"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Ausgesundheitlichen Gründen in die PI?  (Gelesen 1854 mal)

Netti2773

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Ausgesundheitlichen Gründen in die PI?
« am: 23. November 2007, 21:28:09 »

Hallöchen

ich bin ganz neu in diesem forum und habe viele fragen, da ich nicht mehr weiter weiß

es geht um meine mutter, die aus gesundheilichen gründen meines vaters in die pi getrieben wird
sie haben eine eigentumswohung, die noch mit 30. 000 eus belastet ist, ansonsten nix weiter.
wir finden für die wohnung weder käufer noch mieter,dennoch müssen sie umziehen,da er es nicht mehr schaft ins 2-te og zu gelangen.
wie sollen wir uns jetzt zu einer pi verhalten ?
was müssen wir beachten ?
ist es ratsam in pi zu gehen oder gibt es noch andere alternativen ?
ich weiß nichts mehr  :cry:
bitte helft mir
danke
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Ausgesundheitlichen Gründen in die PI?
« Antwort #1 am: 24. November 2007, 14:06:21 »

Hallo Netti,

sind Deine Eltern Berufstätig?
Wie hoch ist ihr Einkommen (Lohn, ALG, Rente?)?
Wie hoch sind die mtl. Belastungen?

Sind sie für die Belastungen der ETW gemeinschaftlich haftbar?
Wenn ja, müssten theoretisch beide in die PI gehen.

Um Abzuwägen ob eine PI oder eine ggf. mögliche Einigung mit der Bank
zu erzielen wäre, müssten wir hier die genauen Einnahmen und Ausgaben Deiner Eltern kennen.

Sollte es möglich sein, durch Dritte evtl. einen Vergleichsbetrag zusammen zu bekommen, könnte man diesen der Bank auch anbieten und um Erlass der Restforderung bitten.

Hierfür und für mehr/anderen Rat, müssten wir jedoch ein besseres Bild über die Gesamtsituation bekommen.

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz