"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Ausgesundheitlichen Gründen in die PI?  (Gelesen 1855 mal)

Netti2773

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Ausgesundheitlichen Gründen in die PI?
« am: 23. November 2007, 21:28:09 »

Hallöchen

ich bin ganz neu in diesem forum und habe viele fragen, da ich nicht mehr weiter weiß

es geht um meine mutter, die aus gesundheilichen gründen meines vaters in die pi getrieben wird
sie haben eine eigentumswohung, die noch mit 30. 000 eus belastet ist, ansonsten nix weiter.
wir finden für die wohnung weder käufer noch mieter,dennoch müssen sie umziehen,da er es nicht mehr schaft ins 2-te og zu gelangen.
wie sollen wir uns jetzt zu einer pi verhalten ?
was müssen wir beachten ?
ist es ratsam in pi zu gehen oder gibt es noch andere alternativen ?
ich weiß nichts mehr  :cry:
bitte helft mir
danke
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Ausgesundheitlichen Gründen in die PI?
« Antwort #1 am: 24. November 2007, 14:06:21 »

Hallo Netti,

sind Deine Eltern Berufstätig?
Wie hoch ist ihr Einkommen (Lohn, ALG, Rente?)?
Wie hoch sind die mtl. Belastungen?

Sind sie für die Belastungen der ETW gemeinschaftlich haftbar?
Wenn ja, müssten theoretisch beide in die PI gehen.

Um Abzuwägen ob eine PI oder eine ggf. mögliche Einigung mit der Bank
zu erzielen wäre, müssten wir hier die genauen Einnahmen und Ausgaben Deiner Eltern kennen.

Sollte es möglich sein, durch Dritte evtl. einen Vergleichsbetrag zusammen zu bekommen, könnte man diesen der Bank auch anbieten und um Erlass der Restforderung bitten.

Hierfür und für mehr/anderen Rat, müssten wir jedoch ein besseres Bild über die Gesamtsituation bekommen.

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz