Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Spacedolphin21 am 14. November 2006, 18:12:02
-
Hallo,
kann man im Ausland arbeiten wenn man eine Privatinsolvenz eröffnet hat?
Und wie sieht es mit einem Umzug ins Ausland aus?
-
Sie können beides. Informieren Sie ihren TH und das InsoGericht.
Wichtig ist, dass Sie weiterhin die pfändbaren beträge abführen müssen; sofern welche vorhanden sind. Idealer Weise von einem dt. Konto aus (wegen der Auslandsüberweisung).
Zuständig bleibt das gericht, beidem Ihre Inso eröffnet wurde.
MfG Paps
-
hallo,
geht problemlos, sehe es ja bei mir, aber immer kontakt mit dem
insoverwalter halten, also bei jeglicher veränderung (wohnsitzwechsel, arbeitstellenwechsel),sonst kann es in die hose
gehen
grüsse newman