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Autor Thema: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten  (Gelesen 4298 mal)

Insokalle


Ja und?
Wegen der gesetzlichen Regelungen zu Sicherheiten ist das letztlich egal, s.o zu § 301 InsO, denn darauf kommt es nicht an. 
Selbst wenn die Bank nicht angemeldet hat und die Forderung verjährt sein sollte, gibt es eine ähnliche Regelung in § 216 Abs. 2 BGB.

D.h. nicht, dass man es mit dem Herausgabebegehren nicht versuchen könnte wegen Unkenntnis der Vorschriften bei den Gläubigern.
Falls das nicht klappt, könnte man dem Gläubiger immer noch einen kleinen Obulus anbieten.
« Letzte Änderung: 18. Januar 2013, 11:02:07 von Insokalle »
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kissilein

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Die Vorschrift besagt, wenn eine Sicherheit bestellt wurde ( Grund- und Rentenschuld,...) dann kann auch bei Verjährung der Hauptforderung das Eigentum mit dem besichert wurde nicht zurückgefordert werden.

In meinem Fall liegt jedoch ein Erlöschen der Forderung durch Restschuldbefreiung vor, so dass § 216 II BGB nicht gilt.
Gruß
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Insokalle


Auch dies ist möglich, weil ich von der Bank seit 2006 nichts mehr gehört habe und die Unterlagen seit 2008 abgelegt sind. Dies habe ich bei einem Anruf erfahren.

Dann ist das also doch nicht möglich...
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kissilein

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Nein, das ist nicht möglich.
Die Bank wußte von dem Insolvenzverfahren. Ich wollte ja die Raten weiter bezahlen.
Die Bank schrieb mir aber, dass durch mein Invsolvenzverfahren, sie keine weiteren Raten mehr annehmen darf.
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Schamane 68

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Das ist ja das was ich geschildert habe! Bei meinem Schwager war es ein richtiges Problem. Er hatte ein Auto auf Kredit gekauft, war verheiratet und hat ein Kind. Nach der Geburt des Kindes fiel das Einkommen von meiner Schwester weg. Somit hatte er kein Geld um sein Fahrzeug " Inspektion " warten zu lassen. Da das Fahrzeug ein Neuwagen " Skoda " war, war er gezwungen, die Inspektionen von Fachfirmen ausführen zu lassen, und die Bank hatte als Zusätzliche Sicherheit eine Vollkaskoversicherung verlangt. Mein Schwager war Fahranfänger und hatte keine % von irgend jemanden bekommen können. Somit wurde aus dem Wunsch vom neuen Auto ein Alptraum, denn das Auto " Motor " ging kaputt auf Grund fehlender Inspektionen verlohr er den Garantie Anspruch und die Reperatur war so teuer das er das nicht stemmen konnte. Einen neuen Kredit bekahm er nicht und als er das Auto abmelden wollte, weigerte sich die Bank. Somit hatte er 3 Monate ein kaputtes Auto wofür er Versicherung und Steuern bezahlen musste. Nachdem er Arbeitslos wurde, kündigte die Bank den Kredit usw usw usw.
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kissilein

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Und, was hat das nun mit meinem Fall zu tun???
Das ist doch eine ganz andere Sachlage.
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