"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Aushilfsjob und Unterhaltspflichtige Person  (Gelesen 1491 mal)

MajorDan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Aushilfsjob und Unterhaltspflichtige Person
« am: 26. Februar 2013, 16:29:48 »

Hallo zusammen,

wir befinden uns seit Januar 2012 in der Insolvenz / Wohlverhaltensphase.

Meine Frau wird nun nach einem guten Jahr Babypause wieder in den Beruf einsteigen. Die Beschäftigung wird auf geringfügiger Basis laufen. Ihr Einkommen wird zwischen 320 und 350 Euro Netto im Monat betragen. Wird meine Frau jetzt als Unterhaltspflichtige Person aus meinem Einkommen herausgerechnet? Bei 300 Euro Elterngeld hat der TH nichts unternommen.

Danke schon mal vorab.

Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Aushilfsjob und Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #1 am: 26. Februar 2013, 16:48:58 »

Dafür wird es eher keinen Beschluss geben.
Gespeichert
 

MajorDan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Aushilfsjob und Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #2 am: 26. Februar 2013, 17:08:11 »

Also fällt meine Frau nicht aus der Unterhaltspflicht heraus?  :gruebel:?

Grüsse an den Alten!!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Aushilfsjob und Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #3 am: 28. Februar 2013, 09:12:07 »

Nein, dazu müßte das Insogericht einen Beschluss fassen.

Anhörung des Schuldners wäre dann die Möglichkeit, die Ausgaben den Einnahmen gegenüber zustellen und die Bedürftigkeit darzulegen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz