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Autor Thema: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan  (Gelesen 2874 mal)

Roses

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Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
« am: 28. Juni 2009, 11:19:50 »

Hallo,

schön das es solche Foren gibt, ich weiß nicht mehr weiter.

vor ca. 3 Jahren sind uns meiner Frau und mir die Schulden ca. 28000€ über den Kopf gewachsen.
Wir wußten absolut nicht mehr weiter, daraufhin haben wir uns bei einer Schuldenberatung gemeldet.
Was dabei raus kam, ich mache Außergerichtlichen Vergleich.
Und meine Frau ist im Insolvenzverfahren.

Was ich dabei absolut nicht verstehen kann ist, zwei Gläubiger sind bei mir aufgelistet, dafür zahle ich Monat für Monat.
Und dieselben zwei sind bei meiner Frau aufgelistet.
Kann mir einer dieses erklären?

Weil, würden die zwei Gläubiger bei meiner Frau wegfallen für die ich schon 3 Jahre Zahle, wäre meine Frau wegen 5000€ ins Insolvenz.

Ich bitte um Hilfe
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foxtra

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Re: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #1 am: 28. Juni 2009, 12:07:45 »

Wahrscheinlich haften Sie beide gesamtschuldnerisch bei den beiden Gläubigern. Und so lange die Schuld nicht abgetragen ist, müssen Sie beide dafür zahlen.
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Roses

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Re: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #2 am: 28. Juni 2009, 12:15:09 »

das sind die 2 grössten Gläubiger, es kann doch nicht sein das man 20000€ auf mich schreibt, und die gleichen 20000€ auf meine Frau.
Oder um blöder auszudrücken wir haben keine 28000€ schulden sondern 48000€, das kann doch absolut nicht sein.
Wie gesagt, würde ich die 20000€ bei meiner Frau abziehen für die ich schon zahle, hätte Sie nur 5000€ Schulden.
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foxtra

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Re: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #3 am: 28. Juni 2009, 13:59:38 »

Nein, so dürfen Sie es nicht sehen. Wenn Sie die Schulden bereits abzahlen, verringert sich dadurch natürlich auch die Schuld Ihrer Frau. Nur, weil die beiden Beträge sowohl bei Ihnen, als auch bei Ihrer Frau auftauchen, heißt es nicht, daß sie sich verdoppelt haben.
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rookie

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Re: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #4 am: 29. Juni 2009, 17:02:55 »

Wenn Ihre Frau für den Betrag x mitunterschrieben ( gebürgt ) hat steht genau gleiche Betrag wie bei Ihnen auch in deren Schufa...

Wenn Sie die Kredite regelmäsig bedienen verringert sich auch die Schuld..logisch...dann ist wie Sie schon sagten, Ihre Gattin wegen 5000 in der Inso....ob sich das rechnet ??????? :coffee:

Jedenfalls zahlt Sie wegen der Verfahrenskosten auch noch drauf am Ende ..
« Letzte Änderung: 29. Juni 2009, 17:05:12 von rookie »
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