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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auskehr auf dem Konto  (Gelesen 2862 mal)

ewolke

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Auskehr auf dem Konto
« am: 25. Juni 2013, 14:30:29 »

Guten Tag zusammen,

leider habe ich in meiner Insolvenz ein kleines Problem, das sich wie folgt darstellt.

Erst einmal Fakten.

Das Schriftliche Verfahren wurde am 28.05.2013 beendet. Es gibt eine Gesamtschuldsumme von 9958,92€ + Anwaltskosten von 838,95€ festgesetzt.
Ich bin damit jetzt in der Wohlverhaltensphase.

Mein Gehalt ist ca 1600€-1900€ Netto jeden Monat und schwankt durch verschiedene Schichten.
Der abzuführende Betrag laut Pfändungstabelle geht jeden Monat direkt von meiner Firma an den Treuhänder.
Ich bin Unterhaltspflichtig für 2 weitere Personen.

Ich besitze ein Pfändungsschutzkonto.

1.) Die Bank Pfändung

Auf meinem Konto sind laut meiner Bank 2 "Alt" Pfändungen. diese Pfändungen existieren seit bevor der Beginn des Insolvenzverfahrens (Um genau zu sein war die 2te Pfändung der Auslöser der alles in Bewegung brachte)

Die erste Pfändung ist meines Wissens nach über 4 Jahre alt und war bisher "Schlafend" wobei ich mir sicher bin das diese bereits gedeckt ist. Diese hat laut Bank ein Volumen von 140€

Die 2te Pfändung ist bereits Komplett bezahlt. Dessen bin ich mir sicher, da diese über eine Gehaltspfändung eingezogen wurde. Diese hat ein Volumen von 504.20€

Somit sind meines Wissens beide Pfändungen Obsolet. Meine Bank allerdings blockt jeden Betrag der auf meinem Konto eingeht der ÜBER der Pfändungsgrenze liegt. Bei der Bank ist ein Pfändungsbetrag von 1630€ eingetragen. Sollte ich mehr verdienen oder anderweitig mehr Geld erhalten wird dieses von der Bank geblockt.

Als Beispiel. Ich verdiente im April diesen Jahres 1831,80€. Mein Arbeitgeber hat laut Pfändungstabelle 79,26€ an den Treuhänder überwiesen. 1752,54€ sind auf mein Konto gegangen.
Von diesem Wert hat die Bank dann 122,54€ geblockt. Somit verbleiben mir noch 1630€.

Im Mai wurde der geblockte Betrag über eine Auskehr des Treuhänders von meinem Konto genommen. Wobei ich hier nicht sicher bin, ob die Auskehr wirklich den neuen Beträgen gegolten hat.. Oder aber Geld das die Bank schon blockte bevor die Insolvenz begann. Eine Aussage von meinem Treuhänder habe ich hier nie bekommen.

Inzwischen gab es diesen Monat eine weitere Auskehr über den vorher geblockten, wieder aufgelaufenen Betrag.

Die Frage dazu: Ist dies überhaupt so richtig? Ab Diesen Monat landet auch zusätzlich der Mietanteil meines Mitbewohners auf meinem Konto. Auch dieser wird geblockt. Was kann ich dagegen tun? Ist die Bank der Ansprechpartner? Die Gläubiger?
Oder ist dies wirklich so gewollt?


2.) Ende der Wohlverhaltensphase
Inzwischen hat sich auf dem Treuhand Konto recht viel Geld gesammelt. Durch die Auskehr und die recht hohen Gehälter befinden sich laut meinen Rechnungen bereits über 800€ in den ersten 4 Monaten. Was passiert den wenn ich die Schuldsumme erreiche?
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Der_Alte

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Re: Auskehr auf dem Konto
« Antwort #1 am: 25. Juni 2013, 18:03:14 »

Stellen Sie bei Gericht einen Antrag nach § 850 l BGB, dass die vom Arbeitgeber eingehende Gehaltszahlung pfändungsfrei bleiben soll, da diese bereits einer Lohnpfändung beim Arbeitgeber unterworfen ist.

Den Mietanteil von Ihrem Mitbewohner sollten Sie sich besser bar auszahlen lassen, denn die läßt sich m.E. sonst nicht vor der Pfändung retten.
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Insokalle

Re: Auskehr auf dem Konto
« Antwort #2 am: 26. Juni 2013, 10:18:18 »


Das müsste sich eigentlich erledigt haben:
Zitat
Das Schriftliche Verfahren wurde am 28.05.2013 beendet. Ich bin damit jetzt in der Wohlverhaltensphase.

Mit dem Eintritt in die WVP gilt nur noch die Abtretungserklärung.

Wäre das Verfahren nicht aufgehoben, wäre eine Forderung gegen den Mitbewohner wohl ohnehin Bestandteil der Insolvenzmasse.

Eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses sollte sicherheitshalber an die Bank mit den entsprechenden Anmerkungen.


Sind die Insolvenzforderungen vor Ablauf der 6 Jahre bedient, stellen Sie einen Antrag auf (vorzeitige) Erteilung der RSB.




« Letzte Änderung: 26. Juni 2013, 10:19:57 von Insokalle »
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ewolke

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Re: Auskehr auf dem Konto
« Antwort #3 am: 27. Juni 2013, 14:01:24 »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde mir Morgen alle Unterlagen Schnappen und meiner Bank einen Besuch abstatten.
Mal sehen was diese dazu sagen.

In Dankbarkeit

eWolke
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ewolke

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Re: Auskehr auf dem Konto
« Antwort #4 am: 01. Juli 2013, 09:52:20 »

Guten Morgen,

Ich wollte euch einmal Informieren was weiter passiert ist.
Am Freitag war ich zuerst bei meiner Bank. Diese hat nur mit den Achseln gezuckt und meinte ich solle ein Formular von der Schuldnerberatung bringen um die Freigrenze des Kontos zu ändern. Netter Tip, der mir aber mehrfach nichts bringt.
Erstens bin ich bei keiner Beratung mehr, zweitens ist mein Gehalt durch Schichtdienst so unterschiedlich, das eine feste Grenze nichts bringen würde.

Ein wenig angesäuert machte ich mich dann auf dem Weg zum Amtsgericht.
Nach ein wenig Hin und Her und viel erklären hatte der Sachbearbeiter dort auch verstanden, was genau das Problem ist. Den auch er meinte am Anfang das die Schuldenberatung da etwas ausfüllen muss.
Im endeffekt ist jetzt heraus gekommen, das mein Gehalt seit Beginn des Verfahrens doppelt gepfändet wurde.
Erst durch den Arbeitgeber, dann durch die Bank.
Er hat dann versucht meinen Treuhänder zu erreichen. Dieser sagte Ihm das das gar kein Problem ist und der Betrag zurücküberwiesen wird. Das sorgte für Großes Gelächter, da der Betrag dann wieder von der Bank gepfändet wird und wieder an den Treuhänder geht.
Jetzt will mein Treuhänder das Konto zurückwandeln in ein normales Konto. Die Bank sagte mir das wäre nicht möglich, der Treuhänder sagt, das ist gar kein Problem.

Im Endeffekt habe ich jetzt alle Daten an den Treuhänder geschickt und warte. Mal wieder. Ich hoffe mal das es was bringt. Ich halte euch auf dem laufenden.

In Sanity

eWolke

P.S. @Der Alte: Von einem Antrag nach 850i BGB hat der Bearbeiter beim Amtsgericht noch nie etwas gehört.
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Insokalle

Re: Auskehr auf dem Konto
« Antwort #5 am: 01. Juli 2013, 10:48:26 »

Zitat
Das sorgte für Großes Gelächter, da der Betrag dann wieder von der Bank gepfändet wird und wieder an den Treuhänder geht.

Wieso denn? Das Verfahren ist aufgehoben. Das Bankguthaben gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse, egal wieviel draufgeht.
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ewolke

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Re: Auskehr auf dem Konto
« Antwort #6 am: 01. Juli 2013, 11:53:14 »

Weil es ein Pfändungsschutzkonto ist.
Die Bank nimmt alles über dem Betrag 1630€und blockt es.

Der Treuhänder nimmt es dann über eine Auskehr vom Konto. Ja das soll so nicht sein.
Wahrscheinlich wäre das ganze auch Ohne Amtsgericht etc zu erledigen gewesen, allerdings ist/war mein Treuhänder bisher nicht zu erreichen.

In Sanity
eWolke

P.S. Wie genau das mit der Auskehr geht stand oben im ersten Post.
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Der_Alte

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Re: Auskehr auf dem Konto
« Antwort #7 am: 01. Juli 2013, 17:50:16 »

Warum wechseln Sie nicht einfach die Bank, wenn die jetzige zu blöd ist, die Regeln richtig anzuwenden? Solange keine Pfändung auf dem Konto liegt, ist es völlig gleichgültig, wieviel Geld auf einem P-Konto eingeht. Ohne Pfändung ist das P-Konto ein schlichtes Guthabenkonto und muss auch so behandelt werden.
Ansonsten hilft auch, der Bank ein freundliches Schreiben zu übersenden, dass Sie sie auf Schadenersatz verklagen werden. Dann nimmt sich die Rechtsabteilung der Sache an und die Kenntnis der Rechtslage ist dort deutlich besser.
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