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Autor Thema: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren abkürzen  (Gelesen 1404 mal)

Pleitegeier1001

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Hallo zusammen,

mal folgende Frage: Kann man ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren im Schnelldurchgang durchführen?
Z.B. wenn alle Gläubiger in der vorgeschriebenen Form angeschrieben wurden und ein Gläubiger von vornherein sagt, dass keinesfalls eine Einigung zustande kommt und das ggf. auch nach mehrfachen telefonischen Verhandlungen durch die Beratungsstelle, kann zu dem Zeitpunkt bereits das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bescheinigt werden?

LG  Mona
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ThoFa

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Re: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren abkürzen
« Antwort #1 am: 22. April 2010, 17:26:46 »

Hallo,

ja, sofern der ablehnende Gläubiger zumindest nicht nur ein Kleckerbetrag bekommt.

MfG

ThoFa
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