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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: auto muste auto ab und anmelden  (Gelesen 3979 mal)

honda100

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auto muste auto ab und anmelden
« am: 17. Juli 2009, 02:29:22 »

hallo sorry das ich noch mal das thema auto anspreche
ich habe hier gelesen das bei einem mitstreiter der th gewollt hatte das er sein auto ab und dann am nächsten tag wieder anmelden kann.
dann hat er die antwort bekommen hier im forum das damit sein auto aus der masse freigeworden ist .
nun meine frage
ich sollte vom th auch mein auto abmelden und konnte es am nächsten tag auch wieder anmelden ist dann mein auto auch frei von der insolvenzmasse geworden oder ist es bei mir andester.

weil mein th das auto immer noch verwerten willund denn brief hat.
er will das jetzt dann abhollen lassen und ich kann mir dann ein anderes kaufen ( austauschpfändung )

nun noch eine frage
wie ist das mit denn neuen kfz steuern gehen dir dann auch wieder in denn grossen topf da ich ja die neue kfz steuer von meinem konto abbuchen lasse oder wird die dann mit dem neuen kfz verrechnet ?

wie kann ich das umgehen das die ganzen kfz steuer von meinem konto eingezogen wird ich muß das auto das er einzieht ja wieder abmelden und das neue anmelden.

was ist wenn das konto nicht gedeckt ist und das finanzamt nicht abbuchen kann und  dann kurz darauf das eingezogene auto abgemeldet wird , wird das dann nicht nur berechnet von der neuanmeldung bis zur abmeldung.

ich bekomme nächste woche dienstag bescheid für wiefiel geld ich mir ein neues ( altes ) auto kaufen kann.

soll ich das geld vom konto abheben so das das finanzamt es nicht abbuchen kann.

bitte helft mir ich habe angst um die kfz steuer das die dann zur masse gezogen wird und ich nicht noch mal die stern bezahlen kann.

auf eine antwort von euch würde ich mich freuen

ps: wirklich ein tolles forum hat mir schon sehr fiel geholfen danke
macht weiter so

 
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honda100

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Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #1 am: 19. Juli 2009, 13:51:34 »

schade habe leider noch keine antwort von denn profis bekommen

ich weiss das ihr sehr fiel zu tun habt und das thema auto schon so oft hier behandelt wurd,
würde mich aber trotzdem über eine antwort freuen.

währe euch dankbar.

lg honda100
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Feuerwald

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Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #2 am: 19. Juli 2009, 14:49:07 »

nun meine frage
ich sollte vom th auch mein auto abmelden und konnte es am nächsten tag auch wieder anmelden

-> das dient dazu, die Kfz-Steuer-Erstattung einzukassieren.


ist dann mein auto auch frei von der insolvenzmasse geworden oder ist es bei mir andester.

-> nein.

weil mein th das auto immer noch verwerten willund denn brief hat.
er will das jetzt dann abhollen lassen und ich kann mir dann ein anderes kaufen ( austauschpfändung )

-> lassen Sie sich nicht über die Tisch ziehen. Ggf. können Sie anbieten, den Differenzbetrag an den TH in raten zu zahlen und somit  Ihr Auto aus der Masse freikaufen.  Natürlich nur, wenn sich das wirtschaftlich lohnt.


wie ist das mit denn neuen kfz steuern gehen dir dann auch wieder in denn grossen topf da ich ja die neue kfz steuer von meinem konto abbuchen lasse oder wird die dann mit dem neuen kfz verrechnet ?

-> das ist die Gefahr. Durch die Ab-/Anmeldung (was für ein Unsinn) kommt es zu einer Erstattung, die der TH kassieren wird. Die Neuanmeldung löst eine erneute Steuerlast aus und sollte diese noch vor der Austauschpfändung bezahlt werden, könnte nach erneuter Abmeldung der Th erneut kassieren. Hier wäre bspw. ein Saisonkennzeichen eine Lösung gewesen (1-2 Monate) oder die Austauschpfändung erfolgt noch vor Fälligkeit und Einzug (ca. 1,5 Monate) der neuen Kfz-Steuer.


wie kann ich das umgehen das die ganzen kfz steuer von meinem konto eingezogen wird ich muß das auto das er einzieht ja wieder abmelden und das neue anmelden.

-> Wenn kein Geld auf dem Konto ist, kann nichts eingezogen werden. Dann erfolgt eine Mahnung und man hat 1 – 2 Wochen Frist für eine Überweisung. 


was ist wenn das konto nicht gedeckt ist und das finanzamt nicht abbuchen kann und  dann kurz darauf das eingezogene auto abgemeldet wird , wird das dann nicht nur berechnet von der neuanmeldung bis zur abmeldung.

-> ja, das ist ein Ansatz.  Fraglich ist zudem, wer Steuerschuldner eines nicht freigegeben Kfz ist.


ich bekomme nächste woche dienstag bescheid für wiefiel geld ich mir ein neues ( altes ) auto kaufen kann.

-> Fazit: Bis zur Fälligkeit der neuen Kfz Steuer vergehen i.d.R.  so einige  Wochen, hier bei uns bspw. knapp 2 Monate, bis abgebucht wird. Bis dahin sollte die Austauschpfändung vollzogen sein. 

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honda100

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Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #3 am: 19. Juli 2009, 18:01:56 »

danke für die antwort

allso währe das eine alternative das ich das geld vom konto abhebe und warte bis ich dann die mahnung bekomme
es ist schon einen monat her wo ich mein auto ab und angemeldet habe ,die neue rechnung für die kfz steuer habe ich schon bekommen
das mit dem freikaufen habe ich mir auch schon überlegt aber da müste ich 5500 € aufbringen weil mein auto noch 7000 € wert ist und ich laut th mein auto nur wischen 650 € und 1700 € wert sein darf aber denn genauen betrag erfahre ich erst am dienstag wenn er mit der vom insolvenzgericht gerdet hat das entscheidet sie

ich habe das gefühl als wenn der th das mit absicht gemacht hat weil er beim ersten mal keine steuern bekommen hat weil die gerade da wieder fällig gewessen sind  :lollol:

dann währe es doch besser mein konto leer zu machen

über eine antwort würde ich mich freuen

lg honda100
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Insokalle

Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #4 am: 19. Juli 2009, 19:33:34 »

Fraglich ist zudem, wer Steuerschuldner eines nicht freigegeben Kfz ist.
Das kann doch nur der IV sein. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Kfz-Steuer eine Masseverbindlichkeit.

ich habe das gefühl als wenn der th das mit absicht gemacht hat
Das scheint mir auch der Fall zu sein, denn er hat wohl bis jetzt kein Geld zur Zahlung der Kfz-Steuer.

Wenn keine Freigabe erfolgt, also der IV das Kfz als seine Masse ansieht und verwerten will, muss er auch die Steuern zahlen. Also leiten Sie die Rechnung an den IV weiter. Rufen Sie beim FA an und besprechen Sie den Fall. Ich könnte wetten, die senden den Kfz-Steuerbescheid gleich an den IV.
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honda100

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Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #5 am: 19. Juli 2009, 21:14:34 »

danke für die schnelle antwort
das mit der steuerschuld das die der th bezahlen muß weil das auto noch nicht freigegeben ist das finde ich gut werde morgen gleich beim finanzamt anrufen und ihnen mitteilen das ich in insolvenz bin und der th das kfz noch nicht aus der masse freigegeben hat  soll ich das so machen

da bin ich ja dann mal gespannt was die sagen

und am dienstag da bin ich auch mal gespannt was die rechtspflegerin sagt wie teuer mein neunes
 ( altes ) auto sein darf ich brauche es geschäftlich und muß kundenbesuche machen, das sieht es nicht besonders gut aus wenn ich da mit einem auto von 650 € an komme und ich hoffe das der th dann das fahrzeug gleich frei gibt .

kann der th dann das fahrzeug noch mal zur masse ziehen wenn es ihm gefält ( aus schickane ) oder ist das dann nicht mehr möglich wenn es einmal freigegeben ist?


ich werde euch auf dem laufenden halten was dabei rausgekommen ist
 
und noch mal danke, ihr helft hier wirklich sehr fiel und ich möchte euch noch mal danke sagen von all denne den ihr hier schon helfen konntet, fiele würden sonst ins verderben laufen oder nicht wissen was zu tun ist wenn sie euch nicht hätten also nochmals fiele dank. :respekt:

lg honda100
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dobberstein

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Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #6 am: 20. Juli 2009, 12:00:37 »

Die Freigabe ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht zurückgenommen werden kann.
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pd
 

honda100

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Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #7 am: 20. Juli 2009, 17:41:17 »

hallo danke für die antwort

so ich habe heute beim finanzamt angerufen wegen der steuer und habe denne gesagt das ich in insolvenz bin und das mein auto noch nicht freigegeben ist.
der mann vom finanzamt schaute nach und sagte dann zu mir das er noch gar nicht bescheid weiss das ich in insolvenz bin und er jetzt erst mal die einzugsermächtigung zurück nimmt ( also es wird nicht mehr von meinem konto abgebucht ) und er sobald der th ihm bescheid gibt ihm dann einen brief schreibt. warum weiss das dass finanzamt nicht das ich in insolvenz bin da ich ja bei denne auch schulden habe wegen meiner ex frau weil sie sich im trennungsjahr wo wir noch zusammen veranlagt werden ihre einkommenssteuer alleine gemacht hat sie hat fiel rausbekommen und ich muß fiel nachbezahlen, auch da will der th schauen ob man das nicht anfächten kann


kann man da noch etwas machen so das meine ex das geld zurückbezahlen muß und wir dann zusammen veranlagt werden, sie hatte damals die steuerklasse 5 und ich 3 weil ich finde das echt nicht gut weil meine ex mir nur schadet darf sie das überhaupt mich so zu ruhiniren oder kann man da gerichtlich etwas dagegen machen.

nun bin ich ja mal gespannt wie das ausgeht oder weiter geht.

bekomme ja morgen bescheid für wiefiel geld ich mir ein neues auto kaufen darf.


habe heute auch ein schreiben vom gericht bekommen
meine ex hat mich auch verklagt wegen erhöhung des kindesunterhalts wo sie auch gewonnen hat nun habe ich ein schreiben vom gericht bekommen wo drinne steht

in der Familiensache
............../..............

wird der kostenfestsetzungsantrag vom 05.05.09 im Hinblick auf die mitteilung des Gerichts vom 23.06.09 hiermit zurückgenommen.

kann mir bitte jemand sagen was das bedeutet oder mit was ich jetzt zu rechnen habe
weil nach aktenzeichen hat das mit der verhandlung wegen dem kindesunterhalt zu tun
ich werde aus dem schreiben nicht schlau und weiss nicht was ich davon halten soll

langsam wird mir das alles zu fiel. :cry:

würde mich über eine antwort freuen

lg honda100

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Insokalle

Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #8 am: 20. Juli 2009, 19:44:54 »

kann man da noch etwas machen so das meine ex das geld zurückbezahlen muß und wir dann zusammen veranlagt werden:
m.E. nein, wenn ein Ehegatte die getrennte Veranlagung wählt reicht das hierfür aus.

wird der kostenfestsetzungsantrag vom 05.05.09 im Hinblick auf die mitteilung des Gerichts vom 23.06.09 hiermit zurückgenommen.:
Fragen Sie doch mal nach. Ob das mit der Insolvenz zusammenhängt?

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honda100

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Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #9 am: 20. Juli 2009, 19:59:42 »

danke für die antwort
ich glaube schon dass das mit der insolvenz zusammen hängt da ich seit 12.06.09 in der insolvenz bin
aber was bedeutet das schreiben und für mich das ich vom gericht bekommen habe?
ich habe keinen anwalt mehr der mich vertritt
fieleicht weiss ja jemand in dem forum was das schreiben bedeutet und was das für mich heist.

würde mich freuen und es würde mir helfen, denke schon die ganze zeit darüber nach

lg honda100
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paps

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Re: auto muste auto ab und anmelden
« Antwort #10 am: 23. Juli 2009, 20:29:27 »

Die Kostenfestsetzung für den Unterhaltsrechtsstreit ist vor der Eröffnung erfolgt und somit eine Insolvenzforderung.
Insofern teilt ihnen die Finanzkasse mit, dass Sie auf die Forderung ihnen gegenüber verzichtet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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