Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kpw am 14. November 2009, 09:49:01
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Hallo,
letztes Jahr hatte meine Bekannte ein Auto gekauft, das wurde auf sie angemeldet, Steuer und Versicherung liefen auf mich, dann war es kurze Zeit auf mich angemeldet (Steuer und Versicherung auf mich) dannach wurde das Auto auf meine Mutter umgemeldet (Steuer und Versicherung wieder auf mich) alles noch vor meiner INso, damals wusste ich noch nicht das ich in die Privatinsolvenz gehe. Nun hat mein TH über das KBA 20 Autos der letzten 8 Jahren aufgelistet wo ich der Halter war, jetzt möchte er den genauen Verbleib mit evtl. Nachweisen der Autos wissen, warum das? Was geschieht mit dem aktuellen Auto?
Wo fangen Grenzen an und wo hören die auf?
Gruß Klaus
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Finden Sie nicht auch, dass 20 Autos in 8 Jahren bei einer Privatperson mehr als verdächtig sind?
Zwar bedeutet Haltereigenschaft nicht gleich Eigentum. Aber anstelle des IV würde ich da auch neugierig werden.
Wenn Ihre Bekannte ihr Eigentum nachweisen kann, passiert mit dem Wagen nichts.
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Hallo,
dazu muß ich sagen, das ich ja auch mal verheiratet war und meine ex Frau und ich jeweils ein Auto hatten, darüber hinaus, hatte ich noch ein Hobby (Oldtimerautos) außerdem waren auch nicht alles Autos sondern auch Anhänger, Wohnwagen etc.
Und wo steht geschrieben das man sich nicht jedes Jahr ein günstiges Auto mit Rest TÜV kaufen darf und es fahren bis das eben dieser einen scheidet, andere kaufen sich Autos auf Pump, dies habe ich nie gemacht!