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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten  (Gelesen 4274 mal)

kissilein

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Hallo,
die Restschuldbefreiung habe ich im Oktober 12 bekommen.
Mein Auto war finanziert, hat mir aber der ISV belassen, damit ich arbeiten kann.
Also habe ich das Auto heute noch. Wie komme ich nun an den Brief?
Die Bank hat 2008 den Fall adakta gelegt.
Wie gehe ich nun am besten vor.
Danke und Grüße
kissilein
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paps

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Die Bank anschreiben und den Brief anfordern?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Schamane 68

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Als erstes sind Sie ganz schön in der Patsche ! Den Brief kann die Bank bis zur Ablösung des Dahrlehns behalten. Ummeldungen gehen dann nur über die Bank. Geht das Auto kaputt wird es für Sie ein riesen Eiertanz um das Auto abzumelden. Weiterhin sind die Folgen einer Insolvenz sehr Langwirig, denn zum einen muss man da gemeldet bleiben wo die Insolvenz beantragt wurde, zum nächsten, müssen alle Arbeitsstellenwechsel dem Insovenzverwalter gemeldet werden " mit Begründung " weiterhin muss man ein Pfändungsfreies Konto beantragen, welches Teurer ist wie ein normales Konto. Bei einenem " PF " Konto müssen alle Guthabeneingänge bis zum 3. eines Monat abgehoben werden, da sonst der Rest an die Gläubiger überwiesen wird.Nach /Jahren Insovenz ist man nicht raus aus dem Schlammassel, denn man steht noch weitere 15 Jahre negativ in der Schufa! Das bedeutet, das Sie 21 Jahre keine Kredit bekommen, das Sie einen Telefonanschluss nur mit einer Sicherheitsleistung " Kautzion erhalten, usw usw usw !  :thumbup:Ich kann nur eins noch epfehlen, versuchen die Bank von eigenen Fehlern zu überzeugen," Verbot Rücklastschrift , Verbot Bearbeitungsgebühr bei Dahrlehn" usw, und dann auf einen Vergleich hin arbeiten. Nach Zahlung des Vergleichs dann den entwerteten Volstreckungstitel anfordern, und diesen der Schufa zur Löschung des Negativeintrages vorlegen.

Viele Grüße
Schamane 68
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Feuerwald

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denn zum einen muss man da gemeldet bleiben wo die Insolvenz beantragt wurde

-> das ist falsch.

zum nächsten, müssen alle Arbeitsstellenwechsel dem Insovenzverwalter gemeldet werden " mit Begründung "

-> Begründen muss man nichts.


weiterhin muss man ein Pfändungsfreies Konto beantragen, welches Teurer ist wie ein normales Konto

-> das ist auch falsch

Bei einenem " PF " Konto müssen alle Guthabeneingänge bis zum 3. eines Monat abgehoben werden, da sonst der Rest an die Gläubiger überwiesen wird

-> nicht hat in der Insolvenz


Nach /Jahren Insovenz ist man nicht raus aus dem Schlammassel, denn man steht noch weitere 15 Jahre negativ in der Schufa!

-> auch falsch

usw. usw.
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Lissi

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-> auch falsch

usw. usw.



 :grin:

Danke Feuerwald... you made my day !   Ich musste gerade sooo lachen  :wow:  !
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Schamane 68

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Dann frag mal nach was ab 01.01.2013 gilt! Wer kein Pfändungsfreies Konto hat muss es umwandeln in ein Pfändungsfreies Konto da sonst alle Zahlungseingänge weg sind. Weiterhin informiere dich einmal über die Sondergebührenverordnung bei Negativbewertung der Schufa" bekommt man nur auf Anfrage " ! Sparkasse 7,00€ pro Monat Grundgebühr " 3 Überweisungen " Frei , alle anderen Zahlungen werden 0.50 cent pro Überweisung fällig, das selbe bei der Volksbank. Und wenn man sich versucht zu wehren beschei.... einen die Anwälte auch noch mit Vergleich....damit man den Anwälten dann noch Vergleichshonorar zahlen muss. Stellt man Antrag auf PKH und kennt man seine Rechte nicht, wird da auch gegen § 121 ZPO verstoßen und doppelt abkassiert. Ich bezweifele sogar, das dann für das Doppelhonorar Steuern gezahlt wird. Das ist das selbe wie heute in Ostdeutschland dort kaufen Harz IV Empänger Häuser und zahlen die von der Miete die das Amt leistet. Naja soo viel zum Thema!
Im übrigen weiße ich darauf hin,weil ich den Zirkus alles durch habe. Und ich sehe das an einem Nachbarn, der zu uns ins Haus ziehen wollte, und der Insovenzverwalter sagte nein! Aber lach du nur lachen ist Gesund. :thumbup:
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kissilein

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Feuerwald hat recht.

Der Schamane hat wohl ein hohes Geltungsbedürfnis!!!

Was soll hier eigentlich der Unsinn!!!
Die Angaben sind alle total aus der Luft gegriffen.
Ich habe meine Bank, keine höheren Kosten usw.
Im Schlamasel stecke ich auch nicht.

Mit solchen Aussagen sollte der Schamane vorsichtig sein.

Hier die rechtliche Seite;
Mangels offener Forderung hat die Bank kein Zurückbehaltungsrecht mehr am Brief. Ein Sicherungsinteresse besteht mangels Forderung die besichert werden sollte nicht mehr.
Aus diesem Grunde können Sie Bank auffordern Ihnen den Brief herauszugeben, § 985 BGB.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man auch nichts beantworten.

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Schamane 68

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Naja das mit der Gleichbehandlung kennen wir ja....! Wie gesagt bei mir war das sooo und das mit der Insolvenz ist mir nur durch den Nachbarn bekannt. Und bei mir hat man auch noch einen drauf gesetzt! Ich war in Trennung habe 3 Monate einen Versöhnungsversuch gemacht! Ergebnis: Die 3 Monate wurden mir nachher als Unterhaltschuld vom Lohn gepfändet, und um es noch etwas Schmackhafter zu machen wurde ich für 3 Monate auf 680.00€ gepfändet! Obwohl ja jeder behauptet das mir 920.00€ Selbstbehalt  " jetzt 1000€ " zu stehen würden. Dann fragt mal jene die das auch erfahren haben. Ich habe kein Geldungsbedarf, ich sage nur das was ich erlebt habe! Recht ist nicht immer Recht da kann man noch soooooo viel Recherchen betreiben.  :coffee:
« Letzte Änderung: 17. Januar 2013, 13:41:12 von Schamane 68 »
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kissilein

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Dann hat der Nachbar Ihnen falsche Angaben gemacht.

Man sollte immer nur etwas verbreiten, was man wirklich weiß!!!

Ich werde dafür sorgen, dass Sie gesperrt werden.

Denn Ihre Angaben sind wahrscheinlich für viele, denen es schlecht geht, lebensbedrohlich!!!

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Schamane 68

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Naja die Wahrheit will man nicht hören. Doch leider habe ich über viele Dinge die ich geschrieben habe Dokumente ,wie einen Pfändungsbeschluss, Kontoauszüge, Kontoführungstabelle der Sparkasse bei Negativ Eintrag . Soo und nun noch das Positive ! Ich habe es geschafft! Ich habe meinem Nachbarn viele Ratschläge gegeben die geholfen haben. Zum Beispiel klagte er darüber, das er bis zum 3 alles Geld abheben oder überweisen muss. Dann hat er aber immer Ärger mit der Energie, die immer zu unmöglichen Zeiten abbuchen. Dann hat er keine Kontodeckung mehr und die Bank schickt die Forderung zurück inkl. Rücklastschrift.Er geht dann hin zahlt dann die Summe + Rücklastschrift auf sein Konto ein und überweist es selbst. 1 Schritt was ich Ihm sagte, es steht nirgens geschrieben, das er nicht die Energie " statt 1 Rate 2 Raten" überweisen kann, soo kann er in Ruhe immer die nächste Rate zahlen ohne Gebühren.Damit hatte er schon mal das Leidige Thema Rücklast beendet. Denn auch hier gibt es verschiedene Urteile !
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kissilein

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Also bei Ihnen ist Hopfen und Malz verloren.
Die Angaben die Sie machen, sind so falsch, da kommt einem das grauen.
Ich könnte alle, aber auch alle Angaben von Ihnen, mit einem positivem Satz zu nichte machen.
Leider fehlt da die Zeit dazu.

Ihr Nachbar tut mir leid. Sie machen ihm das Leben sicher zur Hölle.
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Schamane 68

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Das ist immer das gleiche, teilt man das mit, was man erlebt hat, erntet man von den meisten nur Hassbredigt!  :neutral:
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Feuerwald

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"Doch leider habe ich über viele Dinge die ich geschrieben habe Dokumente ,wie einen Pfändungsbeschluss, Kontoauszüge, Kontoführungstabelle der Sparkasse bei Negativ Eintrag"

-> nur passt Ihr Vortrag nicht zur Frage am Anfang des Threads und ist an dieser Stelle nicht sonderlich hilfreich., lesen Sie bitte noch mal genau:

"die Restschuldbefreiung habe ich im Oktober 12 bekommen".

P-Konten-Hinweise und die bösen Folgen einer Insolvenz sind hier fehl am Platz.



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kissilein

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Vielen Dank!!!
Das war jetzt super!!!
Grüße
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Insokalle


Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen. Ich nehme an, das Kfz war an die Bank sicherungsübereignet. Dann könnte es ein Problem geben wegen § 301 Abs. 2 InsO. Danach bleiben solche Sicherungsrechte bestehen. Mit § 985 BGB läuft man dann mögl. gegen die Wand. Das Fragezeichen bei der Antwort vom paps steht dort schon richtig. Trotzdem könnte man es versuchen.
« Letzte Änderung: 17. Januar 2013, 17:42:03 von Insokalle »
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kissilein

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Hallo,
danke für die Antwort.
Soweit ich den, ³ 301 Abs.2InsO, verstehe, betrifft das aber Mitschuldner und Bürgen.
Beides ist nicht der Fall.

"Etwas anderes gilt natürlich wenn die Forderung der Bank nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen hat. In diesem Fall greift die 3 jährige Verjährung nach §§ 195,199 BGB die mit der Fälligkeit des Darlehensrückzahlungsanspruches beginnt."


Auch dies ist möglich, weil ich von der Bank seit 2006 nichts mehr gehört habe und die Unterlagen seit 2008 abgelegt sind. Dies habe ich bei einem Anruf erfahren.

Grüße

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kissilein

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So, jetzt habe ich nochmals meinen Anwalt gefragt!!!
Es ist schon so, wie ich vermutet habe.

Die Vorschrift ist dahingehend zu verstehen, dass Ihre Restschuldbefreiung für alle, also auch die Bank gilt, selbst wenn sie die Forderung nicht angemeldet hätte.

Soweit jemand für Sie gebürgt hat, haftet diese Person jedoch weiter.


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Insokalle


Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt.

Fragen Sie ihn doch mal danach.


Wenn die Bank eine festgestellte Forderung in der Insolvenztabelle stehen hat, dann hat sie einen Titel. Der verjährt in 30 Jahren.
« Letzte Änderung: 17. Januar 2013, 20:01:27 von Insokalle »
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kissilein

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Ja, ich werde ihn fragen.
Aber wenn dies zutreffen sollte, dann tritt hier das neue Verjährungsgesetz in Kraft.
Von der Bank habe ich seit dem Jahr 2006 nichts mehr gehört.
Lt. Aussagen des Bankmitarbeiters, sind die Unterlagen im Jahr 2008 abgelegt wurden.
Außerdem wurde die Bank wegen der Restschuldbefreiung im Juni 2012 angeschrieben.
Also ich denke einmal, dass es mit dem Brief, gut gehen könnte.
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kissilein

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Wenn die Bank einen Titel hat, und es wurde Ihnen Restschuldbefreiung erteilt. Dann ist dieser Titel wertlos.
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