"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren abkürzen  (Gelesen 1408 mal)

Pleitegeier1001

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10

Hallo zusammen,

mal folgende Frage: Kann man ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren im Schnelldurchgang durchführen?
Z.B. wenn alle Gläubiger in der vorgeschriebenen Form angeschrieben wurden und ein Gläubiger von vornherein sagt, dass keinesfalls eine Einigung zustande kommt und das ggf. auch nach mehrfachen telefonischen Verhandlungen durch die Beratungsstelle, kann zu dem Zeitpunkt bereits das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bescheinigt werden?

LG  Mona
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren abkürzen
« Antwort #1 am: 22. April 2010, 17:26:46 »

Hallo,

ja, sofern der ablehnende Gläubiger zumindest nicht nur ein Kleckerbetrag bekommt.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz