Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Spacedolphin21 am 14. November 2006, 18:12:02

Titel: Auslandsarbeit bei Insolvenz
Beitrag von: Spacedolphin21 am 14. November 2006, 18:12:02
Hallo,
kann man im Ausland arbeiten wenn man eine Privatinsolvenz eröffnet hat?
Und wie sieht es mit einem Umzug ins Ausland aus?
Titel: Auslandsarbeit bei Insolvenz
Beitrag von: paps am 14. November 2006, 19:31:42
Sie können beides. Informieren Sie ihren TH und das InsoGericht.
Wichtig ist, dass Sie weiterhin die pfändbaren beträge abführen müssen; sofern welche vorhanden sind. Idealer Weise von einem dt. Konto aus (wegen der Auslandsüberweisung).
Zuständig bleibt das gericht, beidem Ihre Inso eröffnet wurde.

MfG Paps
Titel: Auslandsarbeit bei Insolvenz
Beitrag von: newman am 16. November 2006, 20:01:26
hallo,
geht problemlos, sehe es ja bei mir, aber immer kontakt mit dem
insoverwalter halten, also bei jeglicher veränderung (wohnsitzwechsel, arbeitstellenwechsel),sonst kann es in die hose
gehen
grüsse newman