Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Jalanda am 27. Februar 2013, 14:11:09

Titel: Auto geschenkt???
Beitrag von: Jalanda am 27. Februar 2013, 14:11:09
Hallo!

Ich bin kurz vor der Eröffnung des Insolvensverfahrens. Jetzt ist mein altes Auto kaputt, eine Reparatur lohnt sich wahrhaftig nicht mehr und eine Freundin würde mir gern ein Auto schenken. Der Wert würde 1500,- nicht übersteigen. Darf ich das annehmen, bzw. wird dieses Auto dann gepfändet werden? Ich brauche ein Auto beruflich 1-2 mal pro Woche.

Grüße, Jalanda
Titel: Re: Auto geschenkt???
Beitrag von: Der_Alte am 27. Februar 2013, 15:11:50
Wenn Sie das Fahrzeug nachweislich für berufliche Zwecke benötigen, ist es nach § 811 ZPO unpfändbar.

Eleganter wäre, die Freundin überläßt Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung und bleibt Eigentümer.
Titel: Re: Auto geschenkt???
Beitrag von: Freedom am 05. März 2013, 13:13:43
Eine Frage dazwischen:

Wenn man ein Auto fährt, dass einen anderen Eigentümer hat, darf es dann auf sich anmelden und die Versicherungsbeiträge
selbst bezahlen (vor, während der Privatinsolvenz), so dass der "Eigentümer" keine Nachteil hat, sollte man einen Unfallschaden haben?

Titel: Re: Auto geschenkt???
Beitrag von: Der_Alte am 05. März 2013, 13:44:50
ja, Halter, Versicherungsnehmer und Eigentümer müssen nicht identisch sein. Ihre Freundin könnte Eigentümer bleiben, Sie werden Halter und Opa steuert seine Versicherungsprozente dazu, alles machbar.
Titel: Re: Auto geschenkt???
Beitrag von: Freedom am 06. März 2013, 10:17:27
Vielen Dank für die Antwort!