Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Frieda89 am 07. März 2011, 14:58:15

Titel: Auskunft über Insolvenzstatus
Beitrag von: Frieda89 am 07. März 2011, 14:58:15
Hallo zusammen,

bei mir wurde vor ziemlich genau einem halben Jahr der Termin zur Prüfung nachträglicher Forderungen angesetzt. (Das ganze Verfahren dauert jetzt schon 2 Jahre). Wie lange dauert das den noch? Zwischenzeitlich bin ich aufgrund einer Erbschaft zu ausreichend Geld gekommen, um die Insolventsumme zu begleichen. Von Seiten des Notars gibt es keine Auskunft. Weder über Zeitrahmen noch über den Restbetrag meiner Erbschaft. Gibt es denn hier keine Auskunftpflicht? Es handelt sich doch schließlich um mein (Rest)Geld...
Titel: Re: Auskunft über Insolvenzstatus
Beitrag von: paps am 07. März 2011, 18:37:26
Neben dem IV, könnte Einsichtnahme in Ihre Akte den tatsächlichen Sachverhalt ans Licht bringen.

Aber Vorsicht, selbst wenn das Erbe die angemeldeten Forderungen deckt, heißt das noch lange nicht, dass auch die Gerichts- und IV/TH-Kosten voll gedeckt sind.
Im Übrigen gehört Ihre Erbschaft zu 100% zur Masse.