Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lieb40 am 25. März 2011, 12:58:46

Titel: Auto und Insolvenz
Beitrag von: lieb40 am 25. März 2011, 12:58:46
Um Arbeit zufinden brauche ich umbedingt ein Auto,darf ich mir in dem Fall ein preisgünstiges Auto auf Raten anschaffen?Oder wie ist das wenn ich Arbeit gefunden habe und mir die arge das Auto bezuschusst,darf mir der TH das Auto wenn ich wieder arbeitslos werden sollte weg nehmen.Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. :neutral: :gruebel:
Titel: Re: Auto und Insolvenz
Beitrag von: Der_Alte am 25. März 2011, 14:16:54
Ist das Insolvenzverfahren schon aufgehoben?
Titel: Re: Auto und Insolvenz
Beitrag von: paps am 25. März 2011, 19:21:57
Die Frage erhebt sich bei Aufnahme einer Tätigkeit nicht.
Da ein angemessener PKW, wegen der Notwendigkeit zur Berufsausübung, unpfändbar ist.
Titel: Re: Auto und Insolvenz
Beitrag von: lieb40 am 26. März 2011, 11:40:44
Das ist aber nicht die Antwort auf meine Fragen.
Titel: Re: Auto und Insolvenz
Beitrag von: paps am 26. März 2011, 15:13:41
Das ist aber nicht die Antwort auf meine Fragen.
doch, ist es für den ersten Teil.

§811(5) ZPO
Zitat
§ 811 Unpfändbare Sachen...
5.
bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;

Für das wieder "wegnehmen" wird es etwas komplizierter.
Im Verfahren ja(allgemein, wenn da nicht das weitere Bemühen um Arbeit und das Darlehen der ARGE wäre; in der WVP nein.