Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schwestermaja am 19. August 2009, 16:28:04

Titel: auszahlung urlaubsabgleich und überstunden
Beitrag von: schwestermaja am 19. August 2009, 16:28:04
Hallo zusammen,

mein mann ist leider zum 1.9 arbeitslos geworden.
wie sieht es mit der pfändbarkeit von überstundenvergütung und auszahlung von urlaub aus?
ist da evtl etwas pfändungsfrei?
Der arbeitgeber von meinem mann stellt sich ziemlich dämlich an er berechnet mich obwohl ich nur elterngeld von 400€bekomm nicht als unterhaltsberechtigt an

Silke :sad:
Titel: Re: auszahlung urlaubsabgleich und überstunden
Beitrag von: ArmerWilli am 19. August 2009, 18:30:43
Hallo Silke,

50% des Urlaubsgeldes pfändungsfrei.

Überstundenzuschläge können voll gepfändet werden.

Mir ist allerdings nicht ganz klar, was Du mit Auszahlung von Urlaub meinst. Wenn es sich noch um nicht genommene Resttage handelt, ist es ja "normaler" Lohn.

Grüße
ArmerWilli
Titel: Re: auszahlung urlaubsabgleich und überstunden
Beitrag von: schwestermaja am 19. August 2009, 19:08:23
hi

ja es ist nicht genommener urlaub den mein mann aufgrund der kündigung nicht nehmen kann.
es sind keine überstundenzuschläge sondern die überstunden die mein mann auch nicht mehr abfeiern konnte.
ist schon ziemlich mies da unser kleiner erst 13 wochen alt ist
Titel: Re: auszahlung urlaubsabgleich und überstunden
Beitrag von: Insokalle am 19. August 2009, 19:55:30
Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub ist in voller Höhe pfändbar.
Titel: Re: auszahlung urlaubsabgleich und überstunden
Beitrag von: Feuerwald am 19. August 2009, 20:14:14
Urlaubsabgeltung wird m.W. dem Lohn im Monat der Auszahlung zugeschlagen und somit ggf. doch nicht "gänzlich" abgepfändet.

Urlaubsgeld ist hingegen 100%  und nicht nur 50% unpfändbar

Mehrarbeit (Überstunden) ist wiederum zu 50% unpfändbar und nicht 100 % pfändbar.

Titel: Re: auszahlung urlaubsabgleich und überstunden
Beitrag von: Insokalle am 20. August 2009, 11:52:09
Die normale Lohnzahlung, die ja während des Urlaubs nicht aussetzt, ist in vollem Umfang pfändbar.
Urlaubsgeld, das darüber hinaus gezahlt wird, ist unpfändbar, § 850a ZPO.

„Mehrarbeit (Überstunden) ist wiederum zu 50% unpfändbar“
Eventuelle Zuschläge natürlich auch nur zu 50%.

Noch mal zur Klarstellung: Gemeint ist immer die jeweils volle, anteilige oder nicht Berücksichtigung bei der Berechnung des pfändbaren Betrages.
Titel: Re: auszahlung urlaubsabgleich und überstunden
Beitrag von: rookie am 20. August 2009, 14:42:35
Weise Deinen Arbeitgeber an dich als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen....wen dem so ist ist der dazu verpflichtet.

Wenn er es nicht macht muss er nachzahlen. Auch wenn das Geld schon beim TH ist.
Dann zahlt er es halt nochmal....... :coffee:

Eterngeld interessiert nicht.

Selbst wenn Du arbeitest und verdienst unterhalb der Pfändungsgrenze bist du unterhaltsberechtigt.

Meine Frau verdient 930 Netto und ich bekomme sie voll angerechnet solange ich nichts anderes vom Gericht höre.

Du musst dich an Deinen Chef wenden. Der Th hat damit nichts zu tun.