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Autor Thema: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt  (Gelesen 5780 mal)

bertino

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #20 am: 28. Februar 2011, 14:33:48 »

@ babydoll12345

Aber wenn der IV Ihnen ein Auto bis zu 2000 Euro freigeben würde, dann wüsste ich nicht, was Ihnen Sorge bereitet.

Übrigens, Sie sagen, Ihr Mann ist auch insolvent. Ist er etwa in der WVP? Hat er selbst ein Auto?
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 14:36:23 von bertino »
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Fallera

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #21 am: 28. Februar 2011, 14:45:12 »

Fassen wir kurz zusammen:

Schenkung des KFZ:
Schenkungen fallen im laufenden Insolvenzverfahren voll in die Masse! Da sowohl babydoll als auch ihr Mann sich im laufenden Verfahren befinden ist es im Prinzip schnuppe wer Eigentümer ist oder nicht.

Freigabe durch den TH:
Wie Babydoll schrieb, hat der TH wohl das alte Fahrzeug freigegeben.

Wenn das alte Fahrzeug vom TH freigegeben wurde ist ALLES IM GRÜNEN BEREICH!Denn somit ging die Verfügungsgewalt über das "Vermögen" in diesem Fall wieder auf den Schuldner über! Ergo: Auch der Verkauf bzw. Neukauf wäre Sache des Schuldners.

MüKo-Lwowski/Peters, § 35 Rz. 103: "Ein etwaiger Erlös aus der Verwertung des freigegebenen Gegenstandes durch den Schuldner fließt nicht zur Masse, sondern wird insolvenzfreies Vermögen des Schuldners."

« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 14:50:33 von Fallera »
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Achdujeh

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #22 am: 28. Februar 2011, 16:45:27 »

mein mann ist auch in der privatinsolvenz aber er arbeitet ca. 30 km von hier entfernt..
Es ist schon wichtig, um auf eine Frage vernünftig antworten zu können, wenn die wichtigen Fakten gleich am Anfang mitgeteilt werden. Wenn beide in der Insolvenz sind, dann sind natürlich auch die Folgerungen ganz andere, als wenn es einen unbelasteten Partner gibt.
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bertino

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #23 am: 28. Februar 2011, 16:57:50 »

Die Kurzfassung von Fallera bringt mir tatsächlich etwas Ordnung in diese Sache, die sich im Laufe der Diskussion immer neu verzweigte und komplizierter wurde. Gerade nach dieser Kurzfassung gehe ich nun davon aus, dass babydoll12345 und ihr Mann beide noch nicht in der WVP sind, dass beide mit demselben IV zu tun haben, und dass die Schenkung tatsächlich an sie ging und nicht an ihren Mann.

Aber betreffend "Erlös aus der Verwertung" ist der Erlös wohl insolvenzfrei. Sobald damit aber anderweitige Vermögensteile angeschafft werden, die eben nicht insolvenzfreier Natur sind, dann, denke ich, würde auch die Insolvenzfreiheit wegfallen.
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 17:02:31 von bertino »
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Fallera

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #24 am: 28. Februar 2011, 17:12:21 »

Aber betreffend "Erlös aus der Verwertung" ist der Erlös wohl insolvenzfrei. Sobald damit aber anderweitige Vermögensteile angeschafft werden, die eben nicht insolvenzfreier Natur sind, dann, denke ich, würde auch die Insolvenzfreiheit wegfallen.

- Generell haben sie Recht! Das ist jedoch nur der Fall wenn sich die ursprünglichen Gründe, warum das Fahrzeug freigegeben wurde geändert haben. Beispiel: Auto wurde aus berufsbedingten Gründen freigegeben, PKW wurde verkauft, mittlerweile ist der Schuldner arbeitslos und kauft neuen PKW. Das denke ich, ist hier nicht der Fall.
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bertino

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Re: auto inso nicht angemeldet ..und jetzt
« Antwort #25 am: 28. Februar 2011, 17:14:17 »

Das sehe ich sehr wohl ein!
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