Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Exmitglied_1540_1540 am 29. März 2007, 18:18:06

Titel: Außergerichtl. Einigung
Beitrag von: Exmitglied_1540_1540 am 29. März 2007, 18:18:06
Hallo,jetzt hab ich doch noch eine Frage. Unser Schuldenberater hat gemeint, das er erst einen außergerichtlichen Vergleich anstreben kann (oder will?), wenn von allen Gläubigern eine Kündigung vorliegt. Ist das immer so ?
Danke für`s Zuhören[addsig]
Titel: Außergerichtl. Einigung
Beitrag von: Feuerwald am 29. März 2007, 18:40:39
\"Ist das immer so ? \"

Nö.

MfG
Feuerwald
[addsig]
Titel: Außergerichtl. Einigung
Beitrag von: paps am 29. März 2007, 19:52:02
Glückwunsch.
Das war Ihr kürzester Beitrag :dance:

-und weckduck-[addsig]