Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Flippi123 am 13. September 2010, 12:32:30
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Hallo, ich brauche eine sichere Auskunft.
Mein Insolvenzverfahren ist vor einem Monat eröffnet worden und letzte Woche war der Insolvenzverwalter zum ersten Mal bei mir.
Ich habe mir im Juni ein gebrauchtes Auto gekauft. Ich brauche es nicht, um zur Arbeit zu kommen.
Ich weiß, dass Autos grundsätzlich zum Verkauf freigegeben werden in der Insolvenz.
Gibt es aber nicht vielleicht trotzdem irgendeine Möglichkeit, dass ich das Auto behalten kann?
Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich dankbar.
Flippi
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Hallo,
wenn Sie das Auto nicht für die Erwerbstätigkeit benötigen und auch von Ihrem Arbeitgeber keine entsprechende Bescheinigung erhalten, geht das Auto in die Insolvenzmasse.
Sie haben aber meines Wissens nach, die Möglichkeit, das Auto aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen
Niki0611
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Das lässt nur auf schlechte oder keine Beratung schließen.
Im Extremfall ist das Auto weg.
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hallo
ich hatte das gleiche problem...es kommt immer auf den wert des wagens an..meiner war laut gutachten noch 300 euro wert..( lackschaden-totalschaden vor 1nem jahr)
mein inso-verwalter hat mir erlaubt den wagen zu behalten...