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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kissilein am 14. Januar 2013, 15:56:02

Titel: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 14. Januar 2013, 15:56:02
Hallo,
die Restschuldbefreiung habe ich im Oktober 12 bekommen.
Mein Auto war finanziert, hat mir aber der ISV belassen, damit ich arbeiten kann.
Also habe ich das Auto heute noch. Wie komme ich nun an den Brief?
Die Bank hat 2008 den Fall adakta gelegt.
Wie gehe ich nun am besten vor.
Danke und Grüße
kissilein
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: paps am 16. Januar 2013, 21:04:30
Die Bank anschreiben und den Brief anfordern?
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Schamane 68 am 17. Januar 2013, 11:28:09
Als erstes sind Sie ganz schön in der Patsche ! Den Brief kann die Bank bis zur Ablösung des Dahrlehns behalten. Ummeldungen gehen dann nur über die Bank. Geht das Auto kaputt wird es für Sie ein riesen Eiertanz um das Auto abzumelden. Weiterhin sind die Folgen einer Insolvenz sehr Langwirig, denn zum einen muss man da gemeldet bleiben wo die Insolvenz beantragt wurde, zum nächsten, müssen alle Arbeitsstellenwechsel dem Insovenzverwalter gemeldet werden " mit Begründung " weiterhin muss man ein Pfändungsfreies Konto beantragen, welches Teurer ist wie ein normales Konto. Bei einenem " PF " Konto müssen alle Guthabeneingänge bis zum 3. eines Monat abgehoben werden, da sonst der Rest an die Gläubiger überwiesen wird.Nach /Jahren Insovenz ist man nicht raus aus dem Schlammassel, denn man steht noch weitere 15 Jahre negativ in der Schufa! Das bedeutet, das Sie 21 Jahre keine Kredit bekommen, das Sie einen Telefonanschluss nur mit einer Sicherheitsleistung " Kautzion erhalten, usw usw usw !  :thumbup:Ich kann nur eins noch epfehlen, versuchen die Bank von eigenen Fehlern zu überzeugen," Verbot Rücklastschrift , Verbot Bearbeitungsgebühr bei Dahrlehn" usw, und dann auf einen Vergleich hin arbeiten. Nach Zahlung des Vergleichs dann den entwerteten Volstreckungstitel anfordern, und diesen der Schufa zur Löschung des Negativeintrages vorlegen.

Viele Grüße
Schamane 68
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Feuerwald am 17. Januar 2013, 11:39:51
denn zum einen muss man da gemeldet bleiben wo die Insolvenz beantragt wurde

-> das ist falsch.

zum nächsten, müssen alle Arbeitsstellenwechsel dem Insovenzverwalter gemeldet werden " mit Begründung "

-> Begründen muss man nichts.


weiterhin muss man ein Pfändungsfreies Konto beantragen, welches Teurer ist wie ein normales Konto

-> das ist auch falsch

Bei einenem " PF " Konto müssen alle Guthabeneingänge bis zum 3. eines Monat abgehoben werden, da sonst der Rest an die Gläubiger überwiesen wird

-> nicht hat in der Insolvenz


Nach /Jahren Insovenz ist man nicht raus aus dem Schlammassel, denn man steht noch weitere 15 Jahre negativ in der Schufa!

-> auch falsch

usw. usw.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Lissi am 17. Januar 2013, 12:22:59

-> auch falsch

usw. usw.



 :grin:

Danke Feuerwald... you made my day !   Ich musste gerade sooo lachen  :wow:  !
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Schamane 68 am 17. Januar 2013, 12:47:54
Dann frag mal nach was ab 01.01.2013 gilt! Wer kein Pfändungsfreies Konto hat muss es umwandeln in ein Pfändungsfreies Konto da sonst alle Zahlungseingänge weg sind. Weiterhin informiere dich einmal über die Sondergebührenverordnung bei Negativbewertung der Schufa" bekommt man nur auf Anfrage " ! Sparkasse 7,00€ pro Monat Grundgebühr " 3 Überweisungen " Frei , alle anderen Zahlungen werden 0.50 cent pro Überweisung fällig, das selbe bei der Volksbank. Und wenn man sich versucht zu wehren beschei.... einen die Anwälte auch noch mit Vergleich....damit man den Anwälten dann noch Vergleichshonorar zahlen muss. Stellt man Antrag auf PKH und kennt man seine Rechte nicht, wird da auch gegen § 121 ZPO verstoßen und doppelt abkassiert. Ich bezweifele sogar, das dann für das Doppelhonorar Steuern gezahlt wird. Das ist das selbe wie heute in Ostdeutschland dort kaufen Harz IV Empänger Häuser und zahlen die von der Miete die das Amt leistet. Naja soo viel zum Thema!
Im übrigen weiße ich darauf hin,weil ich den Zirkus alles durch habe. Und ich sehe das an einem Nachbarn, der zu uns ins Haus ziehen wollte, und der Insovenzverwalter sagte nein! Aber lach du nur lachen ist Gesund. :thumbup:
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 17. Januar 2013, 13:18:44
Feuerwald hat recht.

Der Schamane hat wohl ein hohes Geltungsbedürfnis!!!

Was soll hier eigentlich der Unsinn!!!
Die Angaben sind alle total aus der Luft gegriffen.
Ich habe meine Bank, keine höheren Kosten usw.
Im Schlamasel stecke ich auch nicht.

Mit solchen Aussagen sollte der Schamane vorsichtig sein.

Hier die rechtliche Seite;
Mangels offener Forderung hat die Bank kein Zurückbehaltungsrecht mehr am Brief. Ein Sicherungsinteresse besteht mangels Forderung die besichert werden sollte nicht mehr.
Aus diesem Grunde können Sie Bank auffordern Ihnen den Brief herauszugeben, § 985 BGB.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man auch nichts beantworten.

Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Schamane 68 am 17. Januar 2013, 13:31:12
Naja das mit der Gleichbehandlung kennen wir ja....! Wie gesagt bei mir war das sooo und das mit der Insolvenz ist mir nur durch den Nachbarn bekannt. Und bei mir hat man auch noch einen drauf gesetzt! Ich war in Trennung habe 3 Monate einen Versöhnungsversuch gemacht! Ergebnis: Die 3 Monate wurden mir nachher als Unterhaltschuld vom Lohn gepfändet, und um es noch etwas Schmackhafter zu machen wurde ich für 3 Monate auf 680.00€ gepfändet! Obwohl ja jeder behauptet das mir 920.00€ Selbstbehalt  " jetzt 1000€ " zu stehen würden. Dann fragt mal jene die das auch erfahren haben. Ich habe kein Geldungsbedarf, ich sage nur das was ich erlebt habe! Recht ist nicht immer Recht da kann man noch soooooo viel Recherchen betreiben.  :coffee:
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 17. Januar 2013, 13:38:51

Dann hat der Nachbar Ihnen falsche Angaben gemacht.

Man sollte immer nur etwas verbreiten, was man wirklich weiß!!!

Ich werde dafür sorgen, dass Sie gesperrt werden.

Denn Ihre Angaben sind wahrscheinlich für viele, denen es schlecht geht, lebensbedrohlich!!!

Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Schamane 68 am 17. Januar 2013, 14:11:14
Naja die Wahrheit will man nicht hören. Doch leider habe ich über viele Dinge die ich geschrieben habe Dokumente ,wie einen Pfändungsbeschluss, Kontoauszüge, Kontoführungstabelle der Sparkasse bei Negativ Eintrag . Soo und nun noch das Positive ! Ich habe es geschafft! Ich habe meinem Nachbarn viele Ratschläge gegeben die geholfen haben. Zum Beispiel klagte er darüber, das er bis zum 3 alles Geld abheben oder überweisen muss. Dann hat er aber immer Ärger mit der Energie, die immer zu unmöglichen Zeiten abbuchen. Dann hat er keine Kontodeckung mehr und die Bank schickt die Forderung zurück inkl. Rücklastschrift.Er geht dann hin zahlt dann die Summe + Rücklastschrift auf sein Konto ein und überweist es selbst. 1 Schritt was ich Ihm sagte, es steht nirgens geschrieben, das er nicht die Energie " statt 1 Rate 2 Raten" überweisen kann, soo kann er in Ruhe immer die nächste Rate zahlen ohne Gebühren.Damit hatte er schon mal das Leidige Thema Rücklast beendet. Denn auch hier gibt es verschiedene Urteile !
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 17. Januar 2013, 14:16:57
Also bei Ihnen ist Hopfen und Malz verloren.
Die Angaben die Sie machen, sind so falsch, da kommt einem das grauen.
Ich könnte alle, aber auch alle Angaben von Ihnen, mit einem positivem Satz zu nichte machen.
Leider fehlt da die Zeit dazu.

Ihr Nachbar tut mir leid. Sie machen ihm das Leben sicher zur Hölle.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Schamane 68 am 17. Januar 2013, 14:42:35
Das ist immer das gleiche, teilt man das mit, was man erlebt hat, erntet man von den meisten nur Hassbredigt!  :neutral:
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Feuerwald am 17. Januar 2013, 17:00:15
"Doch leider habe ich über viele Dinge die ich geschrieben habe Dokumente ,wie einen Pfändungsbeschluss, Kontoauszüge, Kontoführungstabelle der Sparkasse bei Negativ Eintrag"

-> nur passt Ihr Vortrag nicht zur Frage am Anfang des Threads und ist an dieser Stelle nicht sonderlich hilfreich., lesen Sie bitte noch mal genau:

"die Restschuldbefreiung habe ich im Oktober 12 bekommen".

P-Konten-Hinweise und die bösen Folgen einer Insolvenz sind hier fehl am Platz.



Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 17. Januar 2013, 17:25:21
Vielen Dank!!!
Das war jetzt super!!!
Grüße
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Insokalle am 17. Januar 2013, 17:36:49
Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen. Ich nehme an, das Kfz war an die Bank sicherungsübereignet. Dann könnte es ein Problem geben wegen § 301 Abs. 2 InsO. Danach bleiben solche Sicherungsrechte bestehen. Mit § 985 BGB läuft man dann mögl. gegen die Wand. Das Fragezeichen bei der Antwort vom paps steht dort schon richtig. Trotzdem könnte man es versuchen.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 17. Januar 2013, 18:09:03
Hallo,
danke für die Antwort.
Soweit ich den, ³ 301 Abs.2InsO, verstehe, betrifft das aber Mitschuldner und Bürgen.
Beides ist nicht der Fall.

"Etwas anderes gilt natürlich wenn die Forderung der Bank nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen hat. In diesem Fall greift die 3 jährige Verjährung nach §§ 195,199 BGB die mit der Fälligkeit des Darlehensrückzahlungsanspruches beginnt."


Auch dies ist möglich, weil ich von der Bank seit 2006 nichts mehr gehört habe und die Unterlagen seit 2008 abgelegt sind. Dies habe ich bei einem Anruf erfahren.

Grüße

Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 17. Januar 2013, 19:10:39
So, jetzt habe ich nochmals meinen Anwalt gefragt!!!
Es ist schon so, wie ich vermutet habe.

Die Vorschrift ist dahingehend zu verstehen, dass Ihre Restschuldbefreiung für alle, also auch die Bank gilt, selbst wenn sie die Forderung nicht angemeldet hätte.

Soweit jemand für Sie gebürgt hat, haftet diese Person jedoch weiter.


Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Insokalle am 17. Januar 2013, 19:59:21
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt.

Fragen Sie ihn doch mal danach.


Wenn die Bank eine festgestellte Forderung in der Insolvenztabelle stehen hat, dann hat sie einen Titel. Der verjährt in 30 Jahren.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 17. Januar 2013, 22:02:15
Ja, ich werde ihn fragen.
Aber wenn dies zutreffen sollte, dann tritt hier das neue Verjährungsgesetz in Kraft.
Von der Bank habe ich seit dem Jahr 2006 nichts mehr gehört.
Lt. Aussagen des Bankmitarbeiters, sind die Unterlagen im Jahr 2008 abgelegt wurden.
Außerdem wurde die Bank wegen der Restschuldbefreiung im Juni 2012 angeschrieben.
Also ich denke einmal, dass es mit dem Brief, gut gehen könnte.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 18. Januar 2013, 09:59:40





Wenn die Bank einen Titel hat, und es wurde Ihnen Restschuldbefreiung erteilt. Dann ist dieser Titel wertlos.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Insokalle am 18. Januar 2013, 10:48:01
Ja und?
Wegen der gesetzlichen Regelungen zu Sicherheiten ist das letztlich egal, s.o zu § 301 InsO, denn darauf kommt es nicht an. 
Selbst wenn die Bank nicht angemeldet hat und die Forderung verjährt sein sollte, gibt es eine ähnliche Regelung in § 216 Abs. 2 BGB.

D.h. nicht, dass man es mit dem Herausgabebegehren nicht versuchen könnte wegen Unkenntnis der Vorschriften bei den Gläubigern.
Falls das nicht klappt, könnte man dem Gläubiger immer noch einen kleinen Obulus anbieten.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 18. Januar 2013, 11:51:12
Die Vorschrift besagt, wenn eine Sicherheit bestellt wurde ( Grund- und Rentenschuld,...) dann kann auch bei Verjährung der Hauptforderung das Eigentum mit dem besichert wurde nicht zurückgefordert werden.

In meinem Fall liegt jedoch ein Erlöschen der Forderung durch Restschuldbefreiung vor, so dass § 216 II BGB nicht gilt.
Gruß
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Insokalle am 18. Januar 2013, 15:31:17
Auch dies ist möglich, weil ich von der Bank seit 2006 nichts mehr gehört habe und die Unterlagen seit 2008 abgelegt sind. Dies habe ich bei einem Anruf erfahren.

Dann ist das also doch nicht möglich...
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 18. Januar 2013, 16:20:12
Nein, das ist nicht möglich.
Die Bank wußte von dem Insolvenzverfahren. Ich wollte ja die Raten weiter bezahlen.
Die Bank schrieb mir aber, dass durch mein Invsolvenzverfahren, sie keine weiteren Raten mehr annehmen darf.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: Schamane 68 am 18. Januar 2013, 17:59:14
Das ist ja das was ich geschildert habe! Bei meinem Schwager war es ein richtiges Problem. Er hatte ein Auto auf Kredit gekauft, war verheiratet und hat ein Kind. Nach der Geburt des Kindes fiel das Einkommen von meiner Schwester weg. Somit hatte er kein Geld um sein Fahrzeug " Inspektion " warten zu lassen. Da das Fahrzeug ein Neuwagen " Skoda " war, war er gezwungen, die Inspektionen von Fachfirmen ausführen zu lassen, und die Bank hatte als Zusätzliche Sicherheit eine Vollkaskoversicherung verlangt. Mein Schwager war Fahranfänger und hatte keine % von irgend jemanden bekommen können. Somit wurde aus dem Wunsch vom neuen Auto ein Alptraum, denn das Auto " Motor " ging kaputt auf Grund fehlender Inspektionen verlohr er den Garantie Anspruch und die Reperatur war so teuer das er das nicht stemmen konnte. Einen neuen Kredit bekahm er nicht und als er das Auto abmelden wollte, weigerte sich die Bank. Somit hatte er 3 Monate ein kaputtes Auto wofür er Versicherung und Steuern bezahlen musste. Nachdem er Arbeitslos wurde, kündigte die Bank den Kredit usw usw usw.
Titel: Re: Auto durfte ich behalten - Restschuldbefreiung im Oktober 2012 erhalten
Beitrag von: kissilein am 18. Januar 2013, 18:17:27
Und, was hat das nun mit meinem Fall zu tun???
Das ist doch eine ganz andere Sachlage.