Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mamaratlos am 19. August 2012, 20:31:13

Titel: Ausbildung möglich während der Insolvenz?
Beitrag von: Mamaratlos am 19. August 2012, 20:31:13
Guten Abend,
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Wenn ich als junger Mensch (24 Jh.) noch keine Ausbildung habe kann ich verpflichtet werden eine Arbeit an zu nehmen oder darf ich eine Ausbildung bevorzugen?
Ich bin noch nicht in der Insolvenz, werde diese aber beantragen müssen.

Ich bin dankbar für jede Info.

MfG
Mamaratlos
Titel: Re: Ausbildung möglich während der Insolvenz?
Beitrag von: tomwr am 19. August 2012, 22:50:10
Während des Insolvenzverfahrens besteht noch keine Erwerbsobliegenheit, muss man also nicht arbeiten.
Auf der anderen Seite muss man sich überlegen, wovon man denn dann leben möchte.
Anspruch auf ALG II hat man nicht, weil man dem Arbeitsmarkt (während der Ausbildung) nicht zur Verfügung steht.
Titel: Re: Ausbildung möglich während der Insolvenz?
Beitrag von: Mamaratlos am 21. August 2012, 07:44:47
Hallo,

vielen Dank für die Antwort...aber meine Frage ging eher dahin, ob man zum arbeiten "gezwungen" werden kann...also ob man irgend eine Arbeit annehmen muss wenn man noch keine Ausbildung hat.

Es ging nicht um Anrecht auf ALG II o.ä.
Titel: Re: Ausbildung möglich während der Insolvenz?
Beitrag von: tomwr am 21. August 2012, 22:05:20
Habe ich ja im ersten Satz beantwortet. Mit dem zweiten Satz wollte ich nur zu bedenken geben, dass man ja auch von irgendwas leben muss. Gut man bekommt eine Ausbildungsvergütung und wenn man keine Miete zahlen muss, kommt man damit sicherlich zurecht.

Es gab aber schon erstaunte Member, die feststellen mussten, dass die Jobcenter während einer Ausbildung kein ALG II bezahlen (insbesondere keine KdU, den Lebensunterhalt wird man aus der Ausbildungsvergütung in aller Regel bestreiten können), obwohl sie ja dadurch ihre Chancen am Arbeitsmarkt zukünftig verbessern.

Daher habe ich mir den Zusatz erlaubt.  :wink:
Titel: Re: Ausbildung möglich während der Insolvenz?
Beitrag von: Mamaratlos am 22. August 2012, 09:23:59
Okay... :cheesy: tomwr. Danke.

Das man während einer Ausbildung kein Anrecht auf ALG II hat wußte ich.
LG
Titel: Re: Ausbildung möglich während der Insolvenz?
Beitrag von: nix-mit-inkasso am 25. August 2012, 17:01:25
Guten Abend,
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Wenn ich als junger Mensch (24 Jh.) noch keine Ausbildung habe kann ich verpflichtet werden eine Arbeit an zu nehmen oder darf ich eine Ausbildung bevorzugen?
Ich bin noch nicht in der Insolvenz, werde diese aber beantragen müssen.

Ich bin dankbar für jede Info.

MfG
Mamaratlos


Es sollte keinem verwehrt werden, eine Ausbildung zu machen.  Man weis ja, das wer ohne Ausbildung ist, immer gefährdeter ist, Arbeitslos zu werden, als mit Ausbildung. Auch Sozial ist es für jeden besser, wenn man eine Beruf erlernt hat.

All das dürfte nicht infrage gestellt werden, nur weil man die Inso beantragt.  Es wäre Kontraproduktiv.

Die Gläubiger werden versuchen, das Sie eine Arbeit aufnehmen. Die wollen nur ihr Geld. Ob Sie dann aber zu einem späteren Zeitpunkt, nur weil Sie keine Ausbildung vorweisen können, wieder in die Arbeitslosigkeit fallen, interesiert die nicht.

Sie haben das Recht, sich zu bilden. Da kann der IV oder TH Ihnen nicht hineinreden.

Die Inso hat ja den Sinn, das man wieder von Null beginnen kann. Eine Ausbildung gehört dazu!!!

Gruß
Nix mit Inkasso