Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: dropsie am 27. Oktober 2011, 15:49:59

Titel: Ausbildungsfreibetrag für volljähriges Kind
Beitrag von: dropsie am 27. Oktober 2011, 15:49:59
Hallo zusammen,

ich befinde mich noch im Insolvenzverfahren, welches bei der nächsten Abschluverteilung 2012 beendet werden soll.
Meine Tochter hat im Oktober mit dem Studium begonnen, und hat einen Zweitwohnsitz am Studiumsort.
Bafög haben wir für Sie beantragt aber leider noch keinen Bescheid bekommen.
Jetzt habe ich gelesen das ich für Sie auf meiner Steuerkarte eben diesen Ausbildungsfreibetrag eintragen lasssen kann.

Macht das Sinn?
Oder ist durch diesen Freibetrag nur der Betrag höher der Automatisch an meinen Treuhänder überwiesen wird?
Denn auf meiner Abrechnung steht einmal Netto und einmal  Netto für Sachpfändung.

besten Dank im vorraus

Titel: Re: Ausbildungsfreibetrag für volljähriges Kind
Beitrag von: Der_Alte am 28. Oktober 2011, 09:16:37
Ob es sinnvoll ist den Ausbildungsfreibetrag eintragen zu lassen muss man anhand des tatsächlichen Einkommens durchrechnen. Es wird dann die Steuerlast um einen gewissen Teil reduziert (etwa 20 - 25 € bleiben einem mehr); vom verbleibenden Teil bekommt der TH dann aber nur die Hälfte, weil 3/10tel dem Schuldner verbleiben und weitere 2/10tel für die unterhaltsberechtigte Person.