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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auto behalten  (Gelesen 2380 mal)

hans-hubert

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Auto behalten
« am: 01. Juli 2011, 10:35:39 »

Hallo Zusammen.

Ich bin zufällig in euer Forum gestossen und wollte mal versuchen ob mir jemand helfen kann.

Meine Frage ist folgende.Ich bin dabei eine Privatinsolvenz zu beantragen.Den Antrag bekomme ich am 23 August.Nun habe ich ein Auto was mir kaputt gegangen ist.Ein Freund von mir hat noch einen Opel Zafira stehen Bj 1999 den er mir geben würde.Meine Sachbearbeiterin hat gesagt das ich keine aussichten habe ein Auto behalten zu dürfen.Ich bin Momentan Krankgeschireben also ohne Arbeit hab zwei kinder und Verheiratet.Meine Frage gibt es eine möhlichkeit das Auto behalten zu können ohne das es Stress mit dem Insolvenzberater gibt?Weil es währe ja nicht meins ich würde es nur auf mich anmelden.Oder kann man es auch so machen das ich es auf meiner Schwiegermutter anmelde,und die versiicherung würde auf mich lauen ,wegen den niedrigen Prozenten?Kann dann der berater behaupten das es meins währe? Um hilfe währe ich sehr damkbar.L.g Steffi
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Fallera

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Re: Auto behalten
« Antwort #1 am: 01. Juli 2011, 10:39:26 »

Wenn Ihnen das Auto nicht gehört und Sie nur Versicherungsnehmer sind, gibt es keine Probleme.

Andernfalls wird das Auto zur Insolvenzmasse hinzugezogen, kann aber aus dieser vom Verwalter auch wieder freigegeben werden. Also die generelle Aussage ihrer Sachbearbeiterin ist so nicht richtig.
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GelberHai

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Re: Auto behalten
« Antwort #2 am: 01. Juli 2011, 10:41:28 »

Du kannst Halter eines Fahrzeugs sein, aber nicht Besitzer! Im Fahrzeugbrief muss jemand anderes stehen,z.B. der Ehepartner oder die wie du sagst, die Schwiegermutter. Dann kann dir niemand das Auto wegnehmen, da es ja nicht dir gehört, und du es nur nutzt.
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hans-hubert

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Re: Auto behalten
« Antwort #3 am: 01. Juli 2011, 10:43:05 »

Wie kann ich das denn schriftlich am besten festhalten?,damit es keine Probleme gibt?
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GelberHai

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Re: Auto behalten
« Antwort #4 am: 01. Juli 2011, 10:45:47 »

Musst du nicht und wofür? Der Fahrzeugbrief ist Zeugnis genug. Den zeigst du dem TH bei Bedarf, wenn es soweit ist und er nach einem Fahrzeug fragt. Du nutzt eines, aber es gehört dir nicht.
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Insoman

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Re: Auto behalten
« Antwort #5 am: 01. Juli 2011, 10:55:07 »

Ein KFZ unterliegt grundsätzlich der Pfändbarkeit, wenn es nicht unbedingt zur Ausübung der Berufstätigkeit benötigt wird..
Entscheidungen hierüber fällt das Insolvenzgericht.
Eine Pfändung scheidet dann aus, wenn der zu erwartende Veräußerungserlös in negativem Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten steht..ein Auto mit Restwert unter € 1000,00 ist wahrscheinlich uninteressant.
Ein gepfändetes KFZ kann im Austausch gegen Bargeld wieder aus der Masse freigegeben werden (siehe hans-hubert).
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hans-hubert

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Re: Auto behalten
« Antwort #6 am: 01. Juli 2011, 11:03:35 »

bedeuten das jetzt es geht oder es geht nicht?
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Insoman

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Re: Auto behalten
« Antwort #7 am: 01. Juli 2011, 11:12:19 »

Meine Ausführungen bezogen sich auf die Pauschalaussage Ihrer "Sachbearbeiterin".
Natürlich gilt:
Wenn Sie nicht Eigentümer des KFZ sind, kann es im Zuge Ihrer Inso auch nicht gepfändet werden.
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Der_Alte

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Re: Auto behalten
« Antwort #8 am: 01. Juli 2011, 16:03:38 »

Musst du nicht und wofür? Der Fahrzeugbrief ist Zeugnis genug. Den zeigst du dem TH bei Bedarf, wenn es soweit ist und er nach einem Fahrzeug fragt. Du nutzt eines, aber es gehört dir nicht.

Deine Aussage ist falsch.
Der Fahrzeughalter ist in beiden Dokumenten, also der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) immer identisch eingetragen.
Früher galt der Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis. Das ist heute nicht mehr so und gilt auch für noch vorhandene Fahrezugbriefe. Es ist mit der Zulassungsbescheinigung nur noch festgehalten, wer im Verwaltungsrecht als Fahrzeugverantwortlicher anzusehen ist.

Den Eigentumsnachweis kann man heute nur noch mittels Kaufvertrag o.ä. erbringen.

Sinnvoll ist es in dieser Sache, sich das Fahrzeug vertraglich zu leihen, man kann sogar einen symbolischen Preis von z.B. monatlich 1 € vereinbaren. Alternativ das Fahrzeug auf Mutter, Bruder, Schwester oder wen auch immer zulassen, dann ist man ganz aus dem Schneider. Die zweite Lösung ist auch deshalb besser, weil gelegentlich Finanzämter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kraftfahrzeugsteuer dem Treuhänder zur Masse ausschütten und vom Halter neu verlangen.

Versicheurngsnehmer ist übrigens davon völlig unabhängig.

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GelberHai

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Re: Auto behalten
« Antwort #9 am: 01. Juli 2011, 18:07:20 »

@ Der_Alte

...und was gelernt - war mir nicht bekannt. Das zeigt ja nur, wie "alt" ich bin  :rougi:
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