Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ancsa am 22. August 2008, 22:27:51
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Hallo Leute,
ich habe seit einem Jahr ein privates Insolvenzverfahren laufen. Jetzt hätte ich die Möglichkeit in die Schweiz zu ziehen, hätte dort eine super Arbeit.
Darf ich das mit Insolvenz?
UNd wenn ja, was ist dort diese Lebenshaltungsgrenze, die ja hier in Deutschland 1100,- € ist?
Kann mir bitte jemand helfen?
Das wäre echt ein super Job, ich weiss aber nicht, was ich machen soll.
Ich will ja auch nicht illegal abhauen und dann gesucht werden oder so...
Vielen Dank schonmal
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Hallo,
nö mit Antrag haben Sie Ihre Menschenrechte an der Gerichtstür abgegeben. :whistle:
Natürlich, können Sie in die Schweiz, Sie sind doch ein freier Mensch.
Zum pfändbaren Betrag bitte mal die Suche verwenden, wurde schon viel zu geschreiben.
MfG
ThoFa