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Autor Thema: Auto geschenkt???  (Gelesen 1758 mal)

Jalanda

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Auto geschenkt???
« am: 27. Februar 2013, 14:11:09 »

Hallo!

Ich bin kurz vor der Eröffnung des Insolvensverfahrens. Jetzt ist mein altes Auto kaputt, eine Reparatur lohnt sich wahrhaftig nicht mehr und eine Freundin würde mir gern ein Auto schenken. Der Wert würde 1500,- nicht übersteigen. Darf ich das annehmen, bzw. wird dieses Auto dann gepfändet werden? Ich brauche ein Auto beruflich 1-2 mal pro Woche.

Grüße, Jalanda
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Der_Alte

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Re: Auto geschenkt???
« Antwort #1 am: 27. Februar 2013, 15:11:50 »

Wenn Sie das Fahrzeug nachweislich für berufliche Zwecke benötigen, ist es nach § 811 ZPO unpfändbar.

Eleganter wäre, die Freundin überläßt Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung und bleibt Eigentümer.
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Freedom

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Re: Auto geschenkt???
« Antwort #2 am: 05. März 2013, 13:13:43 »

Eine Frage dazwischen:

Wenn man ein Auto fährt, dass einen anderen Eigentümer hat, darf es dann auf sich anmelden und die Versicherungsbeiträge
selbst bezahlen (vor, während der Privatinsolvenz), so dass der "Eigentümer" keine Nachteil hat, sollte man einen Unfallschaden haben?

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Der_Alte

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Re: Auto geschenkt???
« Antwort #3 am: 05. März 2013, 13:44:50 »

ja, Halter, Versicherungsnehmer und Eigentümer müssen nicht identisch sein. Ihre Freundin könnte Eigentümer bleiben, Sie werden Halter und Opa steuert seine Versicherungsprozente dazu, alles machbar.
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Freedom

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Re: Auto geschenkt???
« Antwort #4 am: 06. März 2013, 10:17:27 »

Vielen Dank für die Antwort!
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