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Autor Thema: Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase  (Gelesen 1772 mal)

Habnix76

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Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase
« am: 14. November 2009, 08:42:55 »

Hallo,

Ich bin Neu hier und habe ein Problem !

Meine Frau ist in Privat Insolvenz gegangen und das Eröffnungsverfahrn endet am 15.12. erst.

Jetzt muß ich kurz ausholen um die Sache zu erklären:

Wir hatten Töpfe von der Firma AMC

Durch den Rechtsanwalt der das Verfahren mit Ihr eröffnet hat ist die Firma als Glaubiger in das Verfahren mit aufgenommen worden.

Jetzt hat Ihr zugewiesener Treuhänder uns Angeschrieben das wir die Töpfe zurück Schicken sollten da die Firma das Verlangt hat, was wir auch um gehend gemacht haben. Meine Frau hat leider den Abschnitt verlegt !!! :-(( Angeblich ist das Paket nie bei AMC angekommen ! Wir haben auch einen Suchauftrag ohne Nummer gestartet.

Jetzt hat uns der Treuhändler geschrieben das das jetzt unser Problem sei da AMC eine Neuverschuldung wäre und uns ein Strafverfahren jetzt bevor stände.

Was ich aber jetzt nicht Verstehe wie kann dieses eine Neuverschuldung sein wenn die Firma doch ins Verfahren mit eingetragen worden ist und die Glaubiger sich bis zum 15.12 beim Treuhänlder Ihre Forderungen melden können. Haben wir jetzt echt ein Strafverfahren zuerwarten oder wie Verhalt sich hier die Sachlage ???? Bitte kann mir jemand darüber bescheid geben ????!!!!
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Insokalle

Re: Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase
« Antwort #1 am: 14. November 2009, 10:40:50 »

Ist das Verfahren denn jetzt nun eröffnet oder nicht?
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Habnix76

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Re: Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase
« Antwort #2 am: 14. November 2009, 11:16:36 »

Sie hat vom Amtsgericht die Zuteilung des Treuhändlers bekommen und im Schreiben heißt es weiter das die Gläubiger sich bis zum 15.12 Melden und Ihren Anspruch gelten machen könnten.

Also gehe ich davon aus das es in der Eröffnungsphase ist oder liege ich da falsch ??
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Insokalle

Re: Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase
« Antwort #3 am: 14. November 2009, 19:23:17 »

Ja. Den Begriff an sich kennt die InsO nicht. Gelegentlich werden aber einige bestimmte Zeiträume vor Eröffnung so bezeichnet (z.B. der zwischen Antragstellung und Eröffnung).

Zur Eröffnung gibt es einen Beschluss, den Ihre Frau zwingend haben muss. Da steht drin, dass am ... um ... das Insolvenzverfahren über das Vermögen ... eröffnet und ... zum TH bestellt wurde.
Wenn Sie eine Anmeldefrist für die Gläubiger nennen, scheint das Verfahren eröffnet zu sein.

Besser wäre es gewesen, die Fa. AMC hätte die Töpfe bei Ihnen abgeholt. Hat denn AMC ebenfalls gesagt, Sie sollen die Töpfe zurücksenden? Waren die Töpfe für einen Geschäftsbetrieb? Lieferung unter Eigentumsvorbehalt?
Suchen Sie lieber vorsichtshalber weiter diesen Postbeleg. Ob letztlich ein Strafverfahren kommt, hängt nicht zuletzt vom Gläubiger ab. Es muss nicht automatisch eines geben.

Ob nun eine Neuverbindlichkeit entstanden ist, die Sie zu zahlen haben, halte ich für zweifelhaft. Wenn meine obigen Annahmen zutreffen, dann hat AMC ein sog. Aussonderungsrecht an den Töpfen, das aber an den IV zu richten ist. Wenn er dem nicht nachkommt, hat er womöglich selbst ein Problem.
Es bleibt aber eine knifflige Frage.
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Habnix76

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Re: Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase
« Antwort #4 am: 15. November 2009, 16:44:39 »

Ich habe jetzt nochmal die Unterlagen durch gelesen!

Ja das Verfahren ist schon eröffnet.

AMC hat in Ihren Vertrag ein Eigentumsvorbehalt mit eingetragen!

Aber was ich immer noch nicht verstehe ist wie kann ein Gläubiger der am Anfang des Verfahren mit aufgenommen worden ist und auch eingetragen wurde, wieder ein Neuer Gläubiger werden der eine Neue Forderung an uns hat sowohl es die Alte Forderung ist die im Inso Verfahren mit aufgenommen wurde. Will uns der Treuhändler Ärgern oder will er das meine Frau ihre Restschuldbefreiung verliert??
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Insokalle

Re: Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase
« Antwort #5 am: 15. November 2009, 19:32:25 »

Ist es wirklich die alte Forderung oder entsteht eine neue Forderung auf Schadensersatz, wenn Sie nicht entkräften können, dass Sie die Zurücksendung verbaselt haben?
Und der Aussonderungsanspruch entsteht logischerweise erst nach Eröffnung.

Nochmal: Wenn die Töppe für einen Geschäftsbetrieb waren, würde ich AMC erst mal an den TH verweisen. Offenbar hat AMC sich auch an den gewandt. Warten Sie ab, was passiert. Und gehen Sie den Nachforschungen nach.
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