Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Jalanda am 27. Februar 2013, 14:11:09
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Hallo!
Ich bin kurz vor der Eröffnung des Insolvensverfahrens. Jetzt ist mein altes Auto kaputt, eine Reparatur lohnt sich wahrhaftig nicht mehr und eine Freundin würde mir gern ein Auto schenken. Der Wert würde 1500,- nicht übersteigen. Darf ich das annehmen, bzw. wird dieses Auto dann gepfändet werden? Ich brauche ein Auto beruflich 1-2 mal pro Woche.
Grüße, Jalanda
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Wenn Sie das Fahrzeug nachweislich für berufliche Zwecke benötigen, ist es nach § 811 ZPO unpfändbar.
Eleganter wäre, die Freundin überläßt Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung und bleibt Eigentümer.
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Eine Frage dazwischen:
Wenn man ein Auto fährt, dass einen anderen Eigentümer hat, darf es dann auf sich anmelden und die Versicherungsbeiträge
selbst bezahlen (vor, während der Privatinsolvenz), so dass der "Eigentümer" keine Nachteil hat, sollte man einen Unfallschaden haben?
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ja, Halter, Versicherungsnehmer und Eigentümer müssen nicht identisch sein. Ihre Freundin könnte Eigentümer bleiben, Sie werden Halter und Opa steuert seine Versicherungsprozente dazu, alles machbar.
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Vielen Dank für die Antwort!