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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auto in Insolvenz  (Gelesen 2561 mal)

luna2005

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Auto in Insolvenz
« am: 09. November 2010, 19:24:50 »

Hallo

nun hab ich aber auch mal eine Frage und hoffe sehr mir kann jemand etwas Licht ins dunkle bringen.

Sachlage:
Verbraucherinsolvenzeröffnung und zwei Wochen später kündigt die Autobank den Kredit. Soweit alles ok und nachvollziehbar.
Zwei Tage nach dem Kündigungsschreiben erhalte ich von der Autobank ein Schreiben mit sinngemäß folgendem Inhalt.
Der Kredit wurde zwar gekündigt kann jedoch nach schriftlichem Einverständnis des TH weiter bedient werden.

Die Sachbearbeiterin kann sicher meinen Namen schon nicht mehr hören, aber die Kanzlei handhabt Insolvenz wohl eher über die Sachbearbeiter nur bei Bedarf des Insolaners. Dies jedoch eher zwischen Tür und Angel.Mag sein das es Leute gibt die Angst haben ihren ersten termin bei einem TH zu haben, allerdings kann man da jedenfalls wuichtige Fragen klären.
Hier ist dies offenbar nicht der Fall.

Nun aber zu meiner Frage.


Gesetzt dem Fall der TH gibt das bankfinanzierte Auto frei und ich könnte die raten wenn möglich weiter bedienen.Was passiert aber wenn das nicht mehr möglich ist.Das das Auto dann eingezogen wird ist verständlich, aber was ist mit dem Restbetrag. Der Vertrag wurde ja nach der Insoeröffnung gekündigt.Auf welcher Rechtsgrundlage steht das ganze nun nach Freigabe.


Vieleicht weiß ja jemand etwas.

LG und schon mal Danke.

P.S Ich persönlich würde bei dieser unklaren Rechtslage das Auto lieber auf den Hof der Bank stellen. Also so wie im Kündigungsschreiben.
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paps

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Re: Auto in Insolvenz
« Antwort #1 am: 09. November 2010, 19:42:13 »

Wert des PKW?

Restkreditbetrag?

Zur Erwerbstätigkeit von Nöten?

Wer ist Eigentümer (Kaufvertrag)?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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luna2005

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Re: Auto in Insolvenz
« Antwort #2 am: 09. November 2010, 19:49:21 »

Sorry,

Wert ca. 4000 -5000 Euro
Restbetrag aus Kredit 6600 Euro
KFZ Brief liegt bei der Bank, wären also Ab oder Aussonderungsberechtigt
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luna2005

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Re: Auto in Insolvenz
« Antwort #3 am: 09. November 2010, 19:51:34 »

Großes Sorry, Erwerbstätig bin ich leider nicht, kann aber ohne Auto kaum einer Arbeit nach gehen, da die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in verbindung mit einem 5 jährigen Kind  anderthalb Stunden bis in die Kita beträgt. Und das zwei mal täglich
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Feuerwald

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Re: Auto in Insolvenz
« Antwort #4 am: 09. November 2010, 20:58:30 »

aber was ist mit dem Restbetrag.

- wird von der RSB als Insolvenzforderung erfasst, es sei denn, die Bank schließt nach Eröffnung einen neunen Vertrag ab.
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

luna2005

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Re: Auto in Insolvenz
« Antwort #5 am: 09. November 2010, 21:58:18 »

das ist ja das seltsame.Die Bank hat den Vertrag gekündigt und auf nachfrage wurde mir mittgeteilt ich könne die raten weiter bedienen weil ein interner Vertrag bestünde. Irgendwie ist mir das ein Rätsel.Ich lege mir da lieber ein auto für 300 euro zu. Klingt für mich so als würde der Vertrag nur gekündigt um keine gläubigerbevorzugung zubegehen.
Heißt ja eigentlich die Bank kassiert solange raten bis man nicht mehr kann und holt sich den rest beim Schuldner der doch eigentlich keine schulden mehr machen will.
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paps

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Re: Auto in Insolvenz
« Antwort #6 am: 09. November 2010, 22:53:30 »

Nein, die Bank muss ihre Sicherungsrechte verwirklichen.
Sie müsste also den PKW sicherstellen, transportieren, begutachten lassen, verkaufen.
Das alles zusammen kostet der Bank in etwa soviel, wie sie für den Verkauf noch erhalten würde.
Letztlich müssten dann die Restkreditkosten + mögliche zusätzliche Kosten zur Tabelle angemeldet werden, mit der Aussicht, Nichts zu erhalten.

Also geht man den für die Bank lukrativeren Weg und holt sich den Restkredit durch einen neuen Vertrag beim Schuldner. Somit hat man dass, was anderen Gläubigern so nicht möglich ist (den vollen Restbetrag ohne große Mehraufwendungen).

Was sollten Sie nun tun?
(Ich hoffe zu so später Stunde unterliege ich jetzt nicht einem Denkfehler.)

Auf jeden Fall nicht ohne Rücksprache und schriftliche Bestätigung durch den IV/TH diesen Deal eingehen.
Der Kreditvertrag müsste ein komplett neuer werden. Nach Ihrer Schilderung aber wegen der EU-Kreditrichtlinien gar nicht möglich.
Der PKW müsste durch die Bank zurückgenommen werden und Sie kaufen ihn sozusagen durch den neuen Vertrag zurück.
Der PKW muss vom TH nun aus der Masse freigegeben werden.


« Letzte Änderung: 09. November 2010, 22:56:15 von paps »
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luna2005

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Re: Auto in Insolvenz
« Antwort #7 am: 10. November 2010, 13:03:40 »

Hallo

und erst mal danke für die Antwort.Hb heute Morgen denn endlich eine Adequate Antwort von TH erhalten.
Es ist so, das es keiner Freigabe des Autos bedürfe, da die Bank Sicherrungsrechte hat.
Die Restforderung wird laut Bank angemeldet.Das Auto kann ich sollange gegen Zahlung der Monatlichen Rate (muss pünktlich erfolgen ) fahren bis entweder Abgezahlt ist oder ich die Raten nicht mehr bedienen kann.Wäre dies der Fall ist das Auto natürlich weg, die Restsumme jedoch als Ausfallforderung zur Tabelle angemeldet.Einen neuvertrag gibt es nicht.Geht ja auch nicht da Forderung angemeldet.

Gläubigerveorzugung wäre dies laut TH auch nicht, da das KFZ ja Eigentum der Bank bleibt.
Nun der Mann muss wissen was er tut und die Rechtsabteilung der Bank auch.

PIs verlaufen demnach völlig verschieden, wahrscheinlich sind das alles Gummiparagrafen.

MFG



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paps

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Re: Auto in Insolvenz
« Antwort #8 am: 10. November 2010, 20:56:31 »

Aus meiner Sicht trotzdem ein gewagtes Spiel.
Zwar gibt es das BGH Urteil, dass Zahlungen aus dem pfändungsfreien Einkommen an einen GL keine Bevorzugung ist,aber...

lassen Sie sich das bitte schriftlich vom TH geben.
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