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Autor Thema: Auto kaput, neues Auto möglich in Insolvenz???  (Gelesen 2907 mal)

SoSchro87

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Auto kaput, neues Auto möglich in Insolvenz???
« am: 18. Juli 2011, 12:30:30 »

Hallo alle zusammen,

mein Mann hat seit Nov. 2010 eine Insolvenz laufen. Er war selbständig und hat jetzt glaube ich eine Geschäfts-und Privatinsolvenz laufen.

Nun ist unser Mondeo auf ihn angemeldet gewesen. vor 3 Wochen ist uns jemand rein gefahren und der Restwert des Fahrzeuges war, laut Gutachter, noch 150 €. Nun haben wir aber auch noch geld von der Versicherung erhalten (1380 € für den Schaden und 380 € Nutzungsausfall für 2 Wochen).

Was steht dem Insolvenzverwalter zu?
Nur die 150 € und der Kaufvertrag von der Firma die uns das Fahrzeug abgekauft hat? Oder auch das Geld von der Versicherung?

Jetzt die nächste Frage. Wir bekommen diese Woche schon ein neues Auto. Kaufpreis liegt bei 3200 €. Das Geld würd ich bezahlen, aber die Anmeldung sollte auf meinen Mann erfolgen. Nun hab ich mit den Insolvenzverwalter gleichzeitig Treuhänder, gesprochen und der meinte, dass ihm das nicht zu steht, weil er ja theoretisch mit der Bahn zur Arbeit fahren könnte. Aber kann der Insolvenzverwalter tatsächlich sagen, dass mein Mann kein Auto anmelden darf??? Rutscht es dann gleichzeitig in die Insolvenzmasse?

Wenn ja meld ich das auf meinen Namen an und würde die Versicherung über ihn laufen lassen. Wenn die Versicherung über ihn läuft gibt es dabei auch Probleme? Welche Rechte hat mein Mann da und welche Pflichten.

Wir haben leider einen so inkompetenten Insolvenzverwalter, der sogar damit gedroht hat, einen Brief ans Amtsgericht zuschicken, wegen angeblicher nicht mitwirkungspflicht, nur weil ich ihm meine Meinung bezgl. seines Tones mir gegenüber gesagt habe. Das ist doch eine Frechheit!!! Oder seh ich das Falsch?

Für Eure Hilfe bin ich sehr sehr Dankbar. Es werden noch ein paar Themen folgen.  :wink:
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Fallera

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Re: Auto kaput, neues Auto möglich in Insolvenz???
« Antwort #1 am: 18. Juli 2011, 12:59:27 »

Ist das Verfahren schon aufgehoben? Ich denke eher nicht oder?

Ich nehme an, dass Auto wurde vom IV/TH aus der Insolvenzmasse freigegeben?

Wenn das "alte" Auto freigegeben wurde, so sollte meiner Ansicht nach der Erlös Ihnen zustehen.

In der laufenden Insolvenz, fällt das KFZ grundsätzlich in die Insolvenzmasse! Wurde das "alte" Auto allerdings aus der Masse freigegeben, so dürfte auch das neue nicht hinzugezogen werden. Entscheidend hierfür ist allerdings auch, wenn, aus welchem Grund wurde das Auto freigegeben? Arbeitsweg?

Im laufenden Verfahren tendiere ich zur sicheren Lösung: Auto auf Sie anmelden und Versicherungsnehmer kann Ihr Mann sein.

Im laufenden Verfahren richten sich die Pflichten nach §290 Inso, nach Aufhebung, sind "nur" noch die Obliegenheiten nach § 295 Inso zu beachten.
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SoSchro87

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Re: Auto kaput, neues Auto möglich in Insolvenz???
« Antwort #2 am: 18. Juli 2011, 13:34:59 »

Also von einer Freigabe des Autos ist mir nichts Bekannt. Der IV hat es in die Insolvenzmasse mit hineingenommen. Aber das ein Auto Aufgrund des Arbeitsweges frei gegeben werden kann wusste ich nicht.

Wie ist das denn dann mit den Kosten? Bekommt der IV nur die Kosten des Realwertes NACH dem Unfall oder auch die Kosten, die wir von der Versicherung erhalten haben für den vorherigen Restwert VOR dem Unfall und die Ausfallkosten???

Ok, dass heißt Auto auf mich anmelden und Versicherung auf ihn laufen lassen, da bekommt er dann auch keine Probleme oder dumme Fragen. Hätte gedacht, da gibt es dann Probleme, wenn aufeinmal Versicherung über ihn läuft.  :wink:
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Fallera

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Re: Auto kaput, neues Auto möglich in Insolvenz???
« Antwort #3 am: 18. Juli 2011, 14:06:49 »

Also von einer Freigabe des Autos ist mir nichts Bekannt. Der IV hat es in die Insolvenzmasse mit hineingenommen. Aber das ein Auto Aufgrund des Arbeitsweges frei gegeben werden kann wusste ich nicht.
- Wurde das Auto dann nicht verwertet bzw. warum ist es noch in Ihrem Besitz?

Wenn das Auto freigegeben wurde, bekommt der IV überhaupt keinen Geldbetrag aus der Veräußerung etc. des Autos.

Das allerdings würde ich im Vorfeld erstmal klären!!




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tomwr

Re: Auto kaput, neues Auto möglich in Insolvenz???
« Antwort #4 am: 18. Juli 2011, 18:36:38 »

Sofern das Auto für den Weg zur Arbeit benötigt wird und damit auch noch pfändbare Beträge erwirtschaftet werden, ist es eigentlich ein unpfändbarer Gegenstand nach §811 Abs.1 Nr.5 ZPO und fällt damit nicht in die Insolvenzmasse. Mit dem Versicherungserlös weiß ich jetzt nicht, das könnte anders aussehen.

Ich habe vor einigen Monaten mal ein Urteil in der Hand gehabt, dass das Auto selbst dann unpfändbar ist wenn nicht der Schuldner sondern sein Lebensgefährt(e)/in damit zur Arbeit fährt und für den Unterhalt der Familie sorgt. Müsste ich bei Bedarf nochmal raussuchen, ist aber hier glaube ich nicht relevant. Nur so viel zum Thema Unpfändbarkeit.
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