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Autor Thema: Auslandinsolvenz  (Gelesen 2330 mal)

Gast

  • Gast
Auslandinsolvenz
« am: 18. März 2006, 10:57:00 »

Habe gehört das man die Restschuldbefreiung auch in Frankreich oder England machen kann, dauert nur 12 bis 18 Monate und soll in Deutschland wirksam sein?
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