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Autor Thema: Aussergerichtlicher Einigungsversuch  (Gelesen 2638 mal)

Cabdriver

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Aussergerichtlicher Einigungsversuch
« am: 16. Mai 2009, 13:12:59 »

Hi

Ich habe  einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht beauftragt, einen aussergerichtlichen Vergleich (Privatinsolvenz, ca. 28ooo Schulden) einzuleiten.
Er hat mir eine Abschrift der an die Gläubiger gesendeten Briefe geschickt. Da drin Stand das die Gläubiger ihm das Forderungssaldo bis zu 15.04. 2009 zurückschicken sollten. ( Ich Habe alle vor einiger Zeit alle Zahlungen eingestellt) Ich habe per Post Zahlungserrinerungen erhalten sowie von einer Bank  (1von 4 Gläubiger) ich soll mich mit dennen in Verbindugsetzen um das Problem zu lösen. Ich Habe den Rechtsanwalt angerufen und fragte ob schon (angerufen am 12.05.2009) alle Gläubiger geantwortet haben. Er sagte mir, dass sich noch KEINER gemeldet hat. 

Meine eigentliche Frage ist dass die Gläubiger die Aufforderung meines Anwalt noch nicht erhalten haben (lange Bürowege) und mir deswegen zahlungsaufforderungen und ander Vorschläge schicken. Oder ist das übliche vorgehensweise.

Zweite Frage müssen die Gläubiger, den von Rechtsanwalt vorgegebenen Termin (15.04.2009) einhalten bzw. wie lange haben Sie Zeit zu antworten.
Oder wenn sie nicht antworten, was geschieht dann?

Für ein paar Anwtorten bin ich euch dankbar

Grüß
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foxtra

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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #1 am: 16. Mai 2009, 14:07:29 »

 :Welcome:

Also bei einem Bekannten, der auch PI beantragt hatte, war es so, dass kaum einer der Angeschriebenen geantwortet hat. Ist aber kein Problem und dessen Anwalt meinte auch, es sei häufig so. Damit gilt, so weit ich weiß, der Einigungsversuch als gescheitert und die Insolvenz könnte eröffnet werden.

Das die Gläubiger, die alle angeschrieben wurden, nun mit aller Macht versuchen, noch vor Insolvenzeröffnung schnell zu vollstrecken oder zu pfänden, ist auch normal. Denn danach dürfen sie nicht mehr.
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Karl37

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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #2 am: 17. Mai 2009, 13:18:22 »

Zitat
Das die Gläubiger, die alle angeschrieben wurden, nun mit aller Macht versuchen, noch vor Insolvenzeröffnung schnell zu vollstrecken oder zu pfänden

Das steht mir jetzt bevor.  :neutral:

Mein Schuldnerberater sagte mir das ich mein Auto 2000 Euro behalten kann, mein Insolvenzanwalt meinte der ist weck (vielleicht könnte ich ihn für 500 Euro rauskaufen)

Muss man das sich jetzt so vorstellen, dass  da vor Insolvenzeröffnung schnell noch paar Gerichtsvollzieher kommen und wenn man Pech so einen Erwischt und das Auto pfändet.

Was vielleich der Insolvenz- verwalter vielleicht freigegeben hätte?

So wie über 7 Brüchen muss Du gehen. :whistle:

Oje da bin ich mal gespannt.

Gruss Karl

« Letzte Änderung: 17. Mai 2009, 18:15:32 von Karl37 »
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Cabdriver

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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #3 am: 19. Mai 2009, 15:10:04 »

Danke für eure Antworten

Wie ist das wenn keine der Gläubiger antwortet. Wird den mein Konto sofort gepfändet?
Ich habe seit einem Monat ein neues Konto bei einer anderen Bank. Die Gläubiger kennen nur das alte Konto die seit einem Monat gesperrt ist. Ich habe bis jetzt nur Zahlungserrinerungen bekommen. Die letzte regelmässige Zahlung war vor zwei Monaten. Ich habe alle Zahlungen eingestellt als ich den Rechtsanwalt kontaktiert habe.

Gibt es bei Banken einen vorgeschrieben Weg um die Zahlungen zu erhalten. Ich meine erst Zahlungserinerungen, dann Mahnung, dann villecht Inkasso und vielleich am Ende erst Konto- bzw. Gehaltspfändung. Oder können sie sofort,wenn sie wissen das ich den Vergleich anstrebe, von Zahlungserrinerung ins Kontopfändung kommen?

Danke

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paps

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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #4 am: 19. Mai 2009, 20:52:43 »

Auch für Vollstreckungsmaßnahmen gibt es einen vorgeschriebene Weg.
Nach der mahnung folgt in der Regel die Vollstreckung.
Entwerder MB/VB oder direkte Pfändung des Gehaltes, wenn es so vereinbart war.(z.B. Kreditverträge)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

communicator

Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #5 am: 20. Mai 2009, 21:56:51 »

Hallo Cabdriver,

leider wird einem vom eigenem "guten" Rechsanwalt im Vorfeld meist verschwiegen, dass in der Zeit vor Eröffnung der PI alle Gläubiger mit allen Mitteln versuchen irgendwie an Geld zu kommen.

Du kannst dich in den nächsten Wochen, oder Monaten, auch die wirkliche Wartezeit bis zur gerichtlichen Eröffnung der PI, wird meist verschwiegen (kann bis zu 6 Monaten dauern) auf solche "Späße" wie Lohnpfändung, Kontopfändung, besuche Gerichtsvollzieher, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, usw. freuen!

Kann man aber nichts dagegen machen - die PI ist, auch wenn einige einem das weismachen wollen, kein Zuckerschlecken!


viel Glück
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rookie

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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #6 am: 29. Mai 2009, 16:27:14 »

Das alles muss nicht unbedingt sein..........bis zur Eröffnung meiner PI hat es  3 Monate gedauert ( natürlich noch vorher das aussergerichtliche Verfahren ).

Ich bin weder gepfändet worden noch sonstwas.
Der GV war wohl 1x da, war aber nach 3 Minuten wieder weg als er mitbekam dass ich in PI gehe...........

Die haben doch auch kein Bock überall rumzuwühlen.
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