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Autor Thema: Außergerichtlicher Einigungsversuch  (Gelesen 2339 mal)

bammondo

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Außergerichtlicher Einigungsversuch
« am: 29. Januar 2009, 14:36:17 »

Hallo zusammen,

wir haben nun den außergerichtlichen Einigungsversuch gestartet, wobei allerdings damit gerechnet wird, dass dieser abgelehnt wird.
Dann könnte ja der Antrag für die Eröffnung des Inso Verfahrens gestellt werden oder?
Was mich jetzt gerade eben etwas verwundert hat, wieso sperrt den ein TH ein Konto ? Ehrlich gesagt bin ich mir über die weiteren Schritte nach der außergerichtlichen Einigung nicht bewußt. Kann mir die evtl. jemand erklären ? Bin so unsicher und wirklich mit den Nerven am Ende, da sich alles nur noch um Schulden, Geld und Gläubiger dreht. Vielen DANK im Voraus.
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lucca_m

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Re: Außergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #1 am: 29. Januar 2009, 15:45:59 »

Wer macht den die AEV für Sie? Eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt? Sonst wird der AEV gerichtlich nicht anerkannt.
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paps

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Re: Außergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #2 am: 29. Januar 2009, 20:03:40 »

Sowie ein GL abgelehnt hat, könnte der Antrag gestellt werden.
Als Faustregel gelten hier 4 Wochen Wartefrist ab Datum der Schreiben des AEV.

Der TH sperrt am allerwenigsten die Konten.
Meist macht das die Bank bei Bekanntwerden, da diese nicht einschätzen kann, was mit dem möglichen Kontoguthaben wird.

Die Eröffnung kann zwischen wenigen Tagen bis mehrere Wochen nach Antragsabgabe dauern.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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bammondo

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Re: Außergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #3 am: 02. Februar 2009, 20:16:36 »

Die AEV macht eine Schuldnerberatung. Jetzt müssen wir auf die Antworten warten, da es allerdings ein Nullplan ist, wird dieser wohl scheitern.
Die Schuldnerberatung geht davon auch aus, daher weiß ich auch schon den Termin, an dem wir die Anträge für die INS ausfüllen werden. Wie geht es denn dann genau weiter? Vielen Dank für eure Antworten. :biggrin:
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paps

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Re: Außergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #4 am: 02. Februar 2009, 21:54:10 »

Sicherlich hat sie die Schuldnerberatung auch darüber aufgeklärt?
Aber suchenim Forum  und lesen schadet nicht.  :whistle:

Nach der Antragsabageb dauert es 4-12 Wochenbis das Verfahren eröffnet wird.

Was dann so abgeht, steht bei "Insolvenzverfahren"
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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