Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lieb40 am 25. März 2011, 12:58:46
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Um Arbeit zufinden brauche ich umbedingt ein Auto,darf ich mir in dem Fall ein preisgünstiges Auto auf Raten anschaffen?Oder wie ist das wenn ich Arbeit gefunden habe und mir die arge das Auto bezuschusst,darf mir der TH das Auto wenn ich wieder arbeitslos werden sollte weg nehmen.Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. :neutral: :gruebel:
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Ist das Insolvenzverfahren schon aufgehoben?
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Die Frage erhebt sich bei Aufnahme einer Tätigkeit nicht.
Da ein angemessener PKW, wegen der Notwendigkeit zur Berufsausübung, unpfändbar ist.
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Das ist aber nicht die Antwort auf meine Fragen.
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Das ist aber nicht die Antwort auf meine Fragen.
doch, ist es für den ersten Teil.
§811(5) ZPO § 811 Unpfändbare Sachen...
5.
bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
Für das wieder "wegnehmen" wird es etwas komplizierter.
Im Verfahren ja(allgemein, wenn da nicht das weitere Bemühen um Arbeit und das Darlehen der ARGE wäre; in der WVP nein.