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Autor Thema: Auto trotzdem weg?  (Gelesen 2582 mal)

Exmitglied_1425_1425

  • Gast
Auto trotzdem weg?
« am: 31. Januar 2007, 20:41:23 »

Hallo,

heute erst Angemeldet und schon falle ich mit der Tür ins Haus,die suchfunktion konnte mir nicht alle fragen beantworten und unser Anwalt ist noch im Winterurlaub.

Meine Frau befindet sich im Verbraucherinsolvenzverfahren,ich werde in den nächsten Wochen in Regelinsolvenz gehen.

Scheinbar hat unser Anwalt uns nicht richtig Informiert oder der TH kennt keine Gnade.

Gestern hat meine Frau ihre Unterlagen an den TH geschickt,heute ruft er uns an um Mitzuteilen das er unser Auto einkassieren wird.
Das er das Recht hat habe ich hier gelesen( ich wegen Krankheit Arbeitslos,Frau Hausfrau)
Das Auto hat mein Schwager gekauft(er steht auch im Kaufvertrag)und uns nur zu Verfügung gestellt,im Brief steht meine Frau.
Wir haben zwei Kinder 4 und 8 Jahre,der kleine muß von uns in den Nachbarort(ca.2 KM) zum Kindergarten gebracht werden,ich muß in unregelmäßigen Abständen zur Bestrahlung in eine Klinik(25 Km).Wir wohnen auf dem Land die nächste Einkaufmöglichkeit(ca.5 KM),und sehr schlechter Busverbindung.

Fakt ist,ohne Auto wird auch die Chance einen Job zu bekommen noch Schwieriger als es ohnehin schon ist.
Hätte mich unser Anwalt richtig informiert als wir ihm das mit dem Auto erklärt haben,wäre es ganz sicher nicht so gekommen.

Besteht ausser,schnellstens einen Job zu bekommen eine Möglichkeit das Auto zu behalten?

Sorry,das meine Frage fast ein Roman geworden ist :redface:


Gruß der Maori

Der Treuhänder kann alles haben,das Auto nicht :-Y [addsig]
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paps

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Auto trotzdem weg?
« Antwort #1 am: 31. Januar 2007, 21:36:29 »

Erst mal herzlich willkommen,

gerade wenn die Besitzverhältnisse nicht eindeutig sind, kommt es regelmäßig zu Problemen.

Ihr Schwager müßte als erstes den Kauf nachweisen.
Dann sollte eine Übrlassung oder ähnliches existieren.

Wenn nicht sehe ich nicht nur das Auto weg gehen sondern Ihren Schwager auch noch als InsoGläubiger.

Was ist das für ein Wägelchen und welchen Schwackewert hat er?

Generell könnten Sie den Wagen aus der Masse freikaufen. Das geht auch auf Ratenzahlung.
Dazu sollten Sie dem Th die Situation insgesamt nochmal erklären.

Und Ihr Anwalt hätte das doch sehen müssen, schließlich wird im Insoantrag explicit danach gefragt.
Wenn dann Ihre erklärung mit dem Schwager gekommen wäre, ....

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Exmitglied_1425_1425

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Auto trotzdem weg?
« Antwort #2 am: 31. Januar 2007, 23:04:47 »

Hallo paps,

erstmal danke für die schnelle Antwort.
Unser Anwalt war von uns wegen dem Auto informiert,und sagte da mein Schwager im Kaufvertrag steht kann der TH da nicht ran.

Als nachweis hat mein Schwager den Kaufvertrag und ein Schreiben,in dem er festgehalten hat das er der Eigentümer des Autos ist,und wir es unentgeldlich nutzen dürfen.

Dem TH liegt der Kaufvertrag vor,er kann daraus aber nicht erkennen das mein Schwager das Auto Bezahlt und somit Eigentümer ist.Das Schreiben bekommt er morgen nachgereicht,obwohl er meinte das würde nichts ändern.

Wahrscheinlich will er das Auto unbedingt,weil sonst nix zu holen ist.

Wenn alle Stricke reißen,beauftragen wir eben noch nen Anwalt der dem TH erklärt wem das Auto gehört

 :-D


Und das alles wegen nem 14 Jahre alten BMW,nee,nee

Gruß der Maori

Meine Schäfchen sind bald wieder im Trockenen :pfeifen: [addsig]
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paps

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Auto trotzdem weg?
« Antwort #3 am: 31. Januar 2007, 23:14:30 »

Sie sehen das schon richtig,
Blos, 14 Jahre ...Abholung,Unterbringung, Gutachten, Spesen..
Belibt da wirklich was übrig?

Ich würde den Freikauf zu einem geringen Entgeld beantragen.

Letztlich ist auch der Th gegenüber den Gläubigern verpflichtet, das TH-Konto nicht in`s negative zu führen. :pfeifen: [addsig]
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ThoFa

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Auto trotzdem weg?
« Antwort #4 am: 01. Februar 2007, 00:46:08 »

Hallo,

Ihr Schwager soll dem TH schreiben, dass er der Eigentümer gem. dem beiliegenden Kaufvertrag vom xx.xx.xxxx ist und er das Fahrzeig Ihrer Frau lediglich zur Nutzung überlassen hat. Und gut ist.

MfG

ThoFa[addsig]
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Exmitglied_1425_1425

  • Gast
Auto trotzdem weg?
« Antwort #5 am: 01. Februar 2007, 02:28:57 »

Hallo ThoFa,

wir gingen davon aus,das dem TH der Kaufvertrag ausreicht um zu sehen das mein Schwager Eigentümer von dem Auto ist.

Morgen bekommt er noch den Vertrag zwischen meinem Schwager und uns in dem klipp und klar steht,das wir das Auto nutzen dürfen,und wir es auf sein verlangen wieder zurück geben müssen.

Das sagte ich dem TH heute auch in einem Telefongespräch,worauf er mir sagte er erkennt das nicht an.
Das ich das Auto Freikaufen kann hat er mir auch gesagt.

Witzig,Freikaufen kann ich es ja,denkt der Typ ich hab noch ne Reserve unter dem Kopfkissen?Hallo?Wir haben Insolvenz beantragt bzw.bei meiner Frau ist es eröffnet. :wall:

Und mein Schwager,kauft auch nichts was ihm schon gehört,da fährt er die Kiste eher in die Schrottpresse und schenkt das Päckchen dem TH.

Da unterstützt mich jemand aus der Familie den Karren wieder aus dem Sand zu ziehen den ich rein gesetzt habe,und wird noch bestraft in dem er Zwangs enteignet werden soll.

Uns geht es weiß Gott nicht um die alte Kiste,hier geht es um das Prinzip.
Ohne Auto hat man hier bei uns,hinter den sieben Bergen  kaum eine Chance nen Job zu bekommen schon garnicht als Handwerker.
Aber vieleicht bekomme ich ja nen Job als Wanderschuhe Testläufer.Andernfalls muß ich auf mein Wohl achten und Hartz 4er bleiben,und mir angewöhnen erst um 14 Uhr Morgens aufzustehen,und nicht mehr um 6 Uhr mitten in der Nacht (Da trifft das mit der Wohlverhaltensphase dann auch zu) ist nicht mein Ding,aber der Mensch gewöhnt sich an alles.

:redface:Sorry,da war jetzt etwas OT dabei,aber mir gehts jetzt wieder gut :dance:

Gruß der Maori

Armes Deutschland  :applaus: [addsig]
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