Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MajorDan am 26. Februar 2013, 16:29:48
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Hallo zusammen,
wir befinden uns seit Januar 2012 in der Insolvenz / Wohlverhaltensphase.
Meine Frau wird nun nach einem guten Jahr Babypause wieder in den Beruf einsteigen. Die Beschäftigung wird auf geringfügiger Basis laufen. Ihr Einkommen wird zwischen 320 und 350 Euro Netto im Monat betragen. Wird meine Frau jetzt als Unterhaltspflichtige Person aus meinem Einkommen herausgerechnet? Bei 300 Euro Elterngeld hat der TH nichts unternommen.
Danke schon mal vorab.
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Dafür wird es eher keinen Beschluss geben.
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Also fällt meine Frau nicht aus der Unterhaltspflicht heraus? :gruebel:?
Grüsse an den Alten!!
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Nein, dazu müßte das Insogericht einen Beschluss fassen.
Anhörung des Schuldners wäre dann die Möglichkeit, die Ausgaben den Einnahmen gegenüber zustellen und die Bedürftigkeit darzulegen.