Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: der_pringles am 12. Dezember 2011, 15:09:51
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Hallo, ich befinde mich seit November in der Treuhandphase (ist das die Wohlverhaltenzeit?)
Natürlich musste ich mir mein Auto kaputt fahren. Keine Reparatur möglich.
Nun meine Frage: Für wieviel darf ich ein neues Auto kaufen bzw. besitzen? Mein Vater würde mir einen Teil bei einem Auto dazusteuern, aber ich weiss nicht bis zu welchen Betrag ein Auto nicht als "Luxus" gilt!?
Wir reden hier von maximal 4000 € für ein Auto.
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Wenn tatsächlich das Verfahren bereits aufgehoben wurde und die RSB angekündigt ist, spielt der Preis des Neuvermögens keine Rolle mehr.
4.000 sind durchaus o.k.