"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: außergerichtlicher einigungsversuch  (Gelesen 3703 mal)

baddy7777777

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
außergerichtlicher einigungsversuch
« am: 20. Juni 2011, 19:39:06 »

Hallo zusammen,

mein Anwalt hat den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan zukommen lassen. Antworten stehen noch aus. Heißt, ich befinde mich derzeit beim außergerichtlichen Einigungsversuch.
Ich habe zu Beginn des Monats meine Private Rentenversicherung gekündigt und bekomme den Rückkaufswert von 290 Euro jetzt gut geschrieben.
1. Frage: Darf ich die 290 Euro behalten bzw. ausgeben, oder muss ich die jetzt bis zum Insolvenzantrag bei Seite legen? Würde wenn ich ins Insolvenzverfahren gehe jemand nach den 290 Euro fragen ?
2. Frage: Ich habe meinem Anwalt beim außergerichtlichen Einigungsversuch nicht angegeben, dass ich noch 120 Euro Schulden bei meinem Vermieter habe und 140 Euro beim Stromanbieter. Ist es OK, wenn ich von den 290 Euro diese beiden Posten bezahle, ohne das jemand was davon mitbekommt ?

WÄRE EUCH FÜR BALDIGE ANTWORT SEHR DANKBAR !!!!
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #1 am: 20. Juni 2011, 19:52:48 »

Der vorletzte Satz enthält die beste Idee, was Sie tun können, denn Gläubiger mit solch geringen Forderungen fallen in der Insolvenz ganz schnell unten raus. Da Sie damit Schulden bezahlt haben fragt auch kein Mensch nch diesem Geld. Und von den 30 Euro Rest tun Sie sich etwas Gutes, allzuoft wird das im Insolvenzverfahren nämlich nicht gehen.

Und auch wenn Sie 290 € verprassen würden wäre es keine Vermögensverschwendung.
Gespeichert
 

baddy7777777

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #2 am: 20. Juni 2011, 20:04:13 »

Hallo,

ich danke Ihnen sehr, für die zügige Antwort. Ich habe halt nur Angst dass der Insolvenverwalter nachher ankommt und fragt, was ich mit den 290 Euro gemacht habe. Das weiß/wußte ich eben nicht. Ich weiß nicht, ab wann man von Vermögen spricht und ob die 290 Euro schon Vermögen sind. Das ist die Frage, die ich mir stelle. Wie sicher sind Sie sich denn, dass es kein Problem ist ?
Gespeichert
 

baddy7777777

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #3 am: 20. Juni 2011, 20:10:20 »

Ich habe noch eine Frage. Ist in meinem Profil meine E-Mail Adresse versteckt ?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #4 am: 20. Juni 2011, 20:40:34 »

Wenn man damit Schulden bezahlt kann man gar nichts falsch machen, weil das keine Vermögensverschwendung sein kann.

Es ist auch keine Verschwendung, davon nachweislich einfach zu leben, weil das Geld in dieser Zeit ohnehin knapp ist.

Ich würde 290 € noch nicht als Vermögen bezeichnen.


Ihre Mailadresse kann ich nicht sehen, dort steht: versteckt.
Gespeichert
 

baddy7777777

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #5 am: 20. Juni 2011, 20:43:29 »

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antworten.
Gespeichert
 

tomwr

Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #6 am: 27. Juni 2011, 21:15:39 »

Ich habe halt nur Angst dass der Insolvenverwalter nachher ankommt und fragt, was ich mit den 290 Euro gemacht habe.
Derzeit ist noch kein Insolvenzbeschlag, erst wenn das Verfahren eröffnet ist.
Betreffend Vermögensverschwendung muss erstmal jemand wissen, dass da Vermögen war.
Sofern die Versicherung aufgelöst wurde, ist diese im Insolvenzantrag nicht anzugeben.
Der IV interessiert sich eigentlich nur für das Geld, das noch da ist.

Vermögensverschwendung sehe ich hier überhaupt nicht, außerdem müsste ein Gläubiger dann einen Versagungsantrag stellen. Niemand ist verpflichtet Rücklagen für ein späteres Insolvenzverfahren zu bilden. Bis zur Eröffnung wird es ja wahrscheinlich auch noch etliche Wochen dauern. Bei 10 Wochen entspricht das 30 EUR Vermögen pro Woche oder etwa 4 EUR Vermögen am Tag. Das ist wirklich ein Witz.  :wink:
Gespeichert
 

lala

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #7 am: 30. Juni 2011, 20:38:38 »

Guten Abend
Ich habe da eine frage und zwar habe ich im Januar Privat Insolvenz beantragt
Jetzt haben wir schon Juli und es hat sich immer noch nichts getan mit meiner Rechtsanwältin...
Sie hatte alle meine gläubiger angeschrieben "außergerichtlicher einigungsversuch"  habe auch schon einige zurück bekommen die geantwortet haben aber die von denen es wirklich wichtig ist von denen kommt nichts sie macht auch nichts sie sagte " ja es dauert nicht mehr lange. Wie lange soll ich  denn jetzt noch warten. Ich habe jeden Monat diese Lohnpfändung.
Leider kann ich auch nicht mehr einen anderen Rechtsanwalt nehmen da ich diese Beratungshilfe in anspruch genommen habe.
Was mach ich jetzt kann ich irgend etwas machen damit das endlich schneller voran geht??
Eine Freundin von mir hat im März auch Privatinsolvenz beantragt, bei ihr läuft sie jetzt schon seit April.
Gespeichert
 

GelberHai

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 70
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #8 am: 30. Juni 2011, 21:08:32 »

@lala

Sie müssen unterscheiden: benatragen heißt, den Insolvenzantrag bei Gericht abgeben und beantragen wie Sie es schildern scheint mir, dass Sie zunächst mit anwaltlicher Hilfe den Vorgang des außergerichtlichen Einigungsversuches unternehmen, was zwingend notwendig und Voraussetzung dafür ist, den Insolvenzantrag bei Gericht stellen zu können. Denn dieser außergerichtliche Einigungsversuch muss gescheitert sein, bevor man den Antrag abgeben kann. Und dieses Scheitern bescheinigt die Anwältin. Was die Wartezeit angeht, ist es nicht ungewöhnlich, dass es ein paar Monate dauern kann, das hängt von der Anzahl der Gläubiger ab und wie "kooperativ" die sich zeigen. Dass Sie jetzt bereits Lohnpfändung haben ist möglich, das wird sich aber auch nach der Abgabe des Insolvenzantrages nicht ändern. Dann nur bekommt es der Treuhänder und verteilt es bzw. zahlt zunächst die Gerichtskosten und sich selbst daraus, der rest geht an die Gläubiger. Das wird sich also keinesfalls ändern. Nach 6 Jahren dann sind Sie Ihre Schulden los. Das alles kann und muss Ihnen abre auch die Anwältin erklären, die Sieja bezahlen. Fragen Sie! Das ist Ihr gutes Recht! Sie soll Sie nochmals über den genauen Ablauf aufklären. Sie beantragen die Privatinsolvenz nicht bei ihrer Anwaältin, sondern vor Gericht - nicht vergessen  :cheesy:
Also, nicht den Mut verlieren, Der Tag an dem Sie den Insolvenzantrag stellen können kommt.  :thumbup:
« Letzte Änderung: 30. Juni 2011, 21:13:21 von GelberHai »
Gespeichert
________________________________________
Life is just a moment in space...
 

lala

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #9 am: 30. Juni 2011, 21:22:20 »

@ GelberHai

Aber bei meiner Freundin ging es doch auch viel schneller als bei mir?
Gespeichert
 

GelberHai

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 70
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #10 am: 30. Juni 2011, 21:50:01 »

Was genau läuft bei Ihrer Freundin? Sie scheint im März den Antrag abgegeben zu haben und ja, nach ca. 4 Wochen wird das Verfahren eröffnet. Da gebe ich Ihnen Recht. Aber auch bei Ihrer Freundin gab es vorher einen außergerichtlichen Einigungsversuch, der scheiterte. Diese Zeitspanne vor Abgabe des Antrages bei Ihrer Freundin hat vermutlich auch ein paar Monate gedauert. Oder Sie hatte nur einen oder zwei Gläubiger, dann kann das zügig in ein paar Wochen ablaufen.
Wie viele Gäubiger haben Sie? Und wie viele hatte Ihre Freundin?

Gespeichert
________________________________________
Life is just a moment in space...
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #11 am: 01. Juli 2011, 11:08:25 »

...moment mal...
im Zuge des AEV muss den beteiligten Gläubigern eine angemessene Antwortfrist eingeräumt werden.
Im Allgemeinen ist man mit 4 Wochen auf der sicheren Seite..
Länger als 4 Wochen mit der Inso-Antragstellung zu warten macht nur dann Sinn, wenn berechtigte Hoffnung auf außergerichtliche Einigung besteht.
Problem:
Die Anwältin bekommt eine Vergütung NUR für die Durchführung des AEV inkl. Bescheinigung!
Eine anschließende Inso-Antragstellung fällt nicht unter die Beratungshilfe, weil...jeder kann ja seinen Antrag selbst stellen
(wenn er's denn kann)
Sie wären nicht die erste, die unter Hinhaltetaktiken zu leiden hätte..
Im äußersten Fall könnten Sie von der RAin die Herausgabe der Bescheinung (über das Scheitern des AEV) verlangen und sich um die Antragstellung selbst kümmern. Wenn Sie die Formulare in der Hand haben, würden Sie auf dieser Plattform sicherlich Ausfüllhilfen erhalten können.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

PleiteTina

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #12 am: 01. Juli 2011, 17:10:39 »

Halo, bei mir warens 13 Gläubiger mit insgesamt ca.800.000 Euronen. Mein Anwalt hat im AEV eine Frist von 2 Wochen angesetzt und dann 3 Wochen gewartet. Vom AEV bis zur Inso Beantragung haben wir 4 Wochen gebraucht. Von der Antragstellung bis zur Eröffnung waren es knapp 2 Wochen...also frag mal deine Anwältin, welche Fristen Sie gesetzt hat!!!!! Sie muss nicht auf alle Gläubigerantworten warten. Eine "Absage" reicht erstmal aus um den Insoantrag zu stellen.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: außergerichtlicher einigungsversuch
« Antwort #13 am: 01. Juli 2011, 17:38:56 »

...so siehts nämlich aus...
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz