Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mesha am 29. August 2006, 16:00:53
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hallo zusammen!
ich bin jetzt seit 16. august ganz offiziell in der regelinsolvenz. jetzt habe ich aber einen arbeitstelle mit außendiensttätigkeit und benötige dafür dringend mein (finanziertes) auto. mein rechtsanwalt hat dies auch im antrag benannt. nach rücksprache mit der sachbearbeiterin beim iv, könnte sie sich vorstellen, dass mir die zahlung der autorate freigestellt würde. bedautet das im klartext, ich kann diesen betrag auch zusätzlich behalten? würde sich dann der nichtpfändbare teil meines einkommens um diese rate erhöhen? ansonsten kann ich mir mein auto ja nicht mehr leisten und könnte einer kündigung ins auge sehen :-?
danke für jede hilfe.
gruß
mesha
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Hallo,
das Auto müssten Sie aus Ihren unpfändbaren Gehalt bezahlen. Ggf. ließe sich beim Insolvenzgericht auf Antrag das unpfändbare Gehalt erhöhen.
Scheitern wird die aber aus meiner Sicht an der Finanzierungsbank, die das Fahrzeug in aller Regel nach Eröffnung der Insolvenz einzieht, da dieses sicherungsübereigent ist.
MfG
ThoFa
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hmm, dass sind ja keine rosigen aussichten.
danke für die info.