"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Noch ein Neuer....  (Gelesen 3339 mal)

shadowrunner

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Noch ein Neuer....
« am: 18. Dezember 2012, 21:45:11 »

Guten Abend,

stelle mich mal vor.
Aufgrund Trennung usw. stehe ich vor der Insolvenz.
Nachdem alles erledigt ist hat nun mein Anwalt nun den Antrag beim Gericht Eingereicht.
jetzt zu meinen Fragen;

1. Konto
wird mein mein Konto kurz nach der Eröffnung dichtgemacht? Habe schon ein neues Konto. Ist auch schon in ein P-Konto umgewandelt.
Falls mein Verfahren noch vor dem 31.12 Eröffnet wird, komme ich dann nicht mehr an mein Gehalt? Sperrt das Gericht oder doch der TH/IV Verwalter nachträglich?

2.Der Treuhänder/IV Verwalter
Darf diese Person meine Sachen z.B Entertainvertrag,Handy,Monatskarte einfach Kündigen? Bezahle diese Sachen Problemlos aus meinem Einkommen, was mir zur Verfügung steht.
Bei den Versicherungen dagegen wäre ich froh, da in diesen noch meine Ex mit drin ist und die Versicherung stur bleibt.
Habe hier schon viel über TH gelesen. Mein Freund wird er sicherlich nicht sein bzw werden.

3. Eidesstattliche
Habe diese bereits vor der Eröffnung des IV Verfahrens abgegeben. Kann der GVZ trotzdem noch vom Gläuber zu mir geschickt werden?

Für mich ist das alles neu, da ich vorher nie Schulden o.ä hatte.
Gewöhne mich nur schwer daran.
Habe aber noch das Glück, das ich einen festen Arbeitsplatz habe und Einkommen beziehe.

Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2012, 22:40:19 »

1. Nein, weder Gericht noch Treuhänder sperren das Konto, sondern nach Kenntnis des Insolvenzverfahrens jeweils die Banken. Sperren sie nicht, würden sie möglicherweise gegenüber dem treuhänder haften.
Sie brauchen auch nur ein Konto, am Besten bei einer Bank, bei der Sie keine Verbindlichkeiten haben.
2. Warum sollte er/sie kündigen. Im Regelfall laufen solche Verträge weiter; der TH wird allenfalls den Nichteintritt erklären. Wenn Sie Verträge unbedingt loswerden wollen, ist allerdings die Insolvenz eine gute Möglichkeit.
3. Mit Eröffnung der Insolvenz tritt ein allgemeines Pfändungsverbot nach § 89 InsO in Kraft.
Gespeichert
 

shadowrunner

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2012, 14:18:03 »

Hallo,

dankr für die Antwort.  :wink:

Also, ein neues Konto habe ich schon. Das seit April... bis jetzt weiss davon nur der Arbeitgeber und Gerichtsvollzieher. Die Eidesstattliche habe ich Anfang November abgelegt.Das Konto läuft z.zt als Schutzkonto.
Zur Aktuellen Situation:
da mein Antrag schon seit drei Wochen beim Gericht liegt, Pfändet nun ein Gläubiger an meinem Gehalt. Der nächste wird sich dann beim nächsten Gehalt anstellen.
Es werden mir aktuell 600 (T)Euro abgenommen. Was ist, wenn ein Gläubiger dazukommt? Nach Abzug der Pfändung bleiben mir 1200 über.
Beim ersten stehe ich mit 4500, beim zweiten mit 1300 in der Kreide.

Was mich halt nur Wundert, ist das es beim Gericht so lange dauert. Mein Anwalt sagt das drei Wochen an der regel sind.So wie ich aber mein Glück kenne, wird es wohl damit bei mir länger dauern.  :fuchsteufelswild:
Hoffen wir mal irgendwie das Beste... :dntknw:


Noch eine kleine Frage am Rande;
ich Überlege meinen Handyvertrag zu Kündigen, um die Kosten klein zu halten. Der Kostet mich 35 Euro im Monat. Bekommt man auch totz bevorstehender Inso ne Prepaidkarte?

« Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 15:24:45 von shadowrunner »
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #3 am: 24. Dezember 2012, 12:01:05 »

Den Handyvertrag hätten sie schon im Antrag mit aufnehemen müssen...jetzt vorsichtig sein...es könnten  schnell neue Forderungen auflaufen, welche keine Insolvenzforderungen sind....fragen sie schnellstens ihren Berater obs noch klappt. Eine ( oder 100) Prepaidkarten bekommen sie überall und die sind günstiger als jeder Vertrag.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #4 am: 24. Dezember 2012, 13:20:45 »

Den Handyvertrag hätten sie schon im Antrag mit aufnehemen müssen.

Warum das denn, es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, das von der Insolvenz zunächst nicht betroffen ist. Denn solange keine Rückstände aufgelaufen sind, ist jede Abrechnung nach der Eröffnung eine Neuforderung, die aus dem Unpfändbaren zu bedienen ist.

Allerdings haben alle Mobilfunkanbieter Vertragsklauseln, die denen eine ausserordentliche Kündigung bei Insolvenz ermöglichen. Und wenn der Treuhänder gegenüber dem Mobilfunkanbieter den Nichteintritt in den Vertrag erklärt, dürfte die Kündigung wahrscheinlich kurzfristig erfolgen. Ggf. kann man den Treuhänder bitten durch geeignete Formulierung nachzuhelfen.
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #5 am: 24. Dezember 2012, 18:52:00 »

@ Der Alte: ich vergaß zu erwähnen, dass man natürlich die fälligen Rechnungen schon vorher mal nicht bezahlen sollte und mal dem Anbieter auf die Inso hinweist....wir haben so 3 Verträge in nichts aufgelöst...aber ok, das sind halt alles so Dinge die mit entsprechender Planung, guter Beratung und Vorlaufzeit funktionieren.
Gespeichert
 

shadowrunner

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #6 am: 26. Dezember 2012, 11:41:43 »

Hallo,

also,den Handyvertrag habe ich bis jetzt immer Pünltlich bezahlt. Rückstände gibts da zum Glück nicht. Läuft per Lastschrift.Ist auch z.zt die einzige Lastschrift die von meinem Konto runter geht.
Ebenso bei dem Vertrag mit TV/Internet (Entertain) von der Telekom. Die Rechnung da zahle ich per Überweisung.
Der Mobilfunkvertrag besteht seit 2009, das mit der Telekom seit 2010.
Beide Sachen möchte ich ganz gerne Behalten, da ich noch Vertragskonditionen habe, die heute wohl keiner mehr
bekommen würde.
Gehen wir mal vom "Super Gau" aus und der TH würde diese Sachen auflösen. Dann hätte ich sehr große Probleme, um überhaupt noch einen z.B Internetvertag usw zu bekommen. Für meine Ehrenamtliche Arbeit wäre das nicht gut. Nun gut, gibt ja noch Prepaid fürs Handy.
Dann wäre ich im 21 Jahrhundert "Abgeklemmt"  :fuchsteufelswild:

Aber warten wir erstmal ab. Mein Antrag liegt immer noch bei Gericht und wartet auf die Bearbeitung.
Da habe ich schon die nächste Frage.
Sobald mein Verfahren eröffnet wird, wird mir der TH schon im Schreiben direkt bekannt gegeben?

Gespeichert
 

sinagirl

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144
  • sinagirl
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #7 am: 26. Dezember 2012, 15:44:51 »

hallo shodowrunner,
mein Antrag auf Inso liegt seit Anfang Oktober beim Amtsgericht und bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid wann es nun Amtlich ist.Nach meinen Internetrecherschen kann das einige Monate dauern.6 Monate sind da keine seltenheit.kommt ja auch darauf an wo du wohnst und wieviele Gläubiger du hast.Vor dem 31.12.12 wird bei dir auch nichts passieren.Der Th wird solche sachen wie handy und festnetz nicht auflösen. was du mit dein verfügbaren pfändungsfreien einkommen machst bleibt dir überlassen.nur keine neuen schulden machen und ehrlich dein einkomen angeben und an den TH überweisen.lg sinagirl
Gespeichert
 

shadowrunner

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #8 am: 28. Dezember 2012, 15:25:58 »

Hallo,

seit Oktober...Hammer ! Dann kann ich mir ja denken, wie lange es hier bei mir dauert  :fuchsteufelswild:
Ich wohne im Ruhrgebiet. Gerichte gibts hier genug  :whistle:

Aber jetzt kommt was neues...

etzt nimmt sich von meinem Gehalt schon mal ein Gläubiger 600 Euro (Verdiene 1800).
Der nächste Gläubiger hat sich schon Angemeldet, trotz Eidesstattlicher.

Frage: Was passiert mit dem Pfändbaren Teil, wenn zwei Gläubiger da sind. Wird der Betrag mal Zwei Geteilt?
Die nächsten Gläubiger stehen schon in Lauerstellung. Beide Gläubiger sind Banken.
Passiert das nach dem Prinzip; Wer zuerst da ist.... usw ?


Frage 2: Wenn das Verfahren endlich mal gestartet wird, Bedienen sich die Gläubiger weiterhin an meinem Gehalt, oder ist dann für die erstmal Schluss damit? Kommt dann der TH ins Spiel, oder wird dann noch zusätzlich an den TH Überwiesen? Dann hätte ich gar nix mehr bez könnte dann noch nicht mal meine Miete usw Zahlen !


Schon mal Danke für die Antworten !

Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #9 am: 28. Dezember 2012, 16:18:19 »

Wer zuerst anmeldet, wird bedient.
Sobald die Insolvenz eröffnet ist, bekommt nur noch der Treuhänder den pfändbaren Anteil.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Noch ein Neuer....
« Antwort #10 am: 28. Dezember 2012, 16:20:09 »

Keine Panik. Solch lange Wartezeiten wie hier beschrieben sind übrigens nicht normal, da kann man schon mal nachfragen.


Zitat
Passiert das nach dem Prinzip; Wer zuerst da ist.... usw ?

- Ja, geteilt wird nichts.
Allerdings ist eine Pfändung nach Antragstellung kraft Gesetzes unwirksam. Die Zahlungen an den Gläubiger sind anfechtbar. Bewahren Sie die Kontoauszüge etc. auf und übergeben Sie sie dem TH/IV nach Eröffnung.


Zitat
Wenn das Verfahren endlich mal gestartet wird, Bedienen sich die Gläubiger weiterhin an meinem Gehalt, oder ist dann für die erstmal Schluss damit?

- Wenn die Pfändung unwirksam ist, s.o., dann ist Schluss damit.


Zitat
Kommt dann der TH ins Spiel

- ja, s.o.


Zitat
oder wird dann noch zusätzlich an den TH Überwiesen?

- nein, natürlich nicht.
Selbst wenn die Lohnpfändung insolvenzfest sein sollte, dann hat sie für einen bestimten recht kurzen Zeitraum Vorrang. Danach geht der pfändbare Teil an den TH/IV.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz