Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: grizzly123 am 25. März 2008, 13:47:13

Titel: Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: grizzly123 am 25. März 2008, 13:47:13
Hallo Boardteilnehmer,
Ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe Post vom Gerichtsvollzieher bekommen.  Aber der Gläubiger wurde schon von meinem Rechtsanwalt wegen einer Aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren angeschrieben und hat diesem auch nicht zugestimmt.
Warum aber dann der besuch des Gerichtsvollziehers? Der Termin ist in 2 Wochen....
Laut meinem Rechtsanwalt soll nächste Woche der Antrag an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet werden.
Eigentlich habe ich nicht zu befürchten aber ich möchte diesen Besuch des GV gerne vermeiden wegen meinen Eltern und Verwandten. Kann es was bringen wenn ich einfach zu seinem Bürozeiten bei ihm auflaufe und die Schreiben vom Rechtsanwalt mitnehme und auch die Betsätigung das ich zur Zeiut Hartz4 Empfänger bin? Zur Not kann ich ja direkt vor Ort bei ihm den EV aglegen.....
 Oder sollte es reichen wennn ich Telefonisch mit ihm Kontakt aufnehme und ihm mitteile das ich Hartz4 bekomme und in die Privatinsolvenz gehe????

Ich hoffe sehr das ihr mir helfen könnt

Danke
Titel: Re: Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: ThoFa am 25. März 2008, 14:20:29
Hallo,

so lange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, kann der Gerichtsvollziehr auch noch pfänden.

Sie sollte so kurz vor Antragsabgabe keine EV mehr abgeben, besser ist, Sie lassen den Besuch des GVs über sich ergehen. Sollte er die EV verlangen, weisen Sie Ihn daraufhin, dass er Ihnen einen gesonderten Termin dazu geben muss. Bis dahon sollten Sie wohl im Verfahren sein.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: grizzly123 am 25. März 2008, 18:27:28
Danke für deine Antwort!

Aber es ist doch schwachsinnig einen Gerichtsvollzieher einzusetzen wenn man schon Post wegen einer Aussergerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahren erhalten hat. Das macht doch keinen Sinn! Oder bin ich der einzige der das so sieht.
Wenn der GV kommt und sagen wir mal meinen RöhrenFernseher pfändet und 2 Wochen später habe ich das Aktenzeichen des AGs was ist dann mit der Pfändung???
Titel: Re: Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: paps am 25. März 2008, 21:36:21
Nun es handelt sich hier um einen letzten Versuch des Gläubigers, doch noch irgendwo "Kohle" zu bekommen.
Anfechtbarkeit hin oder her.

Und nein, die "Röhre" wird er nicht mitnehmen.
Titel: Re: Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: grizzly123 am 26. März 2008, 17:56:16
Hallo,

Ich habe bei dem Gläubiger mal angerufen und gefragt was den das solle?
Antwort: Ich habe mich seit Februar nicht mehr gemeldet oder bezahlt und ein Schreiben wegen des Aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren haben sie angeblich nie erhaltn.
Anruf bei meinem RA: Der Gläubiger wurde am 18.02.2008 angeschrieben. Das Verhalten von denen sei mittlerweile normal bei Inkasso Büros.
Kann dann wohl auch heissen das der GV noch keine Ahnung hat von meinem Schuldenbereinigungsverfahren.
Was haltet ihr davon...

Das soll mal einer Verstehen.
Titel: Re: Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: paps am 26. März 2008, 18:15:09
Den GV wird es erst interessieren, wenn der Antrag bei Gericht ist, dann macht er seine Arbeit für umsonst.

Vorher bleiben ihm nicht viel Möglichkeiten, wenn er seine Aufträge erfüllen möchte.

Wie ThoFa bereits schrieb, im möglichen ersten termin dem GV die Lage schildern und die EV im neuen Termin vereinbaren.

Im Übrigen können Sie den Vollstreckungsversuch genauso wie Stimmenthaltung, als Ablehnung ihres Planes werten.
Aber das hat ihnen ihr Anwalt sicherlich schon mitgeteilt.