei 0,- pfändbarem Betrag wäre 20-30% angemessen.
Somit könnten die Gerichtskosten auch noch gezahlt werden.
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Hallo
wieviel kosten die gerichtskoste in 3 jahren regelinsolvens?
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Ich würde mich in das Thema auch gerne einklinken weil mich interessiert ob man eine Insolvenzverfahren quasi rückgängig machen kann da man mehr verdient und im Grunde die gesamten Forderungen bedienen kann, allerdings nicht in einem Betrag................
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@evidence
Ist ein bisschen von der verwertbaren Masse abhängig.
Ich schätze so 1500,-
@ kobold04
(http://www.cosgan.de/images/more/schilder/005.gif)
Sind alle Kosten und die angemeldeten Beträge gezahlt, kann ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt werden (kein Rechtsanspruch)
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guten tag paps
habe ein brief vom insolvensgericht bekommen
Falls Sie mit Ihrer Anfrage vom 14.07.2010 eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung meinen, so teile ich Ihnen mit, dass eine solche nur dann möglich ist, wenn sämtliche Kosten
des Verfahrens (Gericht und Verwalter) gezahlt wurden. Also erst wenn sämtliche Gläubiger
ihre Rücknahme erklärt haben und die Kosten des Verfahrens durch entsprechende Überweisung auf das Anderkonto Ihres Verwalters vollständig gedeckt sind, kann eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgen.
Abschließend bitte ich Sie noch zu beachten, dass eine Gläubigerbevorzugung von
Ihnen zu vermeiden ist, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Wegen
einer etwaigen Durchführung wenden Sie sich daher bitte schriftlich an Ihren Verwalter.
Kann man nicht die Gläubiger bezahlen und dann die Versagung kriegen und dann die Kosten vom Verfahren in Raten zahlen??
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Nein, wenn Sie die RSB haben wollen, müssen Sie anders vorgehen.
Opa verhandelt über eine Einmalzahlung.
Tabellengläubiger stimmt zu und erklärt die Erledigung der Forderung.
Alle Erledigungen legen Sie dem Gericht vor und Bitten um Mitteilung der offenen Kosten.
Diese zahlen Sie auf das Anderkonto.
Danach erhalten Sie eine Vorzeitige RSB für die nicht angemeldeten Forderungen.
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Wird der Betrag reichen? Ein Rechtsanwalt meinte das Kosten etwa 3000 E für Gericht un Verwalter sind??
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Fragen Sie doch beim Gericht an, wie viel bisher an Kosten angefallen sind.
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Email ist rausgegangen, darauf bin ich jetzt nicht gekommen
lg
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Schreiben vom Gericht:
"Abschließend bitte ich Sie noch zu beachten, dass eine Gläubigerbevorzugung von
Ihnen zu vermeiden ist, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Wegen
einer etwaigen Durchführung wenden Sie sich daher bitte schriftlich an Ihren Verwalter."
Wo keine Schulden, da auch keine Gläubigerbevorzugung, oder?