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Autor Thema: Auto an Lebensgefährten verkauft  (Gelesen 2580 mal)

koelner84

  • Gast
Auto an Lebensgefährten verkauft
« am: 27. September 2012, 10:24:45 »

Hallo,

habe eine frage, die kommt vielmehr von meinem Lebensgefährten.

Im Februar habe ich mich entschieden meinen Wagen abzumelden und zu verkaufen.

Mein Lebensgefährte (auch Insolvenzgläubiger, ja, viele schreien nun auf, "...Schulden in der Familie Ehrenschulden...", aber er sagte selber das dies die beste Idee sei, er wollte nun auch endlich finanziell klartich machen) der den Wagen zur Anschaffung(bessere Zeiten) nicht mochte hat nun in laufe der Zeit zu dem Youngtimer auch eine Beziehung aufgebaut.
Er fragte mich kurzerhand was der Wagen Wert sei und wie hoch die Reparaturkosten seien (Lack muss teilweise erneuert werden und der linke vordere Radkasten braucht ein neues Blech, zudem kommen noch Kosten für neue Reifen). Ich sagte Ihm alles und er legte mir kurzerhand den Betrag (Wert abzgl. kosten hin) und sagte bevor du den ganz Verkaufts kaufe ich ihn dir ab!

Wir haben das dann gemacht.

Jetzt kam Post vom Insolvenzgericht das in Anlage 5k der Name des Erwerbers fehlt, hatte ich total vergessen einzutragen.
Daraufhin fragte er mich ob es sein kann das er den Wagen oder den Wert in Bar herausgeben müsse?

Ich konnte es ihm nicht sagen. Hab mir darüber auch noch keine gedanken gemacht. Klar würde mich es freuen wenn der Wagen bliebe, aber über den Wagen mache ich mir ohnehin erst wieder Gedanken wenn er wieder angemeldet werden könnte(finanziell).

Daher meine Frage:

Kann es sein das er den Wagen (mir abgekauft im Februar) herausgeben muß bzw. den Wert in Bar herausgeben muß?

Vielen Dank
Gespeichert
 

tomwr

Re: Auto an Lebensgefährten verkauft
« Antwort #1 am: 27. September 2012, 21:24:37 »

Kann es sein das er den Wagen (mir abgekauft im Februar) herausgeben muß bzw. den Wert in Bar herausgeben muß?
Das kann in der Tat sein. Dann hat der LG dummerweise eine Insolvenzforderung und der Wert des Autos fällt in die Insolvenzmasse. Solche Geschäfte sind in der Regel bis 3 Monate vor Antragstellung anfechtbar, bei nahestehenden Personen aber auch weitaus länger zurückliegende Geschäfte.

Zitat
§ 133 Vorsätzliche Benachteiligung
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
(2) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.



Zitat
§ 138 Nahestehende Personen
(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, so sind nahestehende Personen:

1.
    der Ehegatte des Schuldners, auch wenn die Ehe erst nach der Rechtshandlung geschlossen oder im letzten Jahr vor der Handlung aufgelöst worden ist;
1a.
    der Lebenspartner des Schuldners, auch wenn die Lebenspartnerschaft erst nach der Rechtshandlung eingegangen oder im letzten Jahr vor der Handlung aufgelöst worden ist;
2.
    Verwandte des Schuldners oder des in Nummer 1 bezeichneten Ehegatten oder des in Nummer 1a bezeichneten Lebenspartners in auf- und absteigender Linie und voll- und halbbürtige Geschwister des Schuldners oder des in Nummer 1 bezeichneten Ehegatten oder des in Nummer 1a bezeichneten Lebenspartners sowie die Ehegatten oder Lebenspartner dieser Personen;
3.
    Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Schuldner leben oder im letzten Jahr vor der Handlung in häuslicher Gemeinschaft mit dem Schuldner gelebt haben sowie Personen, die sich auf Grund einer dienstvertraglichen Verbindung zum Schuldner über dessen wirtschaftliche Verhältnisse unterrichten können;
4.
    eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, wenn der Schuldner oder eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen Mitglied des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans, persönlich haftender Gesellschafter oder zu mehr als einem Viertel an deren Kapital beteiligt ist oder auf Grund einer vergleichbaren gesellschaftsrechtlichen oder dienstvertraglichen Verbindung die Möglichkeit hat, sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners zu unterrichten.

In solchen Fällen ist es besser sich darauf zu berufen, dass der Gegenstand (das Auto) für die Erwerbstätigkeit benötigt wird oder man verkauft an einen unbeteiligten Dritten (z.B. Autohändler).
« Letzte Änderung: 27. September 2012, 21:26:34 von tomwr »
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: Auto an Lebensgefährten verkauft
« Antwort #2 am: 27. September 2012, 23:24:19 »

tomwr:

Danke für deine Antwort.

Habe den Wagen am 23.02.12 verkauft. Ich hatte kein Geld mehr für den Unterhalt und von dem Geld des Verkaufs habe ich einen anderen Gläubiger befriedigt.

<< Edit: Reden hier von einem Wert,abzüglich aller Reparaturkosten: 400,- bei einer gesammt Schuldsumme von: ~ 28.000,- wovon mein LG etwa ~ 3.500,- hält >>

Mein Ziel war es nicht den Wagen so zu sichern das er nicht weg kommt.
Hatte schlicht und ergreifend kein Geld mehr für den Wagen und habe mich entschloßen den Wagen zu Verkaufen um die laufenden Kosten los zu sein und vom Erlös den ein oder anderen Gläubiger zu befriedigen. In der Hoffnung noch Arbeit zu finden wo genügend Geld überbleibt um damit nen AEV durch zubringen.
Die Betriebsbedingte kündigung kamm einen Monat später.

Selbst da hatte ich noch Hoffnung das es noch klappen konnte. Hatte zum 01.06 Arbeit gefunden.
Da währe ein Gehalt mit etwa 290€Pfändbaren Einkommen bei rumgekommen.
Meine Arthrose im Fuß wurde est am 02.06 auf Verdacht diagnostiziert und am 20.06 endgültig.
Der Job war damit natürlich weg.

Der AEV ging am 05.06, mit dem ALG1(unter950€) an die Gläubiger raus. Währe die Arthrose nicht hätte ich jetzt diesen Job und der AEV währe evnt. nicht gescheitert.

Also ich hatte zu damaligen Zeizpunkt überhaupt keinen Grund irgendjemanden zu benachteiligen. Im Gegenteil, habe den Wagen verkauft um einen Funken Liquidität zurück zuerhalten.
Ob der Käufer mein Lebensgefährte oder Müllers Lisel von nebenan gewesen währe war und ist mir sche** egal.

Naja wenn der TH den Wagen zurück haben möchte soll er Ihn von mir aus haben!
Mein Freund ist von meiner Einstellung ganz überracht, der Wagen war mein ein und alles.
Aber was bringt mir ein Wagen den ich mir nicht leisten kann?
Und er hat auch nicht das Geld damit er den Wagen schnell flott bekommt, und bevor der Wagen in der Garage vergamelt und sich zu tode steht soll er Ihn lieber herausgeben. Lass mich mal überrachen was mit dem Wagen passiert.

Halte euch auf dem laufenden.
« Letzte Änderung: 27. September 2012, 23:39:23 von koelner84 »
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tomwr

Re: Auto an Lebensgefährten verkauft
« Antwort #3 am: 28. September 2012, 13:47:23 »

Das hängt ein bischen vom IV ab. Wenn der Wagen nicht viel wert ist, kann er ihn auch freigeben, insbesondere wenn die Kosten für die Verwertung den Erlös übersteigen. Kann auch sein, dass er versucht einen kleinen Obolus zu erzielen (z.B. gibt ihn frei gegen eine Zahlung von 100 oder 200 EUR).

Aber in dem Fall würde ich mir jetzt keine großartigen Sorgen machen. Ändern kann man jetzt eh nichts mehr.
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: Auto an Lebensgefährten verkauft
« Antwort #4 am: 28. September 2012, 14:33:12 »

Das hängt ein bischen vom IV ab. Wenn der Wagen nicht viel wert ist, kann er ihn auch freigeben, insbesondere wenn die Kosten für die Verwertung den Erlös übersteigen. Kann auch sein, dass er versucht einen kleinen Obolus zu erzielen (z.B. gibt ihn frei gegen eine Zahlung von 100 oder 200 EUR).
...

Wenns nur das sein wird dürfte das für meinen LG kein Problem sein. Würde er ihm dan sicherlich abkaufen und in den nächsten Jahren wieder herrichten.

Las mich einfach mal überrachen.

So egal wie mir der Wagen derzeit ist, aber genauso würde es mir ein Lächeln aufs Gesicht zaubern wenn der Wagen bliebe.
Mal sehen.
Gespeichert
 
 

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