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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt  (Gelesen 5770 mal)

babydoll12345

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auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« am: 28. Februar 2011, 07:13:35 »

Hallo ich bin sein august 2010 in der privatinso..kurz darauf habe ich ein auto über mich angemeldet was der verwalter auch wusste das ich dieses tuen werde..

jetzt bekommen wir fast im tausch ein neues gebrauchtes auto und meines verkaufe ich eben. werd ca. 300 euro
der neue wagen ist baujahr 97 also auch schon alt.

ich fahre auf 55 % deswegen wollte ich alles so lassen wie es ist. bekomme ich probleme oder so...mein mann arbeitet und wir haben 3 kinder..eines davon hat eine behinderung im bereich lernen etc...
wir sind wirklich auf ein auto angewiesen .

schulden machen wir nicht und bez.tuen wir auch immer alles ( steuern , versicherung)
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Fallera

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #1 am: 28. Februar 2011, 08:19:46 »

Guten Morgen,

ich nehme an, dass Verfahren läuft noch. Das der TH davon weiß, ist schon mal gut! Der Erlös aus dem Verkauf bzw. das Auto fallen normal in die Insolvenzmasse! Sie müssen die Freigabe des KFZ vom TH einholen bzw. Ihn über den Verkauf informieren!

§ 35 InsO
Begriff der Insolvenzmasse.(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller gewesen, das KFZ bzw. den Kauf über Ihren Mann abzuwickeln! Zumal er ja wohl der Erwerbstätige ist und nicht sie!

Gruß

Fallera
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 10:14:07 von Fallera »
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bertino

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #2 am: 28. Februar 2011, 10:07:15 »

Guten Morgen babydoll12345,

wie Fellera bereits angedeutet hat, fällt das neuerworbene Vermögen in die Masse, solange Sie noch nicht in der WVP sind.

Dass passiert allerdings vorerst auf juristischer Ebene und regelt die Rechte/Ansprüche und Pflichten/Lasten von Beteiligten und Betroffenen, ohne dass die im Fokus stehenden Vermögensteile sich zeitnah damit verschieben zu müssen. D. h. es besteht eben auf dieser juristischen Ebene noch die Möglichkeit, über Ansprüche und Interessen noch zu verhandeln.

Wenn der IV bisher eingesehen hat, dass Sie z.B. als Mutter dreier Kinder (eines gar mit Behinderung) ein Auto brauchen, dann würde er seine Meinung nicht ändern, wenn Sie nun das Auto gegen ein anderes, nicht teures Auto tauschen möchten. Sprechen Sie einfach mit Ihrem IV, dass er das Auto freigibt.

Auch der andere Hinweis unseres Moderators, den Kauf über Ihren Mann abzuwickeln, ist vorbeugend bestens geeignet, viele noch härtere Probleme nicht einmal entstehen zu lassen.

Übrigens, von einem Vermögensteil fallen nicht allein dessen Nutzen, sondern evtl. auch dessen Lasten in die Masse. Für ein Auto bedeutet dies, die Kfz-Steuer hat dann der IV zu tragen, bis Sie als InsoSchu das Auto ab- bzw. ummelden.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 10:09:36 von bertino »
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babydoll12345

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #3 am: 28. Februar 2011, 11:51:18 »

das auto habe ich nach inso eröffnung erst auf mich angemeldet...
ich habe bei meinem verwalter angerufen und die sagten mir das ich ein auto bis ca.2000 euro haben darf... :gruebel:

finde das jetzt etwas komisch
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Achdujeh

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #4 am: 28. Februar 2011, 12:11:06 »

Hallo,

ich habe ein bisschen das Problem, das eigentliche Problem nicht zu sehen und frag jetzt mal:

Also, es wurde aus dem eigenen unpfändbaren Einkommen ein billiges Auto gekauft und auf sich selber zugelassen. Eigentümerin und Halterin ist babydoll12345? Das stimmt so?

Auf wen das Auto angemeldet worden ist, bleibt für alle weiteren Fragen erstmal belanglos. Entscheidend sind die Eigentumsverhältnisse und aus was für Einkommen das Fahrzeug bezahlt wurde!

FG Achdujeh
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babydoll12345

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #5 am: 28. Februar 2011, 12:16:52 »

also wenn du mich jetzt fragst wie wir das auto bez haben oder das neue bez werden..

wir sind 5 leute bekommen kein harz 4 und haben ca.2700 euro im monat minus miete etc...wenn wir 3 monate 300 euro zurücklegen haben wir immer ein auto...

unser altes auto haben wir geschenkt bekommen und das neue bekommen wir ganz billig von freunden
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babydoll12345

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #6 am: 28. Februar 2011, 12:18:17 »

ich lebe von dem geld meines mannes ...
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Fallera

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #7 am: 28. Februar 2011, 13:04:24 »

Wenn der Wagen durch den TH freigegeben wurde und beim erneuten durchlesen kann man das annehmen:

"kurz darauf habe ich ein auto über mich angemeldet was der verwalter auch wusste das ich dieses tuen werde.."

So ist auch der Verkauf problemlos bzw. der darausresultierende Neukauf.

Trotzdem würde ich raten, den TH zu informieren! Denn so eindeutig ist die Sachlage hier wohl nicht, da vor Insolvenzeröffnung kein PKW vorhanden war wenn ich das richtig verstehe.
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 13:10:04 von Fallera »
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babydoll12345

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #8 am: 28. Februar 2011, 13:25:17 »

aber wegnehmen können sie mir das auto doch nicht nur einen betrag festsetzen... :Oh_no:
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Achdujeh

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #9 am: 28. Februar 2011, 13:31:08 »

Hallo babydoll12345,

also wer ist denn jetzt der Eigentümer, wer hat den Kaufvertrag gemacht?

Wenn dein Mann DIR das Geld geschenkt haben sollte und DU hast DIR ein Auto davon gekauft, dann ist das DEIN Neuvermögen. Dann müsste man gucken, ob das Auto unpfändbar ist, weil du es wegen des kranken Kindes brauchst.

Hat dagegen dein Mann das Auto gekauft, ist er also Eigentümer, und du hast es nur auf dich zugelassen, dann geht das alles den TH nichts an.

Wer also hat den Kaufvertrag unterschrieben? Wer ist Eigentümer? Wer der Halter ist, ist absolut uninteressant.

Wenn ich das richtig verstehe, dann kommt sowieso alles Geld vom Ehemann, der nicht insolvent ist?
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 13:33:44 von Achdujeh »
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bertino

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #10 am: 28. Februar 2011, 13:33:17 »

@ Achdujeh

Anmeldung belanglos, Eigentumsverhältnisse entscheidend ?

BFH ist aber anderer Meinung:

BFH, Urteil vom 18.09.2007 - IX R 59/06 (http://www.judicialis.de/Bundesfinanzhof_IX-R-59-06_Urteil_18.09.2007.html?sid=7BrnGes0Zx2bE19C3HcPmPct):
Zitat
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte gegenüber dem Kläger Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 29. März 2004 fest.
Dagegen wandte sich der Kläger. Die LKW-Anhänger, um die es hier gehe, hätten nicht zur Insolvenzmasse gehört. Der Schuldner sei im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung weder Eigentümer noch Besitzer der Fahrzeuge gewesen. Er, der Kläger, habe C bereits nach der Insolvenzeröffnung den Nichteintritt in die Mietverträge gemäß § 103 der Insolvenzordnung (InsO) erklärt.

Die Klage blieb erfolglos. Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1787, veröffentlichten Urteil zur Begründung aus, die vom Kläger der C gegebene Erklärung, nicht in die bestehenden Verträge einzutreten, rechtfertige es nicht, die Steuer für die Zeit nach Insolvenzeröffnung vom Schuldner aus dessen insolvenzfreiem Vermögen tragen zu lassen. Der Kläger hätte unter diesen Umständen auf eine Beendigung der verkehrsre...

MfG

bertino
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Fallera

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #11 am: 28. Februar 2011, 13:35:07 »

Nur die Ruhe! Es gibt folgende Möglichkeiten:

1. Das Auto wurde vom TH freigegeben und somit ist alles in Butter und auch der Neukauf kein Problem!

2. Das Auto wurde nicht freigegeben, sie informieren jetzt ihren TH und er gibt es jetzt frei.

3. Das Auto wurde nicht freigegeben, sie informieren jetzt ihren TH, er möchte das Auto zur Insolvenzmasse hinzuziehen! Dann haben sie die Möglichkeit das Auto aus der Masse herauszukaufen.

Meiner Einschätzung nach, wird bei dem Wert des Autos nichts dramatisches passieren.
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Achdujeh

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #12 am: 28. Februar 2011, 13:35:40 »

@Bertino

Deinje Einlassung geht am Problem vorbei. Hier ist erstmal nur das Eigentum entscheidend, denn es geht nicht um irgendwelche mit der Haltung des Kfz verbundenen Kosten.
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Achdujeh

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #13 am: 28. Februar 2011, 13:37:55 »

@Fallera

Wenn das Auto dem Mann gehört und babydoll nur Halterin ist, kann der TH das Auto gar nicht freigeben.

Ganz einfach, weil es dann nicht zur Masse gehört :wink:.
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Fallera

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #14 am: 28. Februar 2011, 13:42:08 »

"unser altes auto haben wir geschenkt bekommen"

In dem Fall ist es sogar sehr wichtig, wer der Halter des Fahrzeugs war! Und das ist ja der Ursprung! Wurde dieses KFZ freigegeben haben sich alle anderen Bedenken erledigt!
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Achdujeh

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #15 am: 28. Februar 2011, 14:05:39 »

"unser altes auto haben wir geschenkt bekommen"
Diese Info hatte ich leider übersehen.

In dem Fall ist es sogar sehr wichtig, wer der Halter des Fahrzeugs war! Und das ist ja der Ursprung! Wurde dieses KFZ freigegeben haben sich alle anderen Bedenken erledigt!
Nun ja, aber nur, weil man daraus auf die Eigentumsverhältnisse rückschließen könnte. Entscheidend sind für solche Fragen nunmal diese.

Leider hat babydoll ja gewissermaßen von sich aus den Anschein zwingend nahegelegt, das sie nicht nur Halterin sondern auch Eigentümerin ist.

FG Achdujeh
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 14:09:05 von Achdujeh »
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Achdujeh

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #16 am: 28. Februar 2011, 14:08:39 »

@babydoll123

Bitte beim Neukauf darauf achten, dass du keine Eigentümerin bist sondern dein Mann, dann ersparst du dir den ganzen Zirkus mit der Freigabe. Halterin kannst du ja trotzdem sein.

FG Achdujeh
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bertino

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #17 am: 28. Februar 2011, 14:09:27 »

@ Achdujeh

weil Sie die Anmeldung erwähnt haben, dachte ich, Sie beziehen sich auf meine Aussage betreffend Kfz-Steuer. Und als ich dabei war, die Anwort zu erfassen, war Ihre neue Erläuterung bereits gebucht, von mir aber eben nicht gelesen. Ich stelle jedenfalls fest, dass ich bei der Beschreibung von babydoll12345 das sehr wichtige Wörtchen "angemeldet" wenig Beachtung schenkte. Sorry!

Nach erneuter Überprüfung kann ich Ihre Argumentation jetzt besser nachvollziehen. Ja, ich habe es - im Gegenteil zu Ihnen - nicht sofort erfasst, dass  babydoll12345 das Auto nicht gekauft, sondern nur unter ihrem Namen angemeldet hat.

Über die Auswirkung der genannten Schenkung bin ich überfragt.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 14:13:01 von bertino »
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babydoll12345

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #18 am: 28. Februar 2011, 14:21:27 »

also ...lach


ich habe von den großeltern meines mannes das auto bekommen ...wert ca.500 euro

dieses auto ist auf mich angemeldet etc...
leider ist das auto sehr kaputt etc. deswegen wollen wir ein neues gebrauchtes auto haben...

wert ca. 1000 euro

mein mann ist auch in der privatinsolvenz aber er arbeitet ca. 30 km von hier entfernt..

steuern und versicherung laufen auf mich ..bei dem neuen wagen wird es nicht anders sein...

den kaufvertrag für das neue wollte ich eigendlich unterschreiben... die 500 euro von dem alten wagen sollen in den kauf des neuen reinfließen...

mir ist nur wichtig zu wissen ob der insolvenzverwalter das auto wegnehmen kann oder er nur geld von mir haben will...
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babydoll12345

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #19 am: 28. Februar 2011, 14:26:20 »

also es geht nicht um ein auto was noch zig euro"s wert ist sondern es ist alt , beulen etc...das neue ist wie gesagt baujahr 97 und ein astra kombi...
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