Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: marmar am 01. Mai 2009, 18:38:21
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Hallo! :hi:
Wer weiss, was passiert wenn man beim laufenden Insovenzverfahren auswandert (z.B. nach Kanada)
und sich nicht mehr meldet?
Und weiss jemand wo die pfändfreie Grenze in Kanada liegt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
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Wahrscheinlich wird die Kostenstundung aufgehoben und das Verfahren eingestellt.
Zu den Insolvenzforderungen kommen dann noch die Verfahrenskosten als neue Schulden.
Wenn Sie auswandern und das Verfahren sauber zu ende bringen wollen, sollten Sie mindestens den pfändbaren Betrag aus D weiter abführen.
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eben, was nützt das Auswandern, ohne die Dinge sauber zu regeln.
Auswandern geht, das InsO/RSB-Verfahren läuft hier in Deutschland weiter bis zur Erteilung der RSB, wenn man sich an die Spielregeln hält, d.h. u.a. die Obliegenheiten gem. § 295 InsO befolgt.
Neben den Erwerbsobliegenheiten gehört dazu immer auch die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Einfach "weg" würde wie paps schon schreibt sicherlich dazu führen, dass das RSB-Verfahren kippt.
Man sollte bedenken, so manch ein Auswanderer kehrt früher oder später wieder zurück.
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Hallo!
Vielen Dank für die Antworten:)
Die Sache ist die... Wir sind am überlegen auszuwandern, nur wenn man dort auf die Pfändungsfreiegrenze gepfändet werden soll, lohnt es sich nicht wirklich, da nur einer von uns erstmal arbeiten wird.
Vielleicht hat ja jemand noch ein paar Tips zu dem Thema... :?
MfG
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Hey, das ist ebenfalls unser Wunsch und auch Problem. Man muss auch das nötige Kleingeld dafür sparen, wie geht das am Besten.Normalerweise muß man doch solche Gelder abführen, oder nicht?