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Autor Thema: Auto ummelden bevor der Insolvenzantrag bei Gericht durch ist?  (Gelesen 2905 mal)

omjolida

  • Gast

Guten Tag, mein Insolvenzantrag liegt noch bei Gericht, ich habe immer noch kein Aktenzeichen.Gestern hatte ich Termin zur Abgabe der EV,die ich aber für 1 Monat abwenden konnte, da ich eine Summe als Ratenzahlung geleistet habe.Als der GV hörte, das ich ein Auto habe mit einem geschätzten Restwert von 3.000€,sagte er, das der Wagen wohl gepfändet werden wird.
Meine Frage ist nun..wenn ich dieses Auto abmelde(nicht verkaufe) und über einen Bekannten auf dessen Name wieder anmelden lasse...ist das strafbar oder kann ich bis zur Eröffnung der Insolvenz darüber frei verfügen?
Danke sehr
« Letzte Änderung: 01. November 2012, 19:28:44 von omjolida »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Auto ummelden bevor der Insolvenzantrag bei Gericht durch ist?
« Antwort #1 am: 01. November 2012, 21:28:36 »

Benötigen Sie das Fahrzeug, um damit zur Arbiet zu kommen? Dann könnte das Fahrzeug unpfändbar sein.

Ansonsten würde ich so ein Spielchen kurz vor der Eröffnung nicht mehr machen, das geht nach hinten los. Das Fahrzeug haben Sie ja hoffentlich im Insolvenzantrag angegeben; wenn es dann plötzlich "weg" ist, wird der TH mindestens stutzig. Und beiseiteschaffen ist ein Versagensgrund!
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Auto ummelden bevor der Insolvenzantrag bei Gericht durch ist?
« Antwort #2 am: 01. November 2012, 21:38:13 »

Ein Halterwechsel ändert nicht die Eigentumsverhältnisse....somit weiterhin pfändbar, solange greifbar...Aber wie schon gesagt, so knapp vor der Inso sind solche Spielchen nicht sehr ratsam.....Die Pfändung kann man ja mit ein paar Gemeinheiten rauszögern.

Aber ich sehe hier noch ein Problem: habe ich es richtig verstanden, dass sie die Verbindlichkeiten eines Gläubigers an den GV gezahlt haben? Ich glaube das ist garnicht gut.
Wenn ich einer Pfändung entgegen treten will und stehe kurz vor Eröffnung der Inso, könnte man, wenn der GV uneinsichtig ist, eine Ratenzahlung vereinbaren, ohne jedoch die Absicht zu haben, zu zahlen....Mit der Ratenvereinbarung gewinnt man so mal schnell ein paar Wochen...funktioniert einwandfrei und ist rechtlich völlig in Ordnung....nur nichts zahlen.
« Letzte Änderung: 01. November 2012, 21:39:54 von Die_Anderen_waren_es »
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AuswegInsolvenz

  • Gast
Re: Auto ummelden bevor der Insolvenzantrag bei Gericht durch ist?
« Antwort #3 am: 02. November 2012, 07:59:57 »

"Die_Anderen..." hat Recht. Die Ummeldung des Fahrzeugs birgt keine Gefahr, da Sie trotz Ummeldung weiter der Eigentümer des Fahrzeugs sind. Bei einem Fahrzeug in der Insolvenz stellen sich viele Fragen:

Ist das Fahrzeug finanziert?

Dann hat der Treuhänder kein Verwertungsrecht, § 313 Abs. 3 InsO. Die Sicherungsgläubigern dagegen darf selbstverständlich von ihrem Absonderungsrecht Gebrauch machen und das Fahrzeug einziehen, sofern Sie mit Zahlungen in Rückstand sind. Im eröffneten Verfahren wäre ggf. mit der Bank zu klären, ob der Vertrag aufrecht erhalten werden kann, wenn die Zahlungen durch einen Dritten erfolgen.

Der Treuhänder würde Sie dann trotzdem auffordern, soweit noch nicht geschehen, dass Fahrzeug umzumelden. Das hat ganz einfach damit was zu tun, dass das Finanzamt die KfZ-Steuer ab Insolvenzeröffnung gegenüber dem Treuhänder geltend macht. Für Verwalter eine unmögliche Situation, die aber leider noch nicht zum BGH gekommen ist. Ab dem Tag der Insolvenzeröffnung ist der Verwalter gem. § 34 Abs. 1 und 3 AO, § 80 InsO i.V.m. § 7 Abs. 1 KraftStG Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer, BFH v. 29.8.2007-IX 4/07.

Ist das Fahrzeug Ihr vollständiges Eigentum, also nicht finanziert?

Dann fällt das Fahrzeug zunächst ersteinmal unter den Insolvenzbeschlag. Sofern Sie das Fahrzeug jedoch zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit benötigen.

§ 811 ZPO - Unpfändbare Sachen

(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

5 ) - bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände

Als Nachweis dient am Besten eine Bestätigung des Arbeitgebers. ACHTUNG: Sobald das Fahrzeug jedoch nicht mehr zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit genutzt wird, fällt es zurück in den Insolvenzbeschlag!!! Das wird leier zu oft vergessen!

Sofern Sie es nicht zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit benötigen, müsste das Fahrzeug ggf. seitens des Treuhänders verwertet werden. In der Praxis wird dann oft zunächst versucht, eine schuldnerfreundliche Lösung zu finden, beispielsweise die Verwertung innerhalb der Familie.

Bei den Zahlungen an den Gerichtsvollzieher sehe ich, entgegen meinen Vorrednern keine rechtlichen Konsequenzen. Sofern das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist! Die Zahlungen unterliegen jedoch der Anfechtung gem. § 131 InsO, dass ist dann aber das "Problem" des Treuhänders, bzw. der Gläubigerversammlung.
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omjolida

  • Gast
Re: Auto ummelden bevor der Insolvenzantrag bei Gericht durch ist?
« Antwort #4 am: 02. November 2012, 09:47:22 »

Ich glaube ich habe mich nicht ganz verständlich ausgedrückt.Laut meinem Mann, der ja die Insolvenz beantragt hat, hat seine Beraterin bei der SB alle Gläubiger angeschrieben, die aber anscheinend noch nicht alle geantwortet haben, er sagt, das er dieen Antrag über seine Vermögensverhältnisse noch gar nicht ausgefüllt hat. (?) Also kann m.E:nach auch och nichts bei Gericht liegen,oder sehe ich das falsch?
Daher war meine Frage bezgl. des Autos..wenn ich den jetzt abmelde und auf den Namen eines Freundes wieder anmelde....ist das Betrug ,weil ich doch weiß,das die Insolvenz beantragt ist?Ich bin auch etwas sehr verwirrt
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AuswegInsolvenz

  • Gast
Re: Auto ummelden bevor der Insolvenzantrag bei Gericht durch ist?
« Antwort #5 am: 02. November 2012, 10:51:54 »

Also, wenn ich Sie richtig verstehe, ist der SB gerade dabei, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anzuregen. Das heißt im Umkehrschluss, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht auch noch nicht gestellt ist, hier widersprechen Sie sich selber "Laut meinem Mann, der ja die Insolvenz BEANTRAGT hat".

Das Scheitern eines solchen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs ist Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens überhaupt gestellt werden kann.

Das ändert aber an den bisherigen Antworten, bzgl. der Fahrzeugummeldung, nichts. Wie schon mehrfach gesagt, hat die Ummeldung eines KfZ keinen Eigentümerwechsel zur Folge. Da müsste das Fahrzeug schon verkauft werden. Allein die Ummeldung birgt also keine Risiken, wass den Insolvenzantrag betrifft.
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Insoman

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Re: Auto ummelden bevor der Insolvenzantrag bei Gericht durch ist?
« Antwort #6 am: 02. November 2012, 12:57:41 »

Zitat
wenn ich den jetzt abmelde und auf den Namen eines Freundes wieder anmelde....ist das Betrug ,weil ich doch weiß,das die Insolvenz beantragt ist?
Viele Fragen können durchaus mit gesundem Menschenverstand gelöst werden..

Wenn Ihre Absicht dahin geht, das Auto durch Nichtangabe im Verzeichnis (EV oder Insolvenzantrag) zu verheimlichen, kann das natürlich gegen Sie ausgelegt werden.
Der in Frage kommende Straftatbestand nennt sich Vereiteln der Zwangsvollstreckung (§288 StGB).
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

AuswegInsolvenz

  • Gast
Re: Auto ummelden bevor der Insolvenzantrag bei Gericht durch ist?
« Antwort #7 am: 02. November 2012, 14:21:48 »

Es sei darauf basierend noch klarzustellen, dass das Fahrzeug trotz Ummeldung im Vermögensverzeichnis erscheinen muss. Weil, wie gesagt, die Eigentümerschaft ja nicht berührt wird. Also selbst wenn Sie in der oben genannten Absicht hätten handeln wollen, was wir hier nicht hoffen, würde Ihnen die Ummeldung nichts helfen.
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