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Autor Thema: ausland  (Gelesen 4944 mal)

Der_Alte

  • Gast
Re: ausland
« Antwort #20 am: 27. August 2011, 16:02:03 »

@tomwr

Sie verstehen mich miss.

Der dänische Gläubiger nimmt nicht wirklich am Insolvenzverfahren teil, weil ein deutsches Insolvenzverfahren in Dänemark nicht anerkannt ist. Der dänische Gläubiger bleibt also in der Lage, weiter zu vollstrecken.

Er kann sogar während der Verfahrenslaufzeit vollstrecken, allerdings nicht in D, wo der Schuldner im laufenden Verfahren geschützt ist. Er könnte allerdings jederzeit in Vermögenswerte in Dk vollstrecken, auch nach erteilter RSB. Eine Titelherausgabe scheitert gegenüber dem dänischen Gläubiger, da der Schuldner diesen in Dänemark verklagen müsste. Weil dort der Titel aber noch werthaltig ist, wird eine Klage scheitern.

Es stellt sich die Frage - aber dafür kenne ich mich im europäischen Recht nicht genug aus - ob nicht der dänische Gläubiger sogar mit einer EU-Vollstreckung(oder wie das Teil auch immer heißen mag) sogar in D vollstrecken lassen könnte, weil die RSB von Dk nicht anerkannt ist.
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tomwr

Re: ausland
« Antwort #21 am: 27. August 2011, 16:26:15 »

Nein, der vorherige Beitrag war so gemeint, dass selbst ein am Insolvenzverfahren teilnehmender Gläubiger nach Erteilung der RSB rein technisch vollstrecken kann, nur dass es sinnlos wäre. Das der dänische Gläubiger nicht am Verfahren teilnimmt ist in diesem Fall schon klar.

Natürlich kann der dänische Gläubiger eine europäischen Vollstreckungstitel erwirken und einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Nur wird die ganze Aktion bei einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners, die in Deutschland beim zuständigen Amtsgericht/Vollstreckungsgericht zu erheben wäre, schlicht und einfach scheitern.

Es spielt keine Rolle ob Dänemark die RSB anerkennt oder nicht. Das wäre ja auch noch schöner. Der Gläubiger muss die RSB ja auch nicht anerkennen. Sie wird ihm rechtlich aufgezwungen durch die InsO. Oder meinst Du einer der Gläubiger wäre dazu freiwillig bereit ?

Hier in Deutschland gilt nun mal deutsches Recht und wenn ein Schuldner eine wirksame RSB hat, dann kann er die Vollstreckung vorinsolvenzlicher Verbindlichkeiten durch einen Gläubiger mit besagter Vollstreckungsabwehrklage einfach verhindern. Das grundrechtlich geschützte Eigentum und Vermögen gilt in diesem Fall eben auch zum Schutz eines Schuldners, der nach erteilter RSB einen wirtschaftlichen Neuanfang wagt.


Im Übrigen wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wie auch die rechtlichen Wirkungen einer RSB durch die EUInsVO von den meisten EU Staaten anerkannt, so dass auch dort Vollstreckungsmassnahmen von Gläubigern ins Leere laufen dürften.

Die Erfahrung, dass immer das Vollstreckungsrecht gilt, in dessen Land man vollstreckt, hat zuletzt die Regierung Thailands mit der Pfändung einer Boeing 737 durch den IV Schneider gemacht. Nach wochenlangem Hin und Herwinden hat Thailand dann die Forderung beglichen um die gepfändete Maschine wieder frei zu bekommen. Das wäre in Thailand sicherlich anders gelaufen.
http://wirtschaft.t-online.de/boeing-von-thailands-kronprinz-in-muenchen-beschlagnahmt/id_47984470/index

So jetzt kann von mir aus wieder jemand den Beitrag als offtopic werten.  
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Der_Alte

  • Gast
Re: ausland
« Antwort #22 am: 27. August 2011, 17:45:47 »

Es spielt keine Rolle ob Dänemark die RSB anerkennt oder nicht. Das wäre ja auch noch schöner. Der Gläubiger muss die RSB ja auch nicht anerkennen. Sie wird ihm rechtlich aufgezwungen durch die InsO. Oder meinst Du einer der Gläubiger wäre dazu freiwillig bereit ?

Das ist jetz aber die typische Geschichte mit Äpfeln und Birnen.

Der dänische Staat könnte sich den anderen Ländern anschließen und die RSB gegenseitig anerkennen lassen.

Ein Gläubiger muss innerhalb der Staatengemeinschaft die vom Staat anerkannte RSB gegen sich - in Form des Verzichts auf die Erfüllung seiner Forderungen - gelten lassen.
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tomwr

Re: ausland
« Antwort #23 am: 31. August 2011, 12:50:50 »

Der dänische Staat könnte sich den anderen Ländern anschließen und die RSB gegenseitig anerkennen lassen.
Könnte ja - will Dänemark aber nicht. Für den Fall gilt halt in Dänemark nationales dänisches Recht und in Deutschland eben deutsches Recht.

Die Dänen machen ja sowieso immer was sie wollen. Jetzt kommen wieder die Grenzkontrollen, Währungsunion wollten sie nicht und was weiß ich wo die sich noch überall gegen gewehrt haben.

Man muss sich halt überlegen, ob man sich einer Staatengemeinschaft anschließen will (mit allen Konsequenzen) oder eben nicht. Man kann sich halt nicht immer nur die Rosinen rauspicken im Leben.
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