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Autor Thema: Forderung des Finanzamtes  (Gelesen 4536 mal)

Nappo

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Forderung des Finanzamtes
« am: 17. März 2013, 15:46:33 »

Hallo! Ich bin neu hier und werde mich mal durch dieses interessante Forum lesen. Nun zu meiner Frage :

Soeben war ein Freund bei mir, der sich in einem laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren befindet. Das Verfahren wurde nach dem 01.07.2007 eröffnet.
Die Insolvenzverwalterin verlangte die Abgabe der jeweiligen Einkommensteuererklärungen. Nachdem Er nun zweimal eine Steuererstattung hatte, die die Verwalterin natürlich kassierte, hat Er nun eine Nachzahlung von 600 € zu leisten, über die Er nun eine Vollstreckungsankündigung in Händen hält.
Er hat das Geld nun wirklich nicht.
Wie wird in solchen Fällen verfahren ? Auf welcher basis ist mit dem Finanzamt nun zu "reden" ?
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Pferdemetzger

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Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #1 am: 17. März 2013, 16:11:46 »

nicht reden, einfach bezahlen.
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waldi

Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #2 am: 17. März 2013, 19:51:24 »

Hallo Nappo,

ich persönlich erkenne hier noch nicht den Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren.

In welchen Jahren gab es eine Rückerstattung, und aus welchem Jahr bzw. aus welchen Jahren stammt die Nachforderung. Und warum wurde nicht z.B. Stundungsantrag gestellt?
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Pferdemetzger

  • Gast
Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #3 am: 17. März 2013, 20:06:54 »

im 6.Jahr der Insolvenz....2xSteuererstattungen...was war bei den anderen 3 Steuererklärungen? WVP oder Insolvenzphase? Ich verstehe es nicht, warum die Menschen immer so überrascht sind, wenn sie eine Steuernachzahlung bekommen....gibt es wirklich nur so wenige Leute die in der Lage sind, ihre Finanziellen Handlungen zu überschauen?

@ Waldi: Für was denn einen Stundungsantrag? ...für die Steuernachzahlung?....denkbar wäre eine Ratenzahlung von ca. 150,-€ monatlich....das FA ist gerade im Zusammenhang mit der Insolvenz nicht gerade sehr entgegenkommend, zumal das Verfahren in 4 Monaten vorbei ist und dann direkt vollstreckt werden kann.

Eine Vollstreckungsankündigung ist hier doch sehr fraglich.....auch das FA kann erst nach Beendigung des Verfahrens Vollstrecken....anders wäre es wenn jetzt eine Erstattung fällig wäre...hier kann das FA bestehende Forderungen verrechnen.

warum hat eigentlich der Schuldner während des laufenden Verfahrens die Steuererklärung selbst gemacht?....das war Aufgabe der TH!
« Letzte Änderung: 17. März 2013, 20:11:05 von Pferdemetzger »
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waldi

Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #4 am: 17. März 2013, 20:20:26 »

Zitat
Eine Vollstreckungsankündigung ist hier doch sehr fraglich
Fraglich? Ich weiß nicht. Ichnehme doch an, der Freund ist längst in der WVP. Und wenn die Steuerschuld nach Verfahrensende enstanden ist, warum soll dann nicht gleich vollstreckt werden können, wenn auch Mahnungen etc. bislang nicht reagiert wurde.

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Pferdemetzger

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Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #5 am: 17. März 2013, 20:28:26 »

das ist ganz einfach: Vollstreckungen aus neuen Schulden können erst nach Abschluss des Verfahrens durchgeführt werden.
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waldi

Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #6 am: 17. März 2013, 20:34:05 »

Das Verfahren wurde 01.07.2007 eröffnet. Da dürfte es ja zwischenzeitlich längst abgeschlossen sein.
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Pferdemetzger

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Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #7 am: 17. März 2013, 20:36:59 »

@Waldi   das Verfahren endet erst zum 1.7.2013...also noch nicht abgeschlossen!
Das Verfahren kann auch ohne WVP nach 6 Jahren abgeschlossen werden, bzw. ohne WVP komplette 6 Jahre laufen.

Vollstreckungen sind wie schon gesagt erst nach Beendigung des Verfahrens, also nach 6 Jahren möglich. Das bezieht sich nicht nur auf die Zeit der Insolvenzphase.
« Letzte Änderung: 17. März 2013, 20:39:05 von Pferdemetzger »
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Feuerwald

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Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #8 am: 17. März 2013, 21:38:27 »

das ist ganz einfach: Vollstreckungen aus neuen Schulden können erst nach Abschluss des Verfahrens durchgeführt werden

- unzutreffend. Das allg. Vollstreckungsverbot nach § 89 InsO

"Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind"

bezieht sich nur auf Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis. Es kann aber in sonstiges Vermögen gepfändet werden, bspw. Sachpfändungen, Kontopfändungen etc.


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waldi

Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #9 am: 18. März 2013, 08:37:30 »

Ich bin - ehrlich gesagt - jetzt ein wenig verwirrt.
Hier wird jetzt laufend vom 'Verfahren' gesprochen. Das Insolvenzverfahren jedoch endet (meist nach ca. einem Jahr) mit Beginn der Wohlverhaltensperiode.

Insofern trifft der §89 doch überhaupt nicht zu. Oder irre ich mich da vollkommen?

In der Sache wäre es übrigens schön, wenn Nappo sich nochmals melden würde.
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Pferdemetzger

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Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #10 am: 18. März 2013, 11:39:34 »

Das Insolvenzverfahren endet nach Erteilung der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren!. Informieren sie sich mal über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens.
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Feuerwald

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Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #11 am: 18. März 2013, 11:58:41 »

 
"Das Insolvenzverfahren endet nach Erteilung der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren!. Informieren sie sich mal über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens."

Gute Idee.

Das Insolvenzverfahren endet i.d.R. mit Rechtskraft des  Beschlusses über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens.
Das Restschuldbefreiungsverfahren endet i.d.R. mit Rechtskraft des Beschusses über die  Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

Das ein Insolvenzverfahren nach 6 Jahren endet, ist somit nicht richtig. Das eigentliche Insolvenzverfahren tickert i.d.R. zwischen 6 – 24 Monaten.  Manchmal auch länger.


- § 89 InsO wirkt im Insolvenzverfahren
- § 294 Abs. 1 InsO wirkt in der sog. Wohlverhaltensphase.

Die Zwangsvollstreckung ist also für sog. Neugläubiger auch in der WVP möglich, mit Ausnahme der pfändbaren Bezüge, da diese bereits an den Treuhänder abgetreten sind.



 
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waldi

Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #12 am: 18. März 2013, 12:22:35 »

Zitat
Das eigentliche Insolvenzverfahren tickert i.d.R. zwischen 6 – 24 Monaten.  Manchmal auch länger.
Letzteres trifft z.B. konsequent auf Bremen zu.
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Nappo

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Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #13 am: 21. März 2013, 20:26:48 »

Vielen Dank fü+r die Antworten und sorry für die verspätete Rückantwort. Ich bin leider sehr beschäftigt.
Ich stelle fest, dass ich Euch nicht genügend Informationen gab. Also Folgendes :

Ich habe bei der Insolvenzverwalterin die Gläubigerliste angefordert und weiß auch nicht genau, WANN das Verfahren genau eröffnet wurde.
Es ist alles sehr mysteriös und versuche mich da gerade durch zu arbgeiten. Mein Kumpel hat nämlich kaum Unterlagen.
Es wurde im Thread gebeten, bekannt zu geben, ob die Insolvenz vor 2007 oder nach 2007 eröffnet worden sei. Wann das genau nach 2007 war, weiß ich (noch) nicht genau.

Bisher konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Insolvenzverwalterin vom Schuldner verlangte, Steuererklärungen ab zu geben. Dies für die bislang mir bekannten Jahre 2009 und 2010. Daraus resultierten Rückerstattungen, die die Insolvenzverwalterin vereinnahmte.
Aus der Erklärung für 2011 ergab sich nun aber eine nachzahlung, weshalb auch schon der "Vollstrecker" nun versuchte, den Kunden zu Hause zu erreichen.

Die Unterlagen liegen mir erst wenige Tage vor. Eine Vollstreckungsstundung werde ich beantragen. Gleichfalls werde ich mich um die erklärung für 2012 kümmern. wenn dort eine erstattung heraus käme, was ich noch nicht weiß, könnte ich Verrechnungsstundung beantragen.

Meine Wissenslücke bestand aber darin, dass ich sehr verwundert bin, dass man scheinbar bei einer Person in der Privatinsolvenz durchaus die Steuernachzahlung während der Insolvenz versuchen darf ein zu treiben. Ist das richtig oder doch falsch?

weiß das FA vielleicht gar nichts von der Verbraucherinsolvenz?

Ich habe die Insolvenzverwalterin auch vollmachtlich aufgefordert, mir eine Gläubigerliste zu zu stellen. Mal sehen, wie sie sich gedenkt zu äußern.
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waldi

Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #14 am: 22. März 2013, 11:59:16 »

Zitat
Steuernachzahlung während der Insolvenz versuchen darf ein zu treiben
Wie das rein rechtlich beüglich Vollstreckungsmöglichkeiten aussieht, weiß ich nicht so genau.

Aber prinzipiell ist die Steuerschuld ja während der Insolvenz entstanden, also muss sie auch beglichen werden. Wäre die Steuer gleich vom Arbeitgeber in richtiger Höhe einbehalten worden, wäre sie ja auch bezahlt worden.

Wobei sich dann allerdings gleichzeitig der pfändbare Betrag vermindert hätte.
Aber mir scheint hier sowieso dem Schuldner einiges aus den Händen gelaufen zu sein.

Du hast ja wohl zumindest das Aktenzeichen des Gerichtes. Hiermit kann man sich z.B. im Internet unter 'Insolvenzbekanntmachungen' über den aktuellen Stand informieren. Es sieht ja so aus, als hätte Dein Freund seine Unterlagen nicht geordnet zur Verfügung.
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Nappo

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Re: Forderung des Finanzamtes
« Antwort #15 am: 24. März 2013, 19:34:57 »

Ja, also zwischenzeitlich konnte ich übers Internet die Daten abfragen.
Es gibt 3 Einträge.
1. Prüfungssttichtag 16.09.2011 der angemeldeten Forderungen
2.Termin einer Gläubigerversammlung am 30.09.2011 wegen einer Anfechtung von Rechtshandlungen
3. Prüfungsstichtag wegen prüfung von Forderungen nach dem Ablauf der Anmeldefrist

Frage : Beginn der Inso ist dann letztendlich der 01.06.2012 ?
Finanzamtforderung stammt aus einer Nachforderung aus Einkommensteuer für 2012

Ist es also dann eine Forderung die fällig ist, weil sie NACH der Inso zusatnde kam oder eine Forderung die VOR der Inso zustande kam?
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