Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doppelmoppel51 am 12. April 2009, 13:16:15
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Hallo alle zusammen,
Vorgeschichte:
Ich bin seit Anfang Januar in der Insolvenzphase, lasse derzeit die Betragshöhe fürs Auto über das Gericht prüfen, weil die TH mir nur erst € 500.- später auch € 1000.-zugestanden hat. Einen kleinen Erfolg konnte ich schon erringen, dass Gericht hat auf € 1500.- aufgestockt und für einen höheren Betrag hat es eine detaillierte Aufstellung/Begründung angefordert. Diese habe ich eingereicht.
Ich benötige das Auto beruflich und es ist auch anerkannt.
Aber:
Das Auto braucht Benzin damit ich zur Arbeit gelange, es verursacht Wartungskosten, es müssen Steuern und Versicherung gezahlt werden.
Ich verdiene oberhalb der Pfändungsgrenze, d.h. ich zahle in die Masse ein.
Jetzt meine Frage:
Kann ich die Kosten gegenüber der Masse geltend machen, abzgl. des Privatnutzungsanteils?
Denn: kein Auto --> keine Arbeit --> kein Geld in die Masse
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Hallo,
nur zum besseren Verständnis: Du hast ein Auto und das hat IV freigegeben und nun möchtest Du die Unterhaltskosten für das Fahrzeug wie Benzin, Steuer und Versicherung von dem Betrag wieder eingehalten, den Du zur Masse abführst. Habe ich das so richtig verstanden ?
LG
MissTraut die kein Auto hat und trotzdem weiterhin arbeitet :whistle:
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Hallo :hi: MissTraut,
richtig, denn ich habe in den nächsten sechs Jahren rund 180.000 km (30.000 km p.a.) abzuleisten und dahinter verbergen sich ein Haufen Kosten.
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Guten Morgen!
Also ob für den laufenden Unterhalt Geld aus der Masse freigegeben wird, wage ich sehr zu bezweifeln.
Man könnte beim Gericht alternativ einen Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien (monatlichen) Betrages stellen, ich weiss aber nicht, ob das Gericht bei einer Jahresfahrleistung von 30.000 km da schon tätig wird (wenn ja, bitte posten, würde mich dann persönlich auch betreffen!!)
Die angesprochenen Positionen sind sämtlichst (ausgenommen Steuen) über Werbungskosten bzw. Sonderausgaben (soweit innerhalb Höchstbetrag) von der Einkommensteuer absetzbar und dass allein wird ein Argument für das Gericht sein.
Weiterhin würde ich wegen dieser Jahresfahrleistung einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Vom Netto, das man dann mehr hat, wird zwar ggfs. auch wieder gepfändet, aber eben nicht alles, während beim Lohnsteuerjahresausgleich u.U. die gesamte Summe in die Masse geht.
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:hi: Gruenschnabel,
Danke für die Antwort.
Stimmt, ich kann das km-Geld ja steuerlich geltend machen. Ich war so lange selbstständig und hatte das Auto auf Firma laufen, dass ich daran gar nicht mehr gedacht habe. Unter dem Aspekt denke ich auch, dass ich hier keine Chance haben werde.
Bzgl. Steuererstattung meine ich, dass ich dann schon in der Wohlverhaltensphase bin und ja zumindestens meinen Anteil bekomme.
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:hi: Gruenschnabel,
Danke für die Antwort.
:lollol: