"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Ausserger. Vergleichsangebot ignorieren?  (Gelesen 2423 mal)

Wiewowas

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Ausserger. Vergleichsangebot ignorieren?
« am: 18. Juni 2008, 10:20:46 »

Hallo Leidensgenossen/-innen,

nachdem mein Rechtsanwalt eigentlich nur nörgelt,er verdiene mit meinem Fall zuwenig Geld, frage ich hier einmal an:

Obiger Rechtsanwalt unterbreitete u.a der RBS ein Angebot.

Diese bestätigt den Eingang der Vergleichsofferte in einem Schreiben an mich, äussert sich nicht weiter dazu und fordert im selben Schreiben den vollständigen, noch ausstehenden Betrag mit Fristsetzung.

Nach dieser Fristsetzung wurde der Vertrag an ein Insassounternehmen abgetreten, Folgen: 15%ige Erhöhung der Forderung, und ich (nicht mein Anwalt) werde nunmehr vom Inkassobüro auffordert ein Vergleichsangebot abzugeben (welches ja eigentlich schon vorliegt).

Mein Anwalt nun passt nun einfach die Vergleichsbeiträge der erhöhten Forderung des Inkassobüros an.  :uneinsichtig:

Sollte der Vergleich zustande kommen, wäre dies ja egal. Im Falle einer Ablehnung aber würde sich die RBS aber einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern verschaffen.

Ist derartiges eigentlich rechtens?

Fragt  Anke
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz