Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gina210 am 13. Oktober 2007, 20:34:44

Titel: Auto aus Masse gekauft?
Beitrag von: Gina210 am 13. Oktober 2007, 20:34:44
Hallo an den Moderatoren,

ich habe eine Frage; mein Auto, sehr alt habe ich aus der Insolvenzmasse gekauft.  Nun stellt sich die Frage, da es "schwächelt" kann ich es verkaufen? und muss ich dann diesen Betrag an den TH abführen? Inwieweit muss ich den davon informieren?
Beispiel, falls ich etwas über diesen xy Betrag bekommen sollte, ist dann nur dieses Plus fällig?
Wie oder was kann ich machen, um zu einen neuen Auto zu kommen? Ich soll oder darf  doch keine Schulden machen bzw.  Kredit aufnehmen.  Benötige aber ein Fahrzeug um meine Arbeitsstelle zu ereichen, sonst ist diese gefährdet.
Für einen Rat oder Tipp bedanke ich mich schon in Voraus.

VG von Gina
Titel: Re: Auto aus Masse gekauft?
Beitrag von: paps am 13. Oktober 2007, 22:42:12
Wurde der PKW freigegeben oder freigekauft, kann der TH über den weiteren Werdegang nicht bestimmen.
Insofern könnte der PKW verkauft werden.

Jedoch wäre der Kaufpreis gleichzeitig Neuvermögen, dass während  des Verfahrens zur Masse gehört.
Dies kann man umgehen indem der PKW als Anzahlung oder Kaufpreisgegenwert eingesetzt wird.

Im Verfahren sollte ein dritter den neuen PKW erwerben und ihnen zur Nutzung überlassen.

In der WVP ist alles problemlos möglich.
Titel: Re: Auto aus Masse gekauft?
Beitrag von: Feuerwald am 14. Oktober 2007, 14:11:59
ich vertrete da folgende Logik:

Wenn ein Gegenstand aus der Insolvenzmasse feigekauft wurde,
bspw. auch gem. § 314 InsO verfahren wurde,
also nicht nur vom IV / TH freigegeben wurde,
fällt auch der spätere Verkaufserlös nicht mehr in die Insolvenzmasse.
Ich werde aber nochmal nachschlagen, wenn ich Zeit habe.

Gruss
Feuerwald